Das Thema Klimaschutz ist überall allgegenwärtig und auch für die Kommunen ein großes Thema. Damit auch beim Bauen die Umwelt nicht vernachlässigt wird, berät der Planungsausschuss der Stadt Werne am 31. Januar über einige Vorgaben, die Grundstückseigentümer bei künftigen Bauvorhaben beachten müssen.
Konkret geht es darum, einen Festsetzungskatalog für künftige Bauvorhaben zu verabschieden. Darin enthalten sind Standardmaßnahmen, die sich an den Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung orientieren sollen. Dabei werden drei Themenfelder aufgegriffen: der nachhaltige Umgang mit den wasserbezogenen Extremwetterereignissen Hitze und Starkregen, die Forcierung des Ausbaus und der Nutzung von erneuerbaren Energien.
Für alle drei Themenfelder formuliert der Festsetzungskatalog klare Ziele und Maßnahmen, wie diese erreicht werden können. So sollen neue Baugebiete auf die Ereignisse eines Starkregens so gut wie möglich planerisch vorbereitet werden. Hierzu soll der Fall eines hundertjährigen Regenereignisses
massenmäßig berechnet und in Bezug auf die Topografie der Fläche berücksichtigt werden.
Konkrete Maßnahmen geplant
Auf dieser Grundlage können Maßnahmen entwickelt werden, durch welche sich im Falle eines Starkregenereignisses Überflutungsschäden im Straßenraum und an Gebäuden vermeiden lassen. Maßnahmen, wie die Ausgestaltung von Rückhalteflächen, die Festlegung von Notwasserwegen sowie die Bereithaltung dezentraler Versickerungsflächen stehen dabei im Vordergrund.
Das Thema erneuerbare Energien wird in der Vorlage für den Ausschuss zusammengefasst. Dort heißt es: „Durch die Erarbeitung eines Energiekonzeptes können sinnvolle und wirtschaftliche Lösungswege aufgezeigt werden, um Energieverbräuche sowie -kosten zu senken und Emissionen auf die Umwelt nachhaltig zu verringern.“
Daher solle die energetische Versorgung eines Baugebietes unter Prüfung der verschiedenen Alternativen standardmäßig untersucht werden. Außerdem muss die Energieversorgung auch im Hinblick auf die künftigen Ziele der kommunalen Wärmeplanungen der Stadt Werne ausgerichtet werden. „Erst auf Grundlage eines
ausgearbeiteten Energiekonzeptes sollten die Planungen weiter vertieft werden“, heißt es in der Ausschussvorlage.
Bauvorhaben nicht zu stark einschränken
Bei den Vorgaben, die im Festsetzungskatalog verankert sind, wurde darauf geachtet, dass Klimaschutz und Klimaanpassung so gut wie möglich berücksichtigt sind, aber die baulichen Möglichkeiten von Investoren und Privateigentümern zu doll einzuschränken.
Stärker gebunden sind die Bauvorhaben aber an die Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünung, Festsetzen von flach geneigten Dächern und Flachdächern, Vermeidung von Mauern oder Gabionenzäunen, der Schaffung von Retentionsflächen, die Rückhaltung und verzögerte Ableitung von Niederschlagswasser und den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Es bleibt aber nach wie vor schwierig, alle Bauvorhaben gleich zu bewerten. Durch den Einsatz von fachlichen Gutachten durch Sachverständige sollen die Auswirkungen eines Planvorhabens abgeschätzt und bewertet und der erforderliche Umfang von klimarelevanten Maßnahmen bestimmt werden. Die Gutachten stellen daher eine grundlegende Basis für die zielgerichtete Ableitung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen dar. Ziel ist es daher, einen einheitlichen Bewertungsmaßstab im Umgang mit erforderlichen Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung zu etablieren.
Finanziell gibt es durch den Festsetzungsplan im ersten Schritt keine Auswirkungen. Allerdings: Im Rahmen der Bauvorhaben sind im Einzelfall zusätzliche Kosten nicht ausgeschlossen. Die müssen dann von Bauherren oder Investoren getragen werden.
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