Betriebsrat benachteiligt? Amazon-Streit geht weiter

Klage gegen leitende Angestellte

Hat eine leitende Angestellte von Amazon ein Betriebsratsmitglied benachteiligt? Ist es deswegen nicht zu einer Beförderung gekommen? Eine interne Untersuchung ergab nichts. Nach einer ersten Prüfung vor Gericht gab es keinen Prozess. Dennoch: Der Betriebsrat legt Widerspruch ein und zieht in die nächste Instanz.

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, 10.03.2017, 14:34 Uhr / Lesedauer: 2 min
Im Prozess gegen eine leitende Amazon-Angestellte hat der Betriebsrat nun Widerspruch eingelegt.

Im Prozess gegen eine leitende Amazon-Angestellte hat der Betriebsrat nun Widerspruch eingelegt.

In einer Pressemitteilung erklärt der Amazon-Betriebsrat seine Entscheidung, Widerspruch einzulegen. "Die Staatsanwaltschaft Dortmund stützt ihre Einstellung vorwiegend auf den Umstand, dass bereits keine Beeinflussung durch die leitende Angestellte auf den Bewerbungsprozess erfolgt sei. Dies ist jedoch aus Sicht des Betriebsrates nicht zutreffend, zumindest wurde zu diesem Umstand nicht hinreichend ermittelt."

Betriebsratmitglieder hörten Telefonat mit

In dem Schreiben stellt der Betriebsrat den Sachverhalt vom 6. Juni 2016 wie folgt vor: Die leitende Angestellte hätte während eines Meetings unbewusst einen Anruf eines stellvertretenden Vorsitzenden angenommen und ihr Mobiltelefon auf den Schreibtisch gelegt. Weil der Lautsprecher eingeschaltet gewesen wäre, hätten auch ein weiterer Vorsitzender und ein Betriebsratsmitglied das Telefonat mitanhören können. In dem Gespräch sei es um die Personalie des sich bewerbenden Betriebsratsmitglied gegangen.

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"Es wurde von Seiten eines Personalreferenten erwähnt, dass der Kollege erfolgreich seinen Bewerbungsprozess durchlaufen hat und wie man weiter fortfahren sollte. Darauf erwiderte die Leitende Angestellte, dass sich das Betriebsratsamt und diese Position nicht in Einklang bringen lassen würde, und dem Kollegen die nötige 'Manpower' dafür fehlen würde und es nur eine Möglichkeit geben würde. Betriebsratsamt oder Position."

Das Betriebsratmitglied, das sich beworben hatte, habe erst am 22. August 2016 ein Feedback zu seiner Personalie bekommen. Ihm sei ein "negatives Interview-Ergebnis" attestiert worden sein, schreibt der Amazon-Betriebsrat.

"Ausgesprochene Benachteiligung eines Betriebsratsmitgliedes"

In dem Schreiben heißt es weiter, dass die leitende Angestellte erwähnt habe, am nächsten Tag noch ein Gespräch mit der zuständigen Hiringmanagerin bezüglich der Personalie führen wolle. "Da aus Sicht des Betriebsrates dies schon eine ausgesprochene Benachteiligung eines Betriebsratsmitgliedes darstellte, suchten am Folgetag die drei oben genannten Betriebsratsmitglieder ein Gespräch beim Standortleiter in Werne."

Weil interne Ermittlungen zu keinem Ergebnis geführt hätten, habe sich der Betriebsrat zu einem Strafverfahren gezwungen gesehen.  

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So nimmt Amazon Stellung zum Thema

Amazon selbst verwies am Freitag auf die "interne neutrale Untersuchung", bei der die Vorwürfe nicht hätten bestätigt werden können. Man habe "weiterhin vollstes Vertrauen in alle seine Führungskräfte" und zudem "an allen Standorten Betriebsräte, mit denen die Geschäftsführung vertrauensvoll zusammenarbeitet".

 

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