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Vredener bricht einige Dutzend Mal ein – immer in die gleiche Wohnung
Amtsgericht
Eine ellenlange Serie von Wohnungseinbrüchen hätte für einen Vredener ein schmerzhaftes Finale bekommen können. Letztlich kam dem 60-Jährigen vor allem ein umfassendes Geständnis zugute.
Eigentlich sollte er allein den Wasserzählerstand in der Wohnung einer Bekannten ablesen, doch diese Gelegenheit nutzte ein Vredener eigennützig und kriminell aus: Er ließ eine Kopie des Haustürschlüssels anfertigen. Mit diesem verschaffte er sich in einigen Dutzend Fällen unbefugt Zutritt zur Wohnung, um regelmäßig Geldbeträge zu stehlen. Das fiel auf.
Und dafür hatte sich der 60-Jährige vor dem Schöffengericht in Ahaus zu verantworten. Nur ein umfassendes wie glaubhaftes Geständnis bewahrte ihn letztlich vor einer gravierenden Strafe. Denn diese sieht das Gesetz bei Wohnungseinbruchsdiebstahl eigentlich vor.
In 66 Fällen soll der Vredener über sieben Monate ab März 2021 jeweils 10 bis 30 Euro aus der Wohnung einer ehemaligen Arbeitskollegin mit immer der gleichen Masche gestohlen haben. Immer zweimal die Woche, immer wenn die Bekannte zur Arbeit war, immer aus dem Kleiderschrank.
Der Angeklagte betonte in der Verhandlung, dass er „nur vier, fünf Monate“ diese Diebstähle begangen habe. Von Ende Juni bis Mitte Oktober 2021. Er korrigierte damit seine ersten Aussagen bei der Polizei im Oktober. Das konnte letztlich auch der einzige Zeuge, der Vater der Geschädigten, nicht entkräften.
„Ich war zu der Zeit immer mal wieder klamm“
Und somit reduzierten Richter und Staatsanwalt die Anklage auf 36 Fälle mit einem Gesamtschaden von 720 Euro. „Das kann passen“, erklärte der Zeuge. Der 60-Jährige gab zu, den Schlüssel durchaus mit dem Plan nachmachen haben zu lassen, sich damit Zugang zur Wohnung der Bekannten zu verschaffen. „Ich war zu der Zeit immer mal wieder klamm“, sagte er zum Hintergrund. Er habe auch nicht alles mitgenommen: „Ich wusste ja, dass sie auch nicht viel hat.“
Der Betreuer des Angeklagten berichtete von einer Lernbehinderung des Vredeners. Vor rund 30 Jahren sei dieser aufgrund von Mobbing „psychisch zusammengebrochen“. Seitdem ist der Vredener erwerbsunfähig. „Er wusste aber schon genau, dass das nicht erlaubt war“, erklärte der Betreuer. „Mir war schon klar, dass ich mich strafbar mache“, bestätigte der Vredener. Ihm tue es einfach leid.
Aufgefallen war diese Serie erst rund einen Monat, bevor Videoaufnahmen den Angeklagten letztlich überführten. „Wir haben zunächst unsere Tochter verdächtigt, dachten, sie gibt zu viel Geld aus“, erläuterte der Vater der Geschädigten. Dann sei man zur Polizei gegangen.
Angeklagtem droht durch Einbrüche Verlust der Wohnung
Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sah der Staatsanwalt letztlich für angemessen an. Dies, obwohl bei Wohnungseinbruchsdiebstahl eigentlich keine minderschweren Fälle mehr vorgesehen sind: „Sie sind in die Wohnung, also in den geschützten Raum eines Menschen, eingedrungen“, betonte er. Zugute hielt er dem Angeklagten Reue und Schuldeinsicht. Und: „Ihnen droht, wie Sie sagen, dadurch der Verlust der eigenen Wohnung.“ Neben der Schadenswiedergutmachung halte er zudem eine Geldauflage für angebracht.
Weitgehend konform ging der Verteidiger mit diesem Plädoyer. Er erkenne auch einen eher „überschaubaren Schaden“, 15 bis 18 Monate auf Bewährung seien angemessen. Statt einer Geldauflage würde das Gericht mit der Auflage von Sozialstunden eher ein Zeichen setzen.
Letztlich fand das Schöffengericht nahezu die Mitte: ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. „Sie hatten einen Plan und den haben Sie umgesetzt. Das haben Sie bei der Polizei und auch heute eingeräumt“, erklärte der Richter. Da die Einbrüche im Bekanntenkreis stattgefunden hätten, sei die kriminelle Energie dahinter geringer gewesen. „Wir dürfen das Nachmachen des Schlüssels aber nicht kleinreden“, betonte er. „Sie haben eine Gelegenheit genutzt, die sich so schnell nicht wieder ergeben wird.“
Angeklagter muss 150 Sozialstunden ableisten
Das Gericht legte dem Angeklagten 150 Sozialstunden auf. Einen Bewährungshelfer hielt der Richter nicht für notwendig: „Sie haben mit Ihrem Betreuer schon ein Hilfesystem.“ Ob der Angeklagte das finanziell denn hinbekomme? „Das muss er hinkriegen“, erklärte der Betreuer.