
© Jörg Heckenkamp
Kampf gegen Korruption: Wie transparent ist die Werner Politik?
Politik in Werne
Laut Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen Lokalpolitiker bestimmte Auskünfte über sich geben - etwa zu Mitgliedschaften in Kontrollgremien. Das funktioniert aber nicht immer so, wie vorgesehen.
Nicht immer leben Politiker die bisweilen von ihnen selbst propagierte Transparenz vor. Manchmal führt das zu handfesten Skandalen - so wie etwa im Falle der Maskenaffäre, die im März 2021 publik geworden war. Politikern von CDU und CSU wurde dabei vorgeworfen, ihr Mandat ausgenutzt zu haben, um persönliche Vorteile daraus zu ziehen. Bei der Beschaffung von Schutzmasken sollen sie unter anderem erhebliche Provisionen kassiert haben.
Zwar ist man in den Reihen der Werner Politik weit entfernt von derartigen Vorwürfen - doch die Themen Korruption und Transparenz werden auch hier seit vielen Jahren groß geschrieben. Genau genommen stehen sie sogar Schwarz auf Weiß in der vom Stadtrat beschlossenen Ehrenordnung. Unter Einbeziehung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes werden die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse darin verpflichtet, gegenüber dem Bürgermeister bestimmte Auskünfte über sich zu geben. Dazu gehören neben den ausgeübten Berufen beispielsweise Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, anderen Kontrollgremien und Vereinen.
Großteil der Angaben wird von der Stadt veröffentlicht
Ein Großteil dieser Angaben wird von der Stadt anschließend veröffentlicht. Eine entsprechende Liste findet sich in aktualisierter Form inzwischen auf der städtischen Homepage. Genau 62 Namen stehen darauf - in alphabetischer Reihenfolge angefangen bei Ratsmitglied Beate Böhmer (CDU) bis zu Tanja Zimmermann, die als sachkundige Bürgerin aufgeführt ist.
Was auffällt: Während in vielen Feldern der 10 Spalten umfassenden Tabelle durchweg gähnende Leere herrscht, geriet manch ein Politiker beim sorgfältigen Ausfüllen fast schon an die Kapazitätsgrenzen. Ein Beispiel: Kein anderer Mandatsträger hat in der Spalte „Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien“ so viele Angaben gemacht wie Wilhelm Jasperneite.

Der CDU-Politiker ist gleich in sechs Aufsichtsräten vertreten - darunter in dem der Wirtschaftsbetriebe Lünen GmbH und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH. Zudem ist er Mitglied im Verwaltungsrat und der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse an der Lippe sowie der Gesellschafterversammlung Werne Marketing GmbH.
Jasperneite ist auch der einzige Mandatsträger, der etwas in die Spalte „Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen“ eingetragen hat - nämlich unter anderem die Verbandsversammlung des RVR und die Landschaftsversammlung des LWL.
Vergütete Tätigkeiten außerhalb des Berufes haben lediglich drei Personen angegeben.* Zudem haben lediglich 14 von 62 Personen eine ehrenamtliche Funktion angegeben.
Leere Felder bereiten der Stadt keine Sorgen
Aber wie kann es sein, dass in der Tabelle so viele Felder leer geblieben sind? War vielleicht doch nicht jeder Mandatsträger so transparent wie gewünscht? Gab es womöglich schlichtweg nichts, was er hätte angeben können? Oder lag es vielleicht an der Bequemlichkeit der Personen? Tabellen auszufüllen bereitet schließlich nicht jedem Freude.
Sven Henning, bei der Stadt Werne unter anderem für die Bereiche Wahlen und Ratsangelegenheiten zuständig, bereiten besagte Lücken keine allzu großen Sorgen. Rückblickend auf die vergangenen Jahre sei nämlich „nicht augenscheinlich geworden, dass jemand unvollständige Angaben gemacht hat“, sagt Henning.
Die Verantwortung beziehungsweise die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben liege aber natürlich beim Meldepflichtigen selbst: „Wir recherchieren das auch nicht per Internet wie in einem Detektivbüro.“
Welche Konsequenzen falsche Angaben für die Betroffenen hätten, ist übrigens nicht ganz klar. Denn das Korruptionsbekämpfungsgesetz sieht zwar eine Meldepflicht vor, stellt jedoch für den Fall, dass jemand dieser Pflicht nicht nachkommt, keine Sanktionen dar. Laut Gemeindeordnung wären in solchen Fällen möglicherweise eine Rüge oder die Festsetzung eines Ordnungsgeldes möglich.
„Aber das wäre rechtlich dann auch etwas fragwürdig“, sagt Henning. Am liebsten wäre ihm ohnehin, wenn es auch in Zukunft gar nicht erst dazu kommt. Transparenz sei schließlich wichtig. Und zwar nicht nur, wenn es um die Beschaffung von Corona-Masken geht.
*Anmerkung der Redaktion: Wir hatten an dieser Stelle zunächst geschrieben, dass zu diesen Personen auch Grünen-Fraktionschef Benedikt Striepens als Präsident des Golfclub Wasserschloss Westerwinkel zählt. So steht es auch in der Liste der Stadt. Allerdings ist diese Angabe nicht korrekt. Dies sei seitens der Stadt in die falsche Spalte eingetragen worden, hieß es im Anschluss an unsere Berichterstattung. Die Funktion als Präsident des Golfclubs gehöre in die Spalte „Funktionen in Vereinen“ - und nicht in die Spalte „vergütete Tätigkeiten“.
Angaben der Mandatsträger
- Laut Ehrenordnung müssen die Auskünfte unmittelbar nach Mandatsübernahme an den Bürgermeister übermittelt werden. Durch die Pandemie habe es allerdings Verzögerungen bei der Rückmeldung und Erstellung der Liste gegeben, so die Verwaltung.
- Grundsätzlich besteht eine unterjährige Mitteilungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass zwangsläufig auch die auf der Homepage der Stadt Werne veröffentlichte Liste stets aktualisiert wird.
- In der Stadt Castrop-Rauxel hatte eine solche Liste im März dieses Jahres für Aufsehen gesorgt. Der Grund: Auf der Liste fehlten gleich 26 Namen. Darunter waren auch drei Personen, die sich 2020 für das Amt des Bürgermeisters beworben hatten.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
