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Neue Parkregel macht Geschäftsstart an der Zwillbrocker Straße leichter
Parkplätze
Das Ladenlokal gegenüber dem Gymnasium an der Zwillbrocker Straße in Vreden hat eine neue Mieterin. Und die freut sich über eine neue Parkplatzregelung.
Supermarkt, Drogerie, Schreibwaren, Musikhaus, Küchenmöbel – das Ladenlokal an der Ecke Oldenkotter Straße/Zwillbrocker Straße hat seit den 1970er-Jahren eine wechselvolle Geschichte erlebt. Zurzeit steht es leer. Aber nicht mehr lange. Handwerker sind schon aktiv. Am Jahresende zieht dort „H&K Handwerk und Kreativität“ ein.

In dieses Ladenlokal zieht zum Jahresende das Fachgeschäft "H&K Handwerk und Kreativität" ein. © Stefan Grothues
Gardinen, Tapeten, Farben, Bilder, Wohnaccessoires bietet das Fachgeschäft jetzt schon an der Bahnhofstraße 11 an. Dort läuft aber der Mietvertrag zum Jahresende aus.
Jetzt freut sich Geschäftsführerin Christa Potreck auf den Umzug. Und sie freut sich über eine Entscheidung, die der Bau- und Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden am Montagabend getroffen hat.
Fünf Stellplätze für Langzeitparker gesperrt
Die fünf Stellplätze vor dem Ladenlokal entlang der Zwillbrocker Straße sollen keine Dauerparkplätze mehr sein. Die maximale Parkhöchstdauer wird nach dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses auf zwei Stunden begrenzt. Christa Potreck: „Das ist eine gute Regelung, wenn die Plätze nicht mehr von Dauerparkern belegt sind und Kunden das Geschäft besser erreichen können.“
Den Antrag hatte der Gebäudeeigentümer Andreas Dechering gestellt. „Lehrer, Schüler und Anwohner belegen die Parkplätze als Langzeitparker“, erklärt Andreas Dechering im Gespräch mit unserer Redaktion. In seinem Antrag im Juni hatte er dem Bürgermeister erklärt: „Somit ist eine eine Nutzung des Gebäudes für den Einzelhandel faktisch unmöglich.“
Ausschuss fasst den Beschluss einstimmig
„Wir können den Antrag des Gebäudeeigentümers nachvollziehen“, erklärte Winfried Schroer (CDU) am Montagabend im Bauausschuss. So sahen es auch die Ausschussmitglieder der anderen Fraktionen, die einstimmig dem Verwaltungsvorschlag zustimmten.
Der erfüllte allerdings nicht alle Forderungen von Andreas Dechering. Der Gebäudeeigentümer hatte vorgeschlagen, auch fünf weitere Parkplätze auf der anderen Straßenseite in die Regelung einzubeziehen und die maximale Parkdauer auf nur eine Stunde festzulegen.
Parkdauer an die Regelung fürs Windmühlentor angepasst
Der Erste Beigeordnete Bernd Kemper wies in der Sitzung darauf hin, dass der Gebäudeeigentümer bei einem Ortstermin anders als im schriftlichen Antrag nur von fünf und nicht von zehn Parkplätzen gesprochen habe. Außerdem bestünden auf dem Privatgelände noch Möglichkeiten, weitere Parkplätze anzubieten.
Der Ausschuss entschied sich auch für eine zweistündige Parkdauer, weil im weiteren Straßenverlauf in Richtung Innenstadt am Windmühlentor ebenfalls zweistündige Parkbeschränkungen gelten. Für die neue Parkregelung bedarf es erneut einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Borken, die jetzt nach dem Beschluss des Ausschusses umgehend beantragt werden soll.