Münsterstraße und Co.: Auf diesen Straßen plant die Stadt Werne Baumaßnahmen
Baustellen
Im Zuge des Straßen- und Wegekonzeptes hat die Stadt Werne aufgelistet, an welchen Stellen im Stadtgebiet in den kommenden Jahren Arbeiten geplant sind. Insgesamt sind es rund 30 Maßnahmen. Wir geben einen Überblick.

Nicht jede Baustelle lässt sich lange im Voraus planen. Manche aber schon - und die hat die Stadt Werne nun für die nächsten Jahre aufgelistet. © Eva-Maria Spiller (Archiv)
Abgesperrte Straßen, Umleitungen, Lärm und Dreck: Baumaßnahmen kosten oftmals nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven - selbst, wenn am Ende alles schöner und besser ist als zuvor. Die Stadt Werne hat aufgelistet, an welchen Stellen im Stadtgebiet in den nächsten Jahren gearbeitet werden soll. Die Liste ist unterteilt in a) Geplante, voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen der Straßen und Wege sowie b) Beabsichtigte beitragspflichtige Maßnahmen der Straßen und Wege. Berücksichtigt sind dabei die Jahre 2020 bis 2025 – unter Angabe des betroffenen Abschnitts und der jeweiligen geplanten Arbeiten. Ein Überblick:
Voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen:
- Bonenstraße (2021): Auf dem Abschnitt vom Moormannplatz bis zum Kino erfolgt die Neugestaltung der Fußgängerzone.
- Münsterstraße (2021): Kreuzung Stadthaus – Umbau zum Kreisverkehr (Regionaleprojekt)
- Münsterstraße (2021): Becklohhof bis Stadthaus – Umgestaltung im Zuge Regionaleprojekt (Deckschicht)
- Dahlbuschweg (2021): vollständig – Instandsetzung (neue Deckschicht)
- Am Mergelkamp (2021): Hagenbuschweg bis Hellstraße – Instandsetzung (neue Deckschicht)
- Selmer Straße (2021): Jüngststraße bis Windmühlenberg – einfache Oberflächenbehandlung (Gehweg)
- Katharinenweg (2021): Wesseler Straße bis Heitkamp (Herbern) – Instandsetzung (neue Deckschicht)
- Halohweg (2022): An der Hustebecke bis Haus Nr. 35 – Instandsetzung (neue Deckschicht)
- An der Hustebecke (2022): vollständig – einfache Oberflächenbehandlung (Fahrbahn)
- Elsa-Brandström-Straße (2023): vollständig – Umbau zur Anbindung RS1
- Goerdelerstraße (2023): Dietrich-Bonhoeffer-Straße bis Pater-Delp-Straße – einfache Oberflächenbehandlung (Gehweg)
- Beckwinkelweg (2023): vollständig – einfache Oberflächenbehandlung (Fahrbahn)
- Burenkamp (2023): vollständig – einfache Oberflächenbehandlung (Gehweg)
- Kasemannweg (2024): vollständig – einfache Oberflächenbehandlung (Fahrbahn)
- Münsterstraße (2025) Kreuzung Hornemühle – Umbau zum Kreisverkehr (Regionaleprojekt)
- Münsterstraße (2025): Hornemühle bis Becklohhof – Umgestaltung im Zuge Regionaleprojekt (Deckschicht) 2025
- Wesseler Straße (2025): Wesseler Straße bis Wesseler Straße 4 – einfache Oberflächenbehandlung (Fahrbahn)

Einen neuen Radstreifen und einen Kreisverkehr hat die Münsterstraße im Jahr 2020 bereits bekommen. 2025 steht der nächste Kreisverkehr-Bau auf der Agenda - dann an der Kreuzung Hornemühle. © Eva-Maria Spiller
Beabsichtigte beitragspflichtige Maßnahmen:
- Penningrode (2020/2021): Gehweg, Park- und Grünstreifen – Erneuerung, Bauabschnitt
- Ovelgönne (2020/2021): Gehweg, Park- und Grünstreifen – Erneuerung, Bauabschnitt
- Amtshof (2021): gesamt – Planung für Erneuerung der Straße und Kanal
- Bodelschwinghstraße (2021): gesamt – Planung für Erneuerung der Straße und Kanal
- Homannshof (2021): gesamt – Planung für Erneuerung der Straße und Kanal
- Hugenpoth (2021): gesamt – Planung für Erneuerung der Straße und Kanal
- Penningrode (2022): Gehweg, Park- und Grünstreifen – Erneuerung, Bauabschnitt
- Ovelgönne (2022): Gehweg, Park- und Grünstreifen – Erneuerung, Bauabschnitt
- Homannshof (2022): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal
- Hugenpoth (2022): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal
- Amtshof (2023): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal
- Bodelschwinghstraße (2023) gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal
- Mühlenknapp (2024): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal (im Zuge Kanalerneuerung „Baaken“ Bauabschnitt 1 und 2)
- Windmühlenberg (2024): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal (im Zuge Kanalerneuerung „Baaken“ Bauabschnitt 1 und 2; evtl. BauGB)
- Am Friedstein (2025): gesamt – Erneuerung der Straße und Kanal
Förderung und Beitragspflicht
- Die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes ist für eine Kommune Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Laut Angaben der Stadt handelt es sich dabei jedoch um „keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme oder Unterhaltungsmaßnahme“, sondern lediglich um ein Handlungskonzept, das der Priorisierung möglicher Maßnahmen dient.
- Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass im Falle der Erneuerung von Straßen und Kanal „die Kosten für die Wiedererstellung der Verkehrsfläche (bis Unterkante Oberfläche) nicht auf die Anlieger umgelegt werden müssen.“