Stammkunde überfällt „seinen“ Imbiss zwei Mal

Imbiss-Überfall in Vreden

Zwei Mal hat ein 21 Jahre alter Vredener innerhalb weniger Tage einen Imbiss an der Bahnhofstraße überfallen, in dem er als Kunde bekannt war. Er hatte Glück, dass die Strafe dafür nicht höher ausfiel.

Vreden

, 06.02.2018, 13:02 Uhr / Lesedauer: 2 min
Das Urteil fiel am Dienstag am Landgericht in Münster.

Das Urteil fiel am Dienstag am Landgericht in Münster. © Thorsten Ohm

Es ist eine große Chance zur Umkehr, die das Landgericht in Münster mit seinem Urteil einem 21 Jahre alten Vredener eröffnet hat: Der junge Mann wird in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Die Probleme mit Drogen hatten maßgeblichen Anteil an der Tat, deretwegen er sich jetzt zur verantworten hatte. Zweiter Glücksfall für den geständigen Täter: Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht. Er hätte sich ansonsten auf ein wesentlich höheres Strafmaß einstellen müssen als die drei Jahre und acht Monate, die das Gericht als angemessen ansah.

Wenig Mühe machte die Aufklärung. Die Vorgehensweise des Vredeners erschien selbst seinem Verteidiger als nicht zu überbietender Dilettantismus: Der Täter hatte es gleich zwei Mal auf den selben Imbiss an der Bahnhofstraße abgesehen. Die erste Tat ereignete sich am 13. September vergangenen Jahres – tags darauf hatte er einen Termin vor dem Amtsgericht in Ahaus. Die zweite Tat ereignete sich am 26. September und damit an dem Tag, an dem die Unterkunft des Vredeners durchsucht worden war. Er wusste, warum: Schnell war er nach dem ersten Raub in den Fokus der Ermittlungen geraten. Denn die Bedienung in dem Imbiss hatte in dem nur schlecht maskierten Täter einen guten Kunden wiedererkannt. Das alles hatte ihn jedoch nicht abgehalten. Die Vorgehensweise war in beiden Fällen identisch: Er bedrohte die Bedienung mit einer Spielzeugpistole, im zweiten Fall wesentlich aggressiver als im ersten.

Schon als Kind Schwierigkeiten

Eine Psychologin hatte Erhellendes zum Motiv beizutragen. Die Gutachterin zeichnete vor dem Gericht das Bild eines Menschen, der schon als Kind Schwierigkeiten hatte, sich an Regeln zu halten. Ihm habe es auch an der Motivation gefehlt, schulisch oder beruflich aus seinem Leben etwas zu machen. Er habe stattdessen lieber in den Tag hinein gelebt. Drogen kamen hinzu, Konflikte mit dem Gesetz häuften sich. Lange Zeit hatte seine Familie den Vredener noch finanziell unterstützt. Als das nicht mehr der Fall war, sei der Druck gewachsen, sich Geld zu besorgen, um die Drogensucht zu finanzieren. Den aktuellen Taten war bereits eine Haft in der Justizvollzugsanstalt in Herford vorausgegangen.

Doch die hatte noch kein Umdenken bewirkt. Das Leben des Vredeners kreiste weiter um den Konsum von Drogen, so auch an den Tagen der beiden Überfälle. Untersuchungen hatten entsprechende Werte aufgewiesen. Einen Bewusstseinswandel habe nun die Zeit in der Untersuchungshaft ergeben: Der Angeklagte wolle etwas gegen seine Sucht tun und sein Leben neu ordnen.

1665 Euro Gesamtbeute

Das erkannte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer an. „Sie haben sich zwei Mal des schweren Raubes schuldig gemacht“, machte sie dem Vredener klar. Insgesamt 1665 Euro hatte er dabei erbeutet. Nur zwei Monate später, und eine Einstufung nach Jugendstrafrecht wäre nicht mehr möglich gewesen. Strafmildernd wertete die Staatsanwältin das Geständnis, die ehrliche Entschuldigung bei der Bedienung des Imbisses – „Sie haben Glück, dass die Frau das so gut weggesteckt hat“ –, und die Drogensucht. Sie forderte eine Jugendstrafe von vier Jahren und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Der Verteidiger bewertete den Sachverhalt im Wesentlichen genauso und wies auf den Zusammenhang mit der Drogensucht hin. Er bat um eine milde Strafe und unterstrich: „Ihm ist klar geworden, dass es so nicht weitergeht.“

Das sah der Richter nicht viel anders. Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt eher einem Jugendlichen geglichen. Doch er stellte auch die schwere der Schuld fest: Bei den Überfällen sei eine gewisse Rücksichtslosigkeit gegeben gewesen. Bei den Gründen für eine Strafmilderung lag der Richter auf einer Linie mit der Staatsanwältin. Der Angeklagte nahm das Urteil an, dem Richter blieb mit Blick auf den Entzug das Schlusswort: „Das wird kein Zuckerschlecken. Aber halten Sie durch, auch wenn Gegenwind kommt!“