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2G in NRW: Was bedeutet das für den Werner Weihnachtsmarkt?
Weihnachtsmarkt in Werne
Dienstag wurde die landesweite Einführung der 2G-Regel angekündigt. Auf Veranstaltungen muss ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegen. Das wird auch Auswirkungen auf den Werner Weihnachtsmarkt haben.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstagnachmittag (16. November) die landesweite Einführung der 2G-Regel angekündigt. Das bedeutet: Auf Freizeitveranstaltungen muss ein Impf- oder ein Genesenen-Nachweis vorliegen. In einigen Bereichen, beispielsweise auf Karnevalsveranstaltungen, soll darüber hinaus 2G plus greifen. Dann ist ein zusätzliches negatives Schnell- oder PCR-Testergebnis notwendig. Wann diese Regeln konkret in Kraft treten, ist derzeit noch nicht bekannt.
Stichproben oder Eingangskontrolle auf dem Werner Weihnachtsmarkt
Was könnte das für den Weihnachtsmarkt in Werne bedeuten? „Wir müssen den neuen Gesetzestext erst einmal genau prüfen", sagt Lars Werkmeister, Geschäftsführer von Werne Marketing. Eine konkrete Aussage ließe sich deshalb bislang nicht treffen. Denkbar wäre einerseits eine Stichprobenkontrolle, wie es schon auf der Sim-Jü-Kirmes der Fall war: „Das hat sich bewährt und wäre eine gute Option für den Weihnachtsmarkt."
Doch auch Eingangskontrollen seien denkbar. Dieses Modell haben bereits die Städte Dortmund und Münster für ihre Weihnachtsmärkte beschlossen. Allerdings müsse in Großstädten ein anderer Maßstab angelegt werden, als es in Werne der Fall sei, so Werkmeister.
Er rechnet damit, spätestens Anfang nächster Woche Aussagen über die weitere Planung und Umsetzung des Werner Weihnachtsmarktes treffen zu können.
Im Sauerland aufgewachsen, in Frankfurt am Main und in Münster studiert und dabei immer „irgendwas mit Medien“ gemacht. Schließlich den Weg ins Ruhrgebiet gefunden: zuerst als Volontärin bei Lensing Media, seit April 2023 Redakteurin bei der Recklinghäuser Zeitung. Hört gerne zu und schreibt noch lieber auf.