Denkmal in Werne

Altes Rathaus in Werne: Brandschutz-Problem könnte sich auf kuriose Weise lösen

Die Nachricht vom Brandschutzproblem im Alten Rathaus kam vor einigen Monaten überraschend. Seither gelten dort Einschränkungen. Nun könnte das Problem möglicherweise leicht gelöst werden.

Werne

, 20.10.2022 / Lesedauer: 3 min

Viele Ideen - aber keine geeignete Lösung. Das Brandschutzproblem im Alten Rathaus bereitete der Stadt zuletzt mächtig Kopfschmerzen. Seitdem vor einigen Monaten ein Gutachten des Kreises Unna ergeben hatte, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht die geltenden Brandschutzvorgaben erfüllt, gilt für das Obergeschoss eine Besuchergrenze von maximal 30 Personen.

Um einen zweiten Rettungsweg zu schaffen, zeigte die Verwaltung daraufhin einige Optionen auf. Doch keine davon erwies sich bislang als wirklich umsetzbar. Nun steht plötzlich eine ganz einfache und durchaus kurios klingende Lösung im Raum: Man lässt einfach alles so, wie es derzeit ist – und hebt die Besuchergrenze trotzdem wieder auf.

Ausnahmeregelung könnte für Werner Rathaus gelten

Als das Thema Altes Rathaus in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung am Dienstag (18. Oktober) zur Sprache kam, verwies Ausschuss-Vorsitzende Uta Leisentritt (CDU) auf ein Gespräch mit Ministerin Ina Scharrenbach. Demnach ermögliche ein Paragraph in der Bauordnung für das Land NRW im Falle des denkmalgeschützten Bauwerks am Marktplatz eine Ausnahmeregelung. Heißt: Auch ohne einen zweiten Rettungsweg dürften mehr als 30 Besucher in den Bürgersaal im ersten Obergeschoss.

Podiumsdiskussionen, Konzerte und andere Veranstaltungen finden im Bürgersaal des Alten Rathauses statt. Die Besucherobergrenze liegt derzeit bei 30 Personen. © Felix Püschner (A)

Frank Adamietz, Leiter des Kommunalbetriebs Werne (KBW), bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Stadt auf Anregung der Politik Kontakt mit dem zuständigen Ministerium aufgenommen hat. „Wir haben das Ministerium gebeten, zu prüfen, ob das Gebäude mit der bisherigen Rettungswegsituation weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden könnte“, so Adamietz.

Klar sei: Die Stadt werde die momentanen Auflagen für das Alte Rathaus nicht auf eigene Faust umgehen. Nur sofern das Ministerium grünes Licht gibt, würde man die Besucherbegrenzung aufheben. Zumal es in diesem Zusammenhang auch um rechtliche Belange wie den Versicherungsschutz gehe. Auf unsere Anfrage erklärte das zuständige Ministerium, dass man zu dem Sachverhalt bisher noch keine Aussage treffen könne. Man müsse den Fall erst genauer betrachten.

Mit Blick auf alternative Lösungsmöglichkeiten für das Brandschutzproblem in dem historischen Bauwerk gibt es laut Adamietz keinen neuen Stand. Am ehesten kommen noch eine außenliegende Treppenanlage oder eine Verbindung zu Nachbargebäuden als zweiter Rettungsweg infrage.

Beides erscheint jedoch schwer vorstellbar, da unter anderem die Kirchengemeinde keinen Treppenturm auf ihrem Grundstück sehen möchte, wie die Stadtverwaltung bereits mehrfach betonte. Möglicherweise ist das aber auch bald gar nicht mehr nötig.

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