Kinderreisepass nur ein Jahr gültig: Schnell sein für den Oster-Urlaub

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Kinderreisepass nur ein Jahr gültig: Schnell sein für den Oster-Urlaub

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Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr gültig. Familien, die an Ostern in den Urlaub fahren wollen, sollten sich bald um einen aktuellen Pass kümmern. Auf einen Termin wartet man aktuell länger.

von Claudia Lohmann

Kamen

, 04.02.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vielen Eltern, die bald mit ihren Kindern verreisen wollen, fällt offenbar aktuell auf, dass der Reisepass abgelaufen ist. Das macht sich jedenfalls im Bürgerbüro in Kamen bemerkbar und vermutlich auch in anderen Städten.

Die Nachfrage nach Kinderreisepässen ist aktuell hoch und somit haben die Bürgerbüros mehr zu tun. „Familien sollten langfristig daran denken und sich frühzeitig einen Termin holen“, rät die zuständige Beigeordnete Hanna Schulze. Etwa, wenn es in den Osterferien in den Urlaub gehen soll.

Schulze wurde in der jüngsten Ratssitzung darauf angesprochen, dass es aktuell etwa vier Wochen dauere bis man einen Termin im Bürgerbüro bekommt. Das liege einerseits an Krankheitsfällen, aber auch an der hohen Nachfrage nach Kinderreisepässen und auch Führerscheinen, antwortete Schulze auf die Frage nach dem Grund. „Wir haben aktuell sehr viele Umtausche von Führerscheinen, es scheint jetzt vielen aufzufallen, dass sie ihn umtauschen müssen“, so Schulze.

Eigentlich wartet man in Kamen zwei Wochen auf einen Termin und dahin möchte man wieder. Wegen des Krankenstandes gebe es aktuell weniger Termine. „Das ist vorübergehend und ich gehe davon aus, dass sich das schnell wieder entspannt. Wir schauen aber auch, wie wir weitere Kapazitäten schaffen können“, erklärte Schulze.

Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr gültig

Dass aktuell viele Eltern einen Kinderreisepass beantragen, hängt damit zusammen, dass die seit Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig sind. Wer also Anfang des vergangenen Jahres einen Reisepass beantragt hat, muss ihn zeitnah verlängern. Vor 2021 waren die Ausweise sechs Jahre lang gültig.

Die Beigeordnete Hanna Schulze beobachtet, dass aktuell viele Kamener ihren Führerschein umtauschen. Hintergrund: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das passiert in Stufen und mit unterschiedlichen Fristen.

Die Beigeordnete Hanna Schulze beobachtet, dass aktuell viele Kamener ihren Führerschein umtauschen. Hintergrund: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das passiert in Stufen und mit unterschiedlichen Fristen. © Stefan Milk

Da es keine Kinderausweise mehr gibt, brauchen Kinder einen Reisepass, um zu verreisen. Das steht auch im Passgesetz, wie die Experten im Kamener Rathaus erklären: „Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten ein Kinderreisepass ausgestellt.“

In Kamen kostet die Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro und eine Verlängerung bzw. eine Aktualisierung des Lichtbildes 6 Euro.

„Die Ausweise werden nicht in der Bundesdruckerei ausgestellt, sondern hier im Rathaus“, erklärt Stadtsprecher Peter Büttner. So lange wie Erwachsene müssen Kinder also nicht darauf warten, bis ihren neuen Reisepass in den Händen halten.

Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben

Dafür ist die Antragstellung vor Ort komplizierter. Bei Erwachsenen reicht es, wenn die oder derjenige alleine kommt. Bei Kindern reicht es meist nicht aus, dass ein Elternteil kommt – es sei denn, es ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt und das muss dann entsprechen nachgewiesen werden, erklären die Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro.

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„Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt, müssen auch beide den Antrag unterschreiben. Können aber nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung und der andere bei der Abholung unterschreibt.“ Es sei außerdem zu beachten, dass das Kind bei der Ausstellung und Verlängerung anwesend sein muss.

Die Vorgaben zeigen, dass ein Kinderreisepass nicht auf die Schnelle und nicht spontan ausgestellt wird. Wer also schon den Osterurlaub plant, sollte gleichzeitig daran denken, dass der Kinderreisepass beantragt wird. Welche Unterlagen mitgebracht werden müssen, erfahren Familien aus Kamen im Bürgerbüro (Tel. 02307 148-3050) Einen Termin kann man sich online über das Buchungsportal der Stadt (www.stadt-kamen.de) sichern.