Das Infektionsschutzgesetz wird sofort wieder angepasst: Mit der Eltern-Testpflicht in Kinderarzt-Praxen hat sich die Regierung ein dämliches Eigentor geschossen.

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Eltern-Testpflicht beim Kinderarzt war dämliches Eigentor der Regierung

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Tests für alle Besucher in Praxen - so lautet das Infektionsschutzgesetz. Nun aber passt es die Regierung an, nachdem Ärzte auf die Barrikaden gegangen sind. Es war ein dämliches Eigentor der Politik. Ein Kommentar.

von Andrea Wellerdiek

Werne, NRW

, 26.11.2021, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Mutter bringt ihr erkranktes Kind bis vor die Tür der Arztpraxis, übergibt die Tochter an die Sprechstundenhilfe und wartet im Auto, bis sie die Kleine nach der Untersuchung wieder abholen kann. Denn die Mutter kann keinen negativen Test nachweisen und muss draußen bleiben. Ein denkbares Szenario nach dem neuen Infektionsschutzgesetz, das in Teilen hirnrissig ist.

Danach sollten alle Besucher, die selbst keine Patienten sind, einen Test nachweisen, bevor sie eine Arztpraxis betreten. Dazu zählten also auch Eltern, die ihre kranken Kinder in die Praxis begleiten. Oder Angehörige, die mit Demenzkranken zum Arzt gehen.

Besucher werden zu Begleitpersonen ohne Testpflicht

Die Antwort aus dem Gesundheitsministerium des Landes NRW darauf klingt so, als hätten die Ärzte den Gesetzestext nicht richtig verstanden. „Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten z.B. in Kinderarztpraxen unabhängig vom Immunisierungsstatus abgeleitet. Bei diesen Begleitpersonen handelt es sich indes nicht um ‚Besucher‘ i.S. der gesetzlichen Regelung. Erforderliche Begleitpersonen wie z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer o.ä. sind vielmehr den behandelten und den betreuten Personen gleich zu setzen“, heißt es darin.

Plötzlich gelten also dieselben Regeln für Besucher wie für Patienten. Und damit keine Testpflicht in Praxen. Besucher werden auf einmal zu „erforderlichen Begleitpersonen“. Dass die zuvor schwammige Formulierung für Irritationen bei Ärzten, vor allem bei Kinderärzten, sorgte, ist verständlich. Sie haben völlig richtig drastisch gehandelt und damit gedroht, ihre Praxen zu schließen, wenn sich das Gesetz nicht ändern sollte.

Nun musste die Politik einlenken und die Gesetzespassage noch einmal anpassen. Außerdem rudert man nach der Kritik an täglichen Tests für das Praxis-Personal ebenso zurück. Nach der Änderung sollen zwei Antigen-Schnelltests, die in der Praxis durchgeführt werden, reichen. Wenn es denn überhaupt genügend Tests gibt. Auch an der begrenzten Anzahl an abrechenbarer Tests und der Finanzierung der regelmäßigen Tests hagelt es Kritik.

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Das alles hätte man sich sparen können, wenn man nicht von oben herab Gesetze auferlegt hätte, ohne mit den Ärzten und Berufsverbänden im Vorfeld gesprochen zu haben oder auf eine unmissverständliche Formulierung geachtet hätte. Stattdessen verärgert man die Ärzte, die wegen der Corona-Krise, den Impfungen und der Erkältungswelle sowieso schon monatelang am Limit arbeiten und gereizt sind.

Dass man kurz nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes dieses schon wieder anpassen muss aufgrund des Protestes der Kinderärzte und Berufsverbände ist hochgradig peinlich und ein dämliches Eigentor der Bundesregierung.

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