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Familienrechts-Kolumne: Warum sich für Unternehmer ein Ehevertrag lohnt
Familienrecht im Kreis Unna
Wer selbstständig ist, sollte über einen Ehevertrag nachdenken. Warum das sinnvoll sein kann und was für Folgen im Falle einer Scheidung sonst auftreten können, erklärt unser Familienrechts-Experte.
Wenn ein Ehepartner nicht als normaler Angestellter, sondern mit eigenem unternehmerischem Risiko beruflich tätig ist, dann muss er nicht zwingend an einem großen Unternehmen beteiligt sein. Gerade bei einer noch jungen Familie und einer frischen Existenzgründung wird es nicht sofort um kräftige Gewinne gehen.
Ein Ehegatte der den Weg mit Partnern in eine Existenzgründung gefunden hat, wird oftmals nicht bedenken, was passiert, wenn sich das Unternehmen wie gewünscht lukrativ entwickelt. Es stellt sich (besser) früher oder später die Frage: Brauche ich einen Ehevertrag als Unternehmer?
Ohne eine ehevertragliche Regelung zählt die Unternehmensbeteiligung zum Vermögen des jeweiligen Ehegatten oder der jeweiligen Ehegattin. Bei einer Scheidung wird auf Antrag hin der Vermögenszuwachs während der Ehe, der durch den Erfolg des Unternehmens eingetreten ist, zum hälftigen Ausgleich gebracht.
Unternehmer könnte in Zahlungsschwierigkeiten geraten
Der Zugewinnausgleich ist ein Geldzahlungsanspruch. Daher kommt es dazu, dass ein Unternehmensgesellschafter bei einer Scheidung plötzlich einen hohen Bedarf an „flüssigen“ Finanzmitteln haben kann. Sollte er immer wieder sein Einkommen oder auch sein anderweitig erworbenes Vermögen in das Unternehmen eingebracht haben, wird er in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Solche Zahlungsschwierigkeiten stellen auch für die anderen Unternehmensgesellschafter eine reale Gefahr dar. Der in einer Scheidung steckende Gesellschafter wird seine Investitionen zurückbenötigen oder gezwungen sein, seine Anteile an einen anderen Investor zu verkaufen, was die ursprüngliche persönliche Gründerstruktur sehr verändern kann.
Im schlimmsten Falle führt es sogar dazu, dass auf lange Sicht die wirtschaftliche Basis einer geschiedenen Unternehmerfamilie zerstört werden kann, wenn man sich unter den Ehegatten nicht einigen kann und die unternehmerische Beteiligung aus den zuvor genannten Gründen aufgegeben werden müsste. Mit einem Ehevertrag kann man solche Härten im Falle einer Scheidung von vornherein abmildern.
Auch die Ehepartner könnten eine böse Überraschung erleben
Aber auch der nicht unternehmerisch tätige Ehegatte könnte sehr überrascht werden, wenn der Wert eines bereits bei Ehebegründung gut laufenden Unternehmens bis zur Scheidung sinkt. In diesem Falle hat der Unternehmerehegatte möglicherweise zwar noch Vermögen, aber keinen Zugewinn erzielt. Dann wird der eigene während der Ehe erzielte Zugewinn vom Nichtunternehmer an den Unternehmer hälftig auszugleichen sein.
Es empfiehlt sich daher in jedem Falle die Hinzuziehung spezifisch familienrechtlichen Rats. Ein Ehevertrag muss zudem notariell beurkundet werden. Die Notare sind angehalten, auf die möglichen weitreichenden Folgen von Eheverträgen hinzuweisen.
Viele Eheverträge bei deren Beurkundung noch vor Jahrzehnten der nicht unternehmerisch tätige Ehegatte, vornehmlich Ehefrauen, mit einem bunten Strauß an Benachteiligungen zur Unterschrift eines totalen Verzichtes auf Ansprüche überrumpelt worden sind, haben vor Gericht keinen Bestand gehabt.
Gänzlich ohne einen Ausgleich auf die ein oder andere Weise wird es also für den Fall der Scheidung nicht gehen. Die Scheidung wird wirtschaftlich gesehen jedoch längst nicht so schlimm, wie sie ohne Ehevertrag sein kann. Vor allem etwaige Geschäftspartner werden im Fall der Fälle dankbar über eine gute Regelung sein.
Der Familienrechts-Experte
