Das Bürgerbuch der Stadt Werne gehört zu den wertvollsten Archivalien, die die Stadt besitzt und ist in der neuen Ausstellung im Erdgeschoss des Werner Museums als Highlight zu sehen. Außerdem zählt es zu den zehn ältesten Bürgerbüchern in Westfalen, denn die frühesten Eintragungen stammen wohl aus dem Jahre 1443, die aber auf 1380, wie es der frühere Münsteraner Archivdirektor Dr. Alfred Bruns 1988 in der Einleitung zu seinem Buch „Die Dokumente zur Werner Stadtgeschichte“ beschreibt, zurückdatiert werden konnten. Er fand bei seinen Recherchen heraus, dass das Werner Bürgerverzeichnis also 60 Jahre älter ist als bisher angenommen.
Als am 22. Februar 1443 der damalige Stadtsecretarius den Auftrag erhielt, ein Bürgerbuch anzulegen, wählte er Pergament als Beschreibstoff. Es gab zu jener Zeit bereits Papier, das seit 1390 auch in Deutschland hergestellt wurde, doch für einen so wichtigen Inhalt war es geboten, das teurere, aber bewährte und dauerhafte Pergament (Tierhaut ) zu wählen.
Alle Werner Neubürger seit 1380
Dieser Schreibstoff im Format von 21 x 15 cm ist bis zur Schlusseintragung jener Bürger, die das Bürgerrecht am 19. Februar 1770 auf Blatt 75 von insgesamt 77 Blättern erhielten, beibehalten worden. Zuvor hatte dieser Codex seine endgültige Gestalt durch einen Einband aus dem Jahre 1580 gefunden, der mit Blindstempelpressungen versehen ist.
Im Bürgerbuch selbst sind die Namen aller Neubürger von Werne seit dem Jahre 1380 und historische Aufzeichnungen seit 1383 nachzulesen - auch sind im Bürgerbuch die Namen der immer am 22. Februar gewählten Bürgermeister und Kämmerer enthalten, teilweise auch die Schützenfeste und die Schützenkönige. Am 7. Juni 1770 wurde in einem zweiten Buch die Fortsetzung des Bürgerbuchs begonnen und bis 1849 fortgeführt, allerdings nicht mehr auf Pergament, sondern auf Papier.

Bürgereid steht voran
Da erste Bürgerbuch beginnt mit dem Bürgereid, den jeder Neubürger vor dem Bürgermeister und Rat der Stadt Werne ablegen musste. Er lautet wie folgt:
„Ich sall und wyll na dussem daghe mynem
gnedigen fursten und heren van Munster
und dem borgemester und raide tho Werne
truwe und holdt syen, und wyll sey by oeren olden gewohnheiten,
privilegien und rechte laten……“
Diese im Mittelniederdeutsch verfassten Zeilen könnten noch heute von älteren Personen, die vielleicht das Münsterländer Platt beherrschen, gut verstanden werden: Sie besagen, dass man von diesem Tage an dem gnädigen Fürsten und Herren von Münster und dem Bürgermeister und Rat von Werne treu und hold sein soll und diese bei ihren Privilegien und Rechte lassen sollen usw.
Es gab auch einen „burgerschen aidt“, einen Bürgerinnen Eid, der aber wesentlich kürzer war, aber ansonsten sehr ähnlich dem des männlichen Pendants. Beide Eide enden mit „Dat myn so Godt help“ (Das mir so Gott helfe ).
„Gerd“ und „Hermann“ erste Namen
Die beiden ersten Namen im alten Bürgerbuch um 1380 lauten: „Gerd von der Markete et Gese eius uxor“ und „Hermann de Witte et Elisabeth eius uxor“ (Gese und Elisabeth waren die Ehefrauen der beiden erstgenannten Namen ). Die beiden letzten Eintragungen aus dem Jahre 1770 sind „Den 1. Februarii: Joan Herm Engelkamp“ und „Den 19. Februarii: Jobst Herm Overesch“. Danach beginnt das zweite Bürgerbuch mit den ersten Eintragungen bzw. Bürgernamen, die der Stadtsecretarius Florenz Balduin Deutz und ab 1781 der Secretarius Franz Adolph Zumbusch vorgenommen haben, bis zum September 1849.
Die Stadt Werne kann stolz sein, ein solches Bürgerbuch zu besitzen und hat dies auch Pater Kilian zu verdanken, der wohl die alten Archivalien, so wird berichtet, in einer Truhe im Speicher des alten Rathauses zu Beginn des 20. Jahrhunderts fand und den Wert dieser Bücher und Dokumente sogleich erkannte, diese vor dem weiteren Verfall sicherstellte und neu ordnete.
Ehrendoktor für Ruth Oppenheim (94) : 1940 flüchtete sie vor den Nazis aus Werne
Zechenkolonie, Eisenbahnlinie, Stadtpark Werne: Bürgermeister Ohm hat viel erreicht
Wernes einflussreichster Bürger scheiterte mit besonderem Projekt: Eine Geschichte in Bildern