Einfache Lösung bleibt
Befreiung von Baugenehmigungen
Eine gute Nachricht für Häuslebauer: Sie können sich jetzt weiterhin von einer Baugenehmigung befreien lassen. Das neue Bauministerium will die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um ein Jahr verschieben. Davon können in Vreden rund 100 Bauherren profitieren.

Die Häuslebauer im Baugebiet Fasanenweg-Klosterhook können weiter mit einer Freistellung rechnen. Hier laufen derzeit die Erschließungsarbeiten.
"Es hat sich alles zum Guten gewendet", kommentierte Joachim Hartmann, Leiter des Fachbereichs Bauen bei der Stadt Vreden, am Montag im Gespräch mit der Münsterland Zeitung. Er hatte noch im Juni kritisiert, dass das Land keine Übergangsfristen eingeräumt hatte. Wer wusste, dass sein Haus in diesem Jahr nicht mehr fertig wird, musste beim Kreis Borken eine Baugenehmigung beantragen. Dazu gehören die vielen Häuslebauer, die demnächst in den Gebieten Fasanenweg-Klosterhook und Lünten bauen wollen. Jetzt reicht es weiterhin, bei der Stadt Vreden eine Freistellung zu beantragen. Hartmann: "Für die beiden Baugebiete ist genau der entscheidende Befreiungsschlag gekommen."
Gebühren
Bemerkbar macht es sich vor allem bei den Kosten. Die Gebühr für die Freistellung kostet 50 Euro. Bei einer Baugenehmigung kommen zu den Gebühren von rund 750 Euro Kosten für die dann notwendige Baustatik und die Abnahme dazu. "Ich gehe insgesamt von 2000 bis 3000 Euro aus", so Hartmann. Ganz abgesehen davon, dass sich auch die Bearbeitungszeit deutlich verlängern würde.
Der Kreis Borken hat inzwischen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Architekten informiert. Etliche Architekten haben sich bereits gemeldet und ihre Anträge für Baugenehmigungen gestoppt, berichtet Kreisverwaltungsdirektor Richard Riedel. Er selbst hat, nachdem er die Koalitionsvereinbarung gelesen hat, sofort eine Stellenausschreibung zurückgezogen. Der Kreis hatte sich schon auf eine Antragswelle eingestellt. Kreisweit gab es bereits in den vergangenen Monaten 60 bis 70 Anträgen.
Ministerin Ina Scharrenbach hatte am 14. Juli in einer Pressemitteilung erklärt: "Baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben werden wir auf den Prüfstand stellen." Sie wolle "ein Klima für Neubau schaffen."
"Standardisierte Bauvorhaben"
Joachim Hartmann geht deshalb davon aus, dass auch langfristig Häuslebauer mit Freistellungen arbeiten können. "Für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Doppelhaushälften macht das Sinn", so der Fachbereichsleiter, "das sind absolut standardisierte Bauvorhaben." Anders könne es in Zukunft unter Umständen bei großen Mehrfamilienhäusern aussehen, bei denen bislang ebenfalls eine Freistellung möglich ist. Bei deutlich größeren Bauvorhaben habe die Stadt Vreden auch bisher schon das Baugenehmigungsverfahren vorgesehen.
Als Voraussetzung für die Freistellung reicht, dass das Haus im Gebiet eines Bebauungsplans entsteht und sich der Architekt an die entsprechenden Vorgaben hält.