Die Woche in Werne: Impfstoff-Engpass, Markt-Regelchaos und Gerichtsurteil
Wochenrückblick
Gerade in Zeiten der Pandemie überschlagen sich die Nachrichten. Wir blicken auf die Themen, die in den vergangenen sieben Tagen in Werne besonders für Aufsehen gesorgt haben - auch abseits von Corona.

Wir blicken auf Themen, die die Lippestadt in den vergangenen sieben Tagen besonders bewegt haben. © Feldermann
Die Lieferungen des Corona-Impfstoffes von Biontech verzögern sich. Und damit auch der Start der Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. Wie wirkt sich das Problem auf die zweite Impfung in den stationären Pflegeeinrichtungen in Werne aus? Die Bestellfrist des Impfstoffes für die Folgeimpfung habe sich verlängert, erklärt Rudolf Voß, Einrichtungsleiter des Seniorenzentrums St. Katharina. Außerdem weißt er auf die Probleme hin, die die Einrichtungen haben, die bisher noch gar keinen Impfstoff bestellt haben. Diese können nämlich auch derzeit keinen Impfstoff bestellen.

Samstagmorgen, 9. Januar 2021, begannen in der Senioreneinrichtung St. Katharina die Impfungen in Werne. © Jörg Heckenkamp
Keine Kurse in der Tanzschule Bleckmann
Es fehlt mit Sicherheit vielen Wernern, mal wieder „das Tanzbein“ zu schwingen. Was ist denn mit den Tänzern, die vor der Corona-Pandemie regelmäßig eine Tanzschule besucht haben? Wir haben bei Julio Cesar Salmeron Bozo von der Tanzschule Bleckmann an der Capeller Straße nachgefragt, wie sich die Corona-Situation auf seine Kurse auswirkt. Eigentlich sollten jetzt neue Kurse beginnen. Er erklärt in einem Gespräch mit unserer Redakteurin Andrea Wellerdiek, weshalb ein Online-Angebot nicht realisiert werden kann. Viele Tänze benötigen zum Beispiel auch viel Platz, den viele Zuhause einfach nicht haben.

Zum Tanzen benötigt man viel Platz: Julio Cesar Salmeron Bozo, Inhaber der Tanzschule Bleckmann Werne (hier auf einem Archivbild in seiner Tanzschule), verzichtet aus mehreren Gründen auf Online-Tanzkurse während des Lockdowns. © Felix Püschner (A)
Regel-Chaos auf dem Wochenmarkt
Immer wieder was Neues: Im Corona-Regelchaos war es erst verboten, Nonfood-Artikel auf dem Werner Wochenmarkt zu verkaufen, dann wurde es doch erlaubt und seit Dienstag ist es wieder verboten. Am Montag haben David Ruschenbaum von Werne Marketing und die Verantwortlichen aus dem Werner Ordnungsamt die entsprechende Neuregelung vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhalten. Kurzfristig habe man dann die betroffenen Händler über die abermals neue Veränderung informiert. Seinerzeit durfte man auf Kreisebene selbst entscheiden, wie man die Regel um Markthändler, die keine Lebensmittel und Waren des alltäglichen Bedarfs anbieten, auslegt. Mit der neuen Coronaschutzverordnung von Montag aber ist das nicht mehr möglich.

Welche Markthändler auf dem Wochenmarkt in Werne erlaubt sind, wurde seit Mitte Dezember dreimal geändert. Seit Montag sind einige Händler wieder verboten. Nun ist klar, warum es ein Regel-Chaos rund um die Coronaschutzverordnung gibt. © Werne Marketing (A)
Entscheidung über Zukunft des Caritas-Werkstattladens
Der Caritas-Werkstattladen am Moormannplatz ist seit dem ersten Corona-Lockdown geschlossen. Dort konnten Kunden eigentlich Waren kaufen, die von Menschen mit Behinderung deutschlandweit in sozialen Einrichtungen hergestellt wurden. Die Räumlichkeiten am Moormannplatz seien laut Markus Döpker, der verantwortlich ist für den Werner Werkstattladen, nur schwer vereinbar mit den Pandemiebedingungen. Nun stellen sich die Werner die Frage, ob wieder ein Leerstand in Werne entsteht oder das Geschäft nach dem Lockdown wieder öffnet. Nach dem Gespräch mit den Ehrenamtlichen, gäbe es zu viele Punkte die gegen eine Wiedereröffnung sprechen. Ganz verzichten müsse man nach der Schließung auf die Waren aber nicht.

Der Caritas-Werkstattladen in Werne am Moormannplatz ist seit dem ersten Corona-Lockdown geschlossen. © Pascal Löchte
Urteil für 27-jährigen Werner zum Vorwurf des sechsfachen Mordes
Ein 27-jähriger Tamile, der in Werne wohnt, hatte bei seinem Asylantrag beim Bundesamt für Flüchtlinge behauptet, schon als Schüler im Alter von 15 Jahren der Terrorgruppe LTTE angehört zu haben und am 12. September 2008 in einer Schulpause eine Bombe mit einem Fernzünder ausgelöst zu haben, als ein Militärkonvoi vorbeifuhr. Deshalb war er wegen sechsfachen Mordes angeklagt. Erst beim Prozessauftakt vor einer Woche hatte er dies als falsch widerrufen. Es gebe keine Hinweise auf diesen schweren Anschlag mit angeblich sechs Toten und vielen Verletzten, hatte ein Sachverständiger im Prozess ausgeführt. Nun wurde er am Donnerstag am Oberlandesgericht Düsseldorf freigesprochen, das Urteil ist rechtskräftig.

Der 27-Jährige aus Werne, hier hinter einem Aktenordner, war wegen sechsfachen Mordes angeklagt und soll als 15-Jähriger in Sri Lanka vor einem Konvoi der sri-lankischen Armee eine Bombe ferngezündet haben. Wahrscheinlich eine Lüge, wie sich im Prozess herausstellte. © picture alliance/dpa