
© Jörn Hartwich
Drogen: Keine Bewährung – Gericht bleibt bei Serien-Straftäter hart
Kriminalität
Er hatte schon viele Chancen – und er hat sie allesamt nicht genutzt: Ein Vredener steht wegen Drogen zum wiederholten Mal vor Gericht. Das ließ ihn jetzt mit seinem Berufungsansinnen abblitzen.
Der Angeklagte ist altbekannt. Das letzte Mal stand er am 11. Juni in Ahaus vor Gericht, es ging um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzt in neun Fällen, zweimal um den Besitz. Am Ende verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Und das aus gutem Grund: Bewährungsproben, das wurde im Verlauf der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster deutlich, hat der 39-Jährige in seinem Leben schon einige gehabt. Und immer wieder scheiterte er.
Freundschaftsdienste haben Folgen
Das war auch im Jahr 2020 der Fall, als die Polizei erneut auf ihn aufmerksam wurde. Seinerzeit hat er in seinem Freundeskreis einen Handel mit Amphetaminen betrieben, die er zum Einkaufspreis an seine Bekannten weitergab – oder gegen Marihuana eintauschte. Es habe sich um „Freundschaftsdienste“ gehandelt.
Trotzdem erhielt er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die – das mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen – nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Grund: Gegen den Vredener waren zu diesem Zeitpunkt bereits drei weitere Bewährungen anhängig. Die seien, so seine Rechtsanwältin, aber schon etwas älter.
In dem Verfahren vor dem Landgericht beschränkte der Angeklagte seine Berufung ausschließlich auf die Rechtsfolgen des Urteils aus dem vergangenen Juni. Das Ziel war klar: Eine Haftstrafe sollte vermieden werden.
Therapie bereits bewilligt
„Wie sieht es im Moment aus mit Drogen?“, wollte der Richter wissen. „Hin und wieder“, räumte der Mann ein. Seine Rechtsanwältin verwies auf eine anstehende Therapie, die ihr Mandant bereits bewilligt bekommen habe. Deren Beginn ist im kommenden Mai.
Es handelt sich dabei nicht um das erste Mal, dass sich der Vredener professionelle Hilfe holt. Bereits zweimal befand sich der Mann in einer Therapie, wurde beide Male rückfällig.
Lange kriminelle Vergangenheit
Der Richter verlas zudem den Auszug aus dem Bundeszentralregister: Ende der 90er-Jahre wurde der Mann erstmals auffällig, ging in den Jugendarrest. Danach folgten unter anderem Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, versuchter Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis – machte grob überschlagen Freiheitsstrafen mit einer Summe von rund vier Jahren.
Nun steht die nächste Freiheitsstrafe ins Haus – und die Verteidigung hatte bis auf die Festanstellung und die anstehende Therapie wenige Argumente, um die Kammer für sich zu gewinnen. Die zog sich nach weniger als einer halben Stunde zur Beratung zurück. Ergebnis: „Es gibt nichts aus unserer Sicht, was eine Bewährung rechtfertigen würde.“
Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt.