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Genesene Kinder können Lollitests verfälschen
Schule und Corona
Zweimal pro Woche machen Grundschulkinder einen Lollitest. Bis das Ergebnis vorliegt, dürfen sie nicht in die Schule kommen. Ausgenommen sind Kinder, die sich kürzlich mit Corona infiziert haben.
„Chaos“ nannte ein Schulleiter das, was in der ersten Schulwoche bezogen auf die Lollitests an den Grundschulen los war. Weil die Labore nicht hinterher kamen, lag manches Testergebnis erst verspätet vor. Teils mussten ganze Schulklassen zu Hause bleiben, weil das Ergebnis der Lollitestungen noch nicht vorlag. Und die Devise lautet: Kein Ergebnis, keine Schule.
Es gibt allerdings eine Gruppe Schüler, die von diesem Chaos unberührt bleibt: Schüler und Schülerinnen, die sich innerhalb der vergangenen acht Wochen mit dem Coronavirus infiziert haben. Fällt der Pooltest positiv aus und die Einzelergebnisse, aus denen dann hervorgeht, welches Kind nicht infiziert ist und kommen kann, lassen auf sich warten, dürfen genesene Kinder trotzdem kommen, während der Rest der Klasse zu Hause bleibt.
Sechs genesene Kinder durften zum Unterricht kommen
An der Diesterwegschule in Kamen ist dieser Fall in der vergangenen Woche eingetreten, wie die Schulleiterin Petra Wüster im Gespräch mit der Redaktion erzählte. An einem Morgen kamen nur die sechs genesenen Kinder einer Klasse und jene, die am Tag der Pooltestung nicht da waren und diesen also nicht verfälscht haben konnten. Sie haben einen Antigen-Schnelltest durchgeführt und konnten so gemeinsam mit den Genesenen unterrichtet werden.
Sechs genesene Kinder in einer Klasse sei die Ausnahme, berichtete Wüster. „Im Schnitt sind es etwa zwei genesene Kinder pro Klasse.“ Die meisten Kinder sind also durchaus davon betroffen, wenn das Pool-Ergebnis bzw. die Einzelprobe nicht vorliegt oder positiv ausfällt. Sie müssen zu Hause betreut werden und die Eltern teils spontan zu Hause bleiben oder eine Betreuung organisieren.
Genesene Kinder könnten noch Viruspartikel haben
Warum genesene Schülerinnen und Schüler nicht am Pooltest teilnehmen sollen, erklärt das Schulministerium auf seiner Internetseite. Dort heißt es, dass genesene Schülerinnen und Schüler in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen „dürfen“ und in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit sind.
„Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.“