Eine große Party im Garten: Weil sich einige Werner Bürger nicht an die Corona-Regeln gehalten haben, droht nun ein hohes Bußgeld. © picture alliance / Roland Weihrauch/dpa
Corona-Krise in Werne
Große Party im Garten: Ordnungsamt Werne will hohes Bußgeld verhängen
Nicht alle Werner halten sich an die Vorschriften in der Corona-Krise. Eine zu große Party in einem Garten wurde nun von Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert. Es droht ein teures Bußgeld.
von Andrea Wellerdiek
Werne
, 20.08.2020 / Lesedauer: 3 minDie meisten Bürger in Werne halten sich an die in der Corona-Krise geltenden Regeln. Aber es gibt vereinzelt Ausnahmen. So haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Werne jüngst eine Feier in einem Garten kontrolliert, die so nicht hätte stattfinden dürfen.
„Diese Party war viel zu groß und zu heftig. Da war man sehr weit entfernt von einem gemeinsamen Grillen mit fünf Personen“, erzählt Kordula Mertens, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Werne. Nun haben die Verantwortlichen Ermittlungen zu einem möglichen Bußgeldverfahren eingeleitet.
In solchen Fällen könne man eine Strafe von 500 bis 2500 Euro verhängen. Bei der Gartenparty in Werne würde man eher über einen höheren Betrag diskutieren, so Mertens weiter.
Kreative Anfragen für Partys in Werne
Immer wieder bekommen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Anfragen zu privaten Feiern. Da wird der eine oder andere Bürger äußerst kreativ, wie Kordula Mertens mit einem Schmunzeln berichtet. Da wird der 38. Geburtstag als besonderer Anlass tituliert oder ein Hochzeitstag. Laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Feiern nur stattfinden, wenn es einen herausragenden Anlass dazu gibt - etwa Hochzeits- oder Tauffeiern, runde Geburtstage oder Beerdigungen. „Ein Polterabend gehört nicht dazu“, erklärt Mertens.
Bald verstärkte Kontrollen in der Gastronomie
Und eben auch keine große Party im Garten. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können solche derzeit verbotenen Veranstaltungen kontrollieren, wenn es dafür eine Meldung im Ordnungsamt gibt - etwa wegen einer Lärmbelästigung.
Anders sind da die Möglichkeiten der Kontrolle in gewerblichen Betrieben in der Innenstadt. Hier hat es beispielsweise immer wieder Rückmeldungen über fehlerhafte oder fehlende Kontaktlisten in Gastronomiebetrieben gegeben. Deshalb werde man ab der kommenden Woche hier verstärkt Kontrollen durchführen, kündigte Mertens an.
Zurzeit schauen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verstärkt an den Bushaltestellen nach, ob sich die Schüler an die auch hier geltende Maskenpflicht halten. Die meisten Schüler befolgen diese Regel, wie Mertens erzählt. „Manche haben die Maske gerade runtergezogen, wenn sie aus dem Bus steigen. Aber dann erinnern sie sich schnell wieder dran und ziehen sie wieder ins Gesicht“, erzählt Mertens.
Hier mussten demnach bislang keine Bußgelder verhängt werden. Es bleibt bei einer Erinnerung oder Ermahnung, die Mund-Nasen-Schutzmaske richtig zu tragen. Und das gilt auch an den Bushaltestellen, weil hier bei regem Betrieb nicht immer der Mindestabstand eingehalten werden kann.
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