Nachdem auf einem Betrieb in Vreden die Rinderseuche BHV-1 ausgebrochen und beim gesamten Bestand festgestellt worden war, hat das Veterinäramt die Tiere in weiteren Betrieben getestet.

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Rinderseuche-Ausbruch: Wie weit hat sich das BHV-1-Virus ausgebreitet?

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130 Rinder eines Vredener Betriebs waren mit dem BHV-1 infiziert. Das teilte der Kreis Borken vor einer Woche mit. Das sehr ansteckende Virus hat sich weiter verbreitet – in welchem Ausmaß?

Vreden

, 16.02.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Nachricht beunruhigte in den Tagen nach dem 8. Februar viele Rinderhalter in der Region: In einem Vredener Betrieb waren alle 130 Milchkühe mit dem BHV-1-Virus infiziert gewesen, mussten geschlachtet oder eingeschläfert werden. Das Virus stellt überhaupt keine Gefahr für Menschen dar, ist unter Rindern aber hoch ansteckend und deswegen anzeigepflichtig.

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Das Veterinäramt des Kreises Borken nahm sofort die Ermittlungsarbeit auf und verfolgte mögliche Infektionswege. Kauf oder Verkauf von Tieren, aber auch Besuche von Tierarzt oder Klauenpfleger wurden nachverfolgt. Das Ergebnis: „Stand heute (15. Februar) sind fünf weitere Betriebe betroffen, die Tiere aus dem Seuchenbestand übernommen haben“, teilte Kreis-Pressesprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage der Redaktion mit.

Wie weit hat sich das BHV-1-Virus ausgebreitet?

Drei der Betriebe liegen im Kreis Borken, darüber hinaus seien zwei Betriebe in anderen Kreisen betroffen. Aber überhaupt nicht in dem Ausmaß wie der Vredener Milchbetrieb, der seinen ganzen Bestand verlor: Auf den ermittelten Betrieben sei jeweils nur ein Einzeltier positiv, wie Gördes mitteilte. Das sei das Ergebnis der groß angelegten Testungen der gesamten Bestände der betroffenen Betriebe.

Vollständige Entwarnung können die Veterinäre des Kreises aber noch nicht geben: „Die epidemiologische Aufarbeitung läuft zurzeit, dazu gehört auch die Untersuchung von rinderhaltenden Betrieben im Drei-Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb“, erläutert der Pressesprecher. Erste Untersuchungen deuteten bisher nicht darauf, dass eine Ansteckung weiterer Tiere erfolgt ist, so Karlheinz Gördes weiter.

Bis zur abschließenden Untersuchung müssen 30 Tage vergehen

„Abschließende Untersuchungen können aber erst 30 Tage nach Ausmerzung der jeweiligen positiv getesteten Rinder durchgeführt werden“, erläutert der Pressesprecher des Kreises das weitere Vorgehen. Seit September 2019, als drei Betriebe in Lünten, Graes und Epe betroffen waren, war das Virus im Kreis Borken nicht mehr nachgewiesen worden.

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Das Bovine Herpesvirus (BHV1) verursacht eine weit verbreitete Tierseuche in der Rinderhaltung. Sie ist bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht. Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt.

Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel und so weiter) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.

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