Werner Winters hatte Schlagraum verbrannt – und damit trotz Anmeldung einen Feuerwehreinsatz ausgelöst.

© Stephan Rape (A)

Ob Nutzbrand oder nicht – die Feuerwehr muss bei jeder Alarmierung ausrücken

rnFehlalarm bei Nutzfeuer

Kürzlich musste die Feuerwehr nach Crosewick eilen, obwohl ein Nutzfeuer angemeldet war. Das mag für die ehrenamtlich tätigen Brandbekämpfer ärgerlich sein, lässt sich aber nicht anders regeln.

Vreden

, 26.02.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Es war der Samstagmorgen vor knapp zwei Wochen, als die Freiwillige Feuerwehr in Vreden alarmiert wurde. Feuer in Crosewick, binnen Minuten rückte der Löschzug in voller Stärke aus.

Als die Brandbekämpfer vor Ort ankamen, gab es für sie nichts zu tun: Auf einem Acker brannte ein Nutzfeuer, eigentlich nichts ungewöhnliches. Werner Winters (56) hatte es am Vortag angemeldet, weil der Wetterbericht günstige Windverhältnisse vorausgesagt hatte.

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Letztlich mussten die Feuerwehrleute unverrichteter Dinge wieder abrücken. Aber ließe sich ein solcher Einsatz bei einem angemeldeten Nutzfeuer nicht vermeiden? Immerhin waren die Ehrenamtler am Samstagmorgen umsonst aus dem Schlaf gerissen worden.

Feuerwehr muss ausrücken

Ansprechpartner sei hier die Kreisleitstelle Borken, heißt es schriftlich von Seiten der Stadt auf die Nachfrage der Redaktion: „Eine Übermittlung der angemeldeten Nutzfeuer ist durch die Kreisleitstelle nicht gewünscht, da aufgrund des Notrufes in vielen Fällen eine direkte Zuordnung zu einem Nutzfeuer nicht möglich ist und trotz angemeldetem Nutzfeuer ein eventuelles Schadensereignis nicht ausgeschlossen werden kann.“

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Auch eine Übermittlung der Liste mit den Nutzfeuern an die Feuerwehr sei nicht notwendig, heißt es bei der Stadt Vreden weiter. Diese müsse bei einer Alarmierung in jedem Fall ausrücken und die Situation dann vor Ort beurteilen.

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