Das denkmalgeschützte Haus an der Burgstraße 15 und die Schuhmacher-Werkstatt an der Westmauer verfallen immer mehr. © Felix Püschner

Erbschaft

Erben von Immobilien: Bei einem Haus in Werne wird‘s besonders schwierig

Der Eigentümer stirbt - die Angehörigen erben. Das kann komplizierter werden, als es klingt. Zum Beispiel, wenn nicht direkt klar ist, wer diese Erbberechtigten überhaupt sind. So wie beim einem speziellen Haus in Werne.

Werne

, 07.04.2021 / Lesedauer: 3 min

Eigentlich würde Theo Elberfeld das denkmalgeschützte Haus an der Burgstraße 15 in Werne ja gerne verkaufen. An junge Leute, die Zeit und Lust haben, zu investieren und das Jahrhunderte alte Gebäude wieder auf Vordermann zu bringen. Bis 2012 lebte Elberfelds Cousin Heinz in dem Haus. Seit seinem Tod gammelt das Gebäude vor sich hin. Denn die Erbangelegenheiten sind immer noch nicht geklärt. Folglich kann Theo Elberfeld das Haus seines Cousins nicht verkaufen, sondern höchstens mal nach dem Rechten schauen.

Aber warum ist die Sache mit dem Erbe noch nicht geregelt? Was macht die Angelegenheit so schwierig? Mathias Reimann, Rechtsanwalt und Notar, ist vertraut mit dem Fall. Schließlich liegt er auf seinem Tisch. Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion, wo die Probleme liegen - und dass es sich zwar um einen seltenen, aber nicht um einen Einzelfall handelt.

Theo Elberfeld ist Heinz' Cousin. Er kümmert sich um das Haus so gut es irgendwie geht. Am liebsten würde er es aber verkaufen. © Felix Püschner

Heinz Elberfeld hinterließ weder Testament noch Erbvertrag

Da wäre zunächst einmal der Umstand, dass Heinz Elberfeld keine Verfügung von Todes wegen - also ein Testament oder einen Erbvertrag - hinterlassen hat. Folglich gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der alle Erben zu ermitteln sind. Weil Heinz nicht verheiratet war und keine Kinder hatte, müsse man bei der Ermittlung der Erbberechtigten die Eltern- und Großelternlinie mütterlicherseits und väterlicherseits hoch gehen, so Reimann. Als Heinz starb, waren seine Eltern bereits tot. Geschwister hatte er nicht. Dafür aber jede Menge Onkel und Tanten. Und Cousins, darunter Theo.

Ist einer der Erben verstorben, so kann dessen Erbe auch als Erbe für Heinz‘ Haus an der Burgstraße infrage kommen. Auch wenn es „nur“ der Enkel der Großtante sein sollte. Und zwar spätestens dann, wenn sowohl die Großtante als auch ihre Kinder bereits verstorben sind. „Allein das alles zu ermitteln, kann schon Jahre dauern. Das kann ein Riesenaufwand sein“, sagt Reimann.

Bräuchte er also vielleicht einen Ahnenforscher an seiner Seite, um den Prozess zu beschleunigen? „Nein“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht und muss ein wenig schmunzeln: „Im Falle von Herrn Elberfeld ist das Schaubild, wie sich die Erbfolge darstellt, vollständig vorhanden. Es gibt da leider ein ganz anderes Problem.“

Das besteht darin, dass einige Erbberechtigte das Erbe ausgeschlagen haben - und andere die erforderlichen Unterlagen wie Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden noch nicht vollständig eingereicht haben. Es komme bei solchen Angelegenheiten auch vor, dass man die Erbberechtigten anschreibt und überhaupt keine Rückmeldung bekommt, sagt Reimann. Das liege bisweilen daran, dass besagte Personen im Zweifel nur einen ganz geringen Anteil des Erbes erhalten würden - je nachdem, wie verzweigt der Familienstammbaum ist. Für manche lohne sich der Aufwand dann schlichtweg nicht.

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Im Falle von Heinz Elberfeld ist vor allem die Linie der Mutter extrem verzweigt. „Wenn man einen überschaubaren Kreis von Erbberechtigten hat, geht so etwas natürlich schneller. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Es fehlen noch die letzten Unterlagen“, betont der Werner Anwalt.

Sobald alle Erben feststehen und folglich eine Erbengemeinschaft bilden, müssten sie sich mit der Frage auseinandersetzen, was mit dem Haus an der Burgstraße passieren soll. Soll Theo es erben, um es anschließend verkaufen zu können? Oder geht man einen anderen Weg? Auch hier würde wohl wieder einiges an Schriftkram auf die Beteiligten warten.

Kommt die Erbengemeinschaft nicht zustande, so würde im Zweifel ein Nachlassverwaltungsverfahren eingeleitet. Das sei hier allerdings noch nicht angedacht, erklärt Reimann. Es würde der Immobilie in diesem Fall ja auch nicht weiterhelfen. Was allerdings weitergeholfen hätte, liegt auf der Hand. „Ein Testament wäre mehr als ideal gewesen“, sagt Reimann. Heinz‘ Cousin Theo sieht das genauso.

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