
© Werne Marketing (A)
Markthändler in Werne erlaubt, dann wieder verboten: Deshalb gibt’s das Regel-Chaos
Wochenmarkt in Werne
Kunden, Marktmeister und Markthändler in Werne sind wegen der ständigen Neuregelung um die Wochenmärkte irritiert. Nun sind Nonfood-Händler wieder verboten. Deshalb gibt es das Regel-Chaos.
Einmal dürfen sie, dann dürfen sie wieder nicht. Die Markthändler, die etwa Textilien verkaufen, müssen sich seit Dezember immer wieder auf eine Neuregelung einstellen. Erst durften sie auf dem Wochenmarkt in Werne ihre Stände nicht aufbauen, dann war es zwischenzeitlich wieder erlaubt.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung, die seit Montag (25. Januar) gilt, ist es wieder verboten. Doch wie kommt es zum ständigen Hin und Her der Corona-Regeln, die nicht nur die betroffenen Markthändler verärgert?
Keine Neuregelung des Ministeriums
Die Regelung gibt das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes NRW an die Kommunen heraus. Eine Anfrage beim Ministerium zeigt, dass es vom Land keine neuen Regeln zum Wochenmarkt seit Mitte Dezember gab. Seitdem gilt die Regelung, dass nur Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs erlaubt sind.
„Damit dürfen Märkte nur für Verkaufsstände mit den genannten Schwerpunkten geöffnet werden, also solche, für die vergleichbare Einzelhandelsgeschäfte aufgrund ihrer Zuordnung zu den täglichen Bedarfsgütern auch geöffnet werden dürfen (Drogerie etc.). Entscheidend ist also nicht ‚food‘ oder ‚non-food‘, sondern der tägliche Bedarfsgüterbegriff. Stände mit dem Schwerpunkt Kleidung oder Ähnlichem fallen ebenso wie entsprechende Einzelhandelsgeschäfte nicht darunter und müssen geschlossen bleiben“, teilt Pressesprecher Axel Birkenkämpfer mit.
Verstoß gegen Corona-Regeln in Werne?
Hat man in Werne also gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen, als man zwischenzeitlich Textilhändler auf dem Markt erlaubt hat? Nein. Vielmehr hatte man auf Kreisebene anders entschieden. „Weil die Coronaschutzverordnung zu Wochenmärkten schwammig war, wurde das Thema in einer Sitzung der Ordnungsämter des Kreises Mitte Dezember diskutiert“, erklärt David Ruschenbaum, Marktmeister und Veranstaltungsmanager von Werne Marketing.
Seinerzeit durfte man auf Kreisebene entscheiden, wie man die Regelung zu den Markthändlern, die keine Lebensmittel verkaufen, auslegt. Auch die Frage, welche Waren zum alltäglichen Bedarf gehören, wurde diskutiert.
Kurz darauf war in Abstimmung mit dem Ministerium klar: In den Städten des Kreises Unna dürfen Nonfood-Händler ihre Stände wieder auf dem Markt aufbauen. Ab dem 8. Januar waren in Werne wieder alle Händler erlaubt.
Seinerzeit durfte man auf Kreisebene selbst entscheiden, wie man die Regel um Markthändler, die keine Lebensmittel und Waren des alltäglichen Bedarfs anbieten, auslegt. Mit der neuen Coronaschutzverordnung von Montag aber ist das nicht mehr möglich. „Wir haben vom Ministerium einen allgemein gültigen Beschluss bekommen. Das lässt jetzt keine Räume mehr für Regeln auf Kreisebene“, so Ruschenbaum.