Ein 33-Jähriger aus Pirmasens musste sich für zwei Delikte in Vreden vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten.

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Nach 20 Jahren im Drogensumpf: „Sie sind nicht mehr die gleiche Person!“

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Ein großes Suchtproblem führte bei einem 33-Jährigen zu einer stattlichen Anzahl an Straftaten. Irgendwann hat es „Klick“ gemacht – und diesen Wandel erkannte das Gericht nun auch an.

Vreden

, 04.11.2020, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Acht Eintragungen im Registerauszug brachte ein 33-Jähriger aus Pirmasens als Bürde mit in die Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Ahaus. Das nahm das Gericht auch zur Kenntnis. Vielmehr überzeugte der Angeklagte aber mit seiner Entwicklung in den vergangenen eineinhalb Jahren seit seiner jüngsten Verurteilung. „Für Sie spricht mittlerweile eine Menge.“

Der Richter beließ es bei sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung für das vorsätzliche Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss und den Diebstahl von geringwertigen Sachen.

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Harte Zeiten hatte der Geschiedene in den vergangenen 20 Jahren durchgemacht. „Ich war quasi immer von irgendetwas abhängig“, ließ er verlauten. Und mit dem Drogenkonsum häuften sich die Straftaten. 2018 platzte seine Ehe, zwei der drei Kinder leben seitdem bei seiner Ex-Frau, das dritte lebt heute in einer Pflegefamilie.

„Ohne Drogen hätte ich den ganzen Scheiß nicht gemacht“

Am 7. Februar 2019 sollte er dann eine Freundin an der Grenze von Vreden zu den Niederlanden abholen. Wohl wissend, dass er keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, erschlich er sich den Autoschlüssel des Fahrzeugs der Mutter der Freundin – auf der Rückfahrt wurde er erwischt. Und dies mit nachweislichen Mengen an Marihuana und Kokain, seiner „Hauptdroge“, im Blut.

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Elf Tage später wurde er in einem Geschäft in der Vredener Innenstadt des Diebstahls überführt. In dem Ansinnen, Umlaufrollen für Gardinen zu kaufen, sei ihm ein Bluetooth-Lautsprecher in den Blick geraten: „Mir fiel ein Bekannter ein, der mir dafür zehn Euro geben würde.“ Dieses Geld hätte er gleich in Drogen umgesetzt. Doch an der Diebstahlsicherung scheiterte das Vorhaben. Eine „Kurzschlusshandlung“, wie er versicherte: „Ohne die Drogen hätte ich den ganzen Scheiß nicht gemacht“, brachte der Angeklagte die vergangenen zwei Jahrzehnte auf den Punkt.

Therapie, fester Job und neue Lebensgefährtin

Kurz nach diesen beiden Vorfällen verurteilte das Amtsgericht Ahaus den 33-Jährigen im April 2019 zu vier Monaten auf Bewährung wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Mit der Auflage, sich in eine Therapie zu begeben. Der Startschuss für einen Lebenswandel. Er startete eine Entgiftung, zog nach Rheinland-Pfalz, um mit Vreden abzuschließen und eine Drogentherapie anzustreben. „Jetzt bin ich seit einem Jahr clean – mir geht es so gut wie noch nie.“ Über eine feste Arbeitsstelle lernte er seine aktuelle Lebensgefährtin in Pirmasens kennen, mit der er eine gemeinsame Wohnung bezogen hat. „Ich möchte einfach ein normales bürgerliches Leben führen.“

Staatsanwaltschaft wie Gericht sahen die Geständnisse als glaubhaft an. Trotz der einschlägigen Vorstrafen stellten sie den Lebenswandel in den Mittelpunkt der Betrachtung: „Sie haben Ihr Leben nun im Griff, Sie sind nicht mehr die gleiche Person. Sie können wir guten Gewissens mit einer Bewährungsstrafe aus unserem Bezirk entlassen“, erklärte der Staatsanwalt.

Angeklagter muss sich weiter bewähren

Mit sechs Monaten Freiheitsstrafe für beide Delikte unter Hinzuziehung der jüngsten Freiheitstrafe aus dem April 2019 blieb der Richter gar noch einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Natürlich auf Bewährung: „Wann, wenn nicht jetzt?“, betonte der Richter. Dass er sich schon bewährt habe, habe er nachgewiesen – und das sei auch der Anspruch des Gerichts an ihn in den kommenden drei Jahren. 1200 Euro sind zudem als Auflage an die Drogenberatung Gronau zu leisten.

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Trotz der positiven Entwicklung hatte der Richter noch einen Tipp: „Sie sind einen langen Weg aus der Sucht gegangen und haben noch einen langen vor sich. Holen Sie sich Hilfe, wenn es einmal zu Rückschlägen kommt.“