Vredener Kirmes zu Hause feiern: Was ist erlaubt und was nicht?
Vredener Kirmes
Stammtische, Nachbarschaften und Vereine wollen an diesem Wochenende trotzdem Kirmes feiern, auch wenn das Volksfest in Vreden natürlich ausfällt. Was sagt die Corona-Schutzverordnung dazu?

Enten angeln kann man auch zu Hause – das ist auch in der Corona-Pandemie erlaubt. © Natalia Walfort
Der Urlaub für die Vredener Kirmes wird meist schon zu Beginn des Jahres eingereicht. Was also tun mit dem freien verlängerten Wochenende, jetzt, wo die Kirmes wegen der Corona-Pandemie ausfällt?
Viele Stammtische, Vereine und Familien organisieren derzeit eigene Veranstaltungen, um die Kirmes doch noch feiern zu können – zum Beispiel Partys mit Kirmesmusik, Dosenwerfen und Kirmes-Leckereien. Aber was ist laut Corona-Schutzverordnung eigentlich erlaubt?
Corona-Schutzverordnung gilt zu Hause nicht
Klaus Ahler, Leiter des Vredener Ordnungsamtes, stellt zunächst eines klar: „Die Schutzverordnung gilt nur für den öffentlichen Raum.“ Denn was die Bürger auf ihrem eigenen Grundstück oder in ihrer Wohnung machen, kann die Regierung nicht vorschreiben.
Zu Hause können die Vredener also feiern und müssen sich nicht an Abstandsregeln oder Personenbeschränkungen halten. Sobald die Party aber in den öffentlichen Raum – etwa in den Park oder in die Innenstadt – verlagert wird, sind Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt.
Die Ausnahmeregelung für besondere Anlässe, wo mit bis zu 150 Gästen gefeiert werden darf, gilt hier nämlich nicht. Gemeint sind damit zum Beispiel Hochzeiten, Entlassfeiern oder Taufen, nicht aber eine abgesagte Kirmes.
Vredener sollen trotz allem besonnen Kirmes feiern
Nichtsdestotrotz bittet Klaus Ahler die Vredener, besonnen zu sein: „Ich kann verstehen, dass alle wieder feiern wollen. Aber wir müssen weiter vorsichtig sein. Bislang klappt das ja auch ganz gut, alle sind sehr sensibel.“