Jetzt geht es Beachflags, Blink-Reklamen und hässlichen Leerständen an den Kragen
Gestaltungssatzung
Die Kaufkraft lässt nach, der Leerstand nimmt zu – und doch sollen die Kaufleute in Werne zurückhaltender werben? Genau das beschloss der Rat am Mittwochabend. Was sagen die Händler?

Kundenstopper sollen in der historischen Altstadt von Werne ein einheitliches Aussehen erhalten. © Jan Hüttemann (A)
Der Stadtrat hat am Mittwochabend, 3. Juli, die neue Gestaltungssatzung für die historische Innenstadt beschlossen. Sie legt bestimmte Standards für Werbung, Innenstadt-Möblierung und so weiter fest. Ist das der richtige Weg gegen Kaufkraftverlust und Leerstand?

In Vorbereitung auf die Satzung schaute sich der Gestaltungsbeirat vor einiger Zeit die Innenstadt genau an. Direkt ins Blickfeld fiel an der Bonenstraße ein Werbecontainer. © Jörg Heckenkamp (A)
Ja sagte der Rat in seinem einstimmigen Votum. Ja sagen aber auch die weitaus meisten Händler und Eigentümer. Denn die Satzung soll nur den Wildwuchs beschneiden, etwa bei Fassadengestaltung und aufdringlicher Werbung.
„Stellen Sie sich mal vor, an jedem zweiten Geschäft in der Steinstraße wäre eine blinkende LED-Reklame. Da könnten wir abends nur mit Sonnenbrille durch die Stadt gehen“, sagt überspitzt Hubertus Waterhues, Chef von Bücher Beckmann und Innenstadtbeauftragter der Aktionsgemeinschaft Wir für Werne.
Gestaltungssatzung soll auch Einzelfälle berücksichtigen
Heißt: Auch die Einzelhändler können mit den Vorgaben der Gestaltungssatzung gut leben. Vor allem, „da man städtischerseits nicht den großen Hammer herausholt, sondern die Bereitschaft besteht, Einzelfälle zu klären“, sagt Waterhues.

Die Werbung in der Fußgängerzone soll künftig dem Charakter der Altstadt besser entsprechen. © Jörg Heckenkamp (A)
Generell legt die Satzung ein Verbot der sogenannten Beachflags (große Werbefahnen) fest. Die sogenannten Kundenstopper, Werbetafeln vor den Geschäften, sollen ein einheitlicheres Aussehen bekommen. Michael Zurhorst, CDU-Ratsherr und Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Wir für Werne, freut sich, dass „es Vorlagen für das Aussehen der Kundenstopper gibt beziehungsweise sie in Absprache im Corporate Design erstellt werden müssen“.
Pflicht der Eigentümer zur Gestaltung bei Leerständen
Als Nachtrag gelangte ein Thema rund um Leerstände in die Satzung. Um hässlich beklebte Schaufenster oder „schwarze Löcher“ bei aufgegebenen Ladenlokalen zu vermeiden, haben die Eigentümer die Pflicht, spätestens nach einem Monat die Schaufenster nach bestimmten Vorgaben zu gestalten. Bestandteil der Satzung ist zudem ein Leitfaden beziehungsweise Handbuch, das den Hausbesitzern und Kaufleuten eine Anleitung an die Hand gibt.
Im Stadtrat loben die Parteien das transparente Verfahren zur Aufstellung der Satzung durchweg. „Alle Beteiligten einzuladen und ihre Wünsche abzufragen, das war sehr gut“, lobte zum Beispiel Klaus Schlüter von den Grünen. Claudia Lange (FDP) meinte am Mittwochabend: „Wir finden diese Satzung gut, sie bietet gute Rahmenbedingungen.“
Aber, so hieß es in weiteren Wortbeiträgen, man müsse jetzt am Ball bleiben, weiter mit allen Beteiligten sprechen. Planungsdezernent Ralf Bülte stimmte zu: „Das ist eine gute Grundlage, aber die Arbeit fängt jetzt erst an.“