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Diebstahl und Hehlerei: Vredener Stammtischkumpel halten dicht und bringen Richter in Rage
Trecker und Aufsitzmäher gestohlen
Sein eisernes Schweigen vor Gericht brachte einem 19 Jahre alten Vredener einen dreiwöchigen Dauerarrest ein. Seine vier Stammtischkumpel müssen mit Verfahren wegen Falschaussagen rechnen.
Ein 19 Jahre alter Vredener konnte sich am Dienstag in der Verhandlung im Amtsgericht Ahaus auf seine Stammtischkumpel verlassen. Die vier Freunde des wegen Diebstahls und Hehlerei angeklagten jungen Mannes zeigten im Zeugenstand dermaßen viel Unwissenheit, dass der Richter ihnen offen Falschaussagen vorwarf und mit Strafverfahren drohte.
Die Staatsanwältin hielt dem 19-Jährigen vor, Ende August 2018 aus einer Feldscheune in Köckelwick einen Traktor Deutz D 30 im Wert von 2100 Euro gestohlen und diesen für 1000 Euro verkauft zu haben.
Diebesgut verkauft
Im November 2018 soll der Vredener aus einer Scheune in Lünten einen Aufsitzmäher im Wert von 3500 Euro und aus einem Lagerraum in Lünten einen weiteren Aufsitzmäher im Wert von 4000 Euro gestohlen haben. Beide Fahrzeuge soll er für zusammen 1900 Euro verkauft haben.
Der 19-Jährige hielt sich zu den Vorwürfen bedeckt: „Ich will mich nicht äußern.“ Der Richter erklärte ihm, sich das gut zu überlegen. „Es kann heute heftig für Sie werden.“ Mit dieser Feststellung sollte er recht behalten.
So erwähnte der Richter unter anderem belastende Chat-Protokolle, in denen der Angeklagte Fotos der Maschinen und Kommentare postete. „Dass Sie mit einem Freispruch rausgehen, ist eher unwahrscheinlich. Sie sollten besser im wahrsten Sinne des Wortes die Hosen runterlassen.“ Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt blieb der Angeklagte bei seiner Linie, sich nicht zu äußern.
Mäher im Emsland sichergestellt
Als erster Zeuge schilderte ein 25-Jähriger aus Bawinkel im Emsland seine Erlebnisse. So habe er 2018 vom Vredener drei Aufsitzmäher für zusammen 1900 Euro gekauft und abgeholt. „Zwei Tage später war die Polizei bei uns. Es stellte sich heraus, dass zwei der Mäher gestohlen waren.“ Er sei daraufhin zum Angeklagten gefahren und habe von dessen Vater für die zwei Mäher 1300 Euro zurückbekommen.
Als nächster sagte der Eigentümer des Deutz aus, ein 53-jähriger Mann aus Vreden. „Der Trecker stand in einem Unterstand in einem Busch und war mit einem Stahlrohr und einem Schloss gesichert. Er wurde mir am Kirmeswochenende gestohlen.“ Der Trecker wechselte mehrfach den Besitzer, der Eigentümer bekam ihn schlussendlich teilweise zerlegt und umlackiert zurück.
Der dritte Zeuge, ein 29-Jähriger aus Neuenkirchen, hatte den Trecker für 1000 Euro vom Angeklagten gekauft und dann weiterverkauft. „Als klar war, dass es sich um Hehlerware handelte, habe ich das Geld an den Käufer zurückgezahlt.“ Vom Vater des Angeklagten habe er den Kaufpreis in Höhe von 1000 Euro bekommen.
Keine Papiere für gestohlene Fahrzeuge
Dass der Trecker überhaupt zum Eigentümer zurückkehrte, war dem vierten Zeugen zu verdanken. Der 36-jährige Vredener hatte den Trecker auf einem Kleinanzeigenportal gesehen, gekauft und teilweise restauriert. „Ich hatte keine Papiere dafür und ging zur Polizei, weil ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Deutz wollte.“ Es stellte sich heraus, dass der Trecker gestohlen war.
Nach diesen Aussagen sprach der Richter dem Angeklagten abermals ins Gewissen: „Sie sollten sich Gedanken machen, ob Sie nicht doch lieber aussagen. Den Mund zu halten, um Ihre Kumpel zu schützen, das wird nicht fruchten.“ Doch auch nach der zweiten Sitzungsunterbrechung und der erneuten Beratung mit seinem Verteidiger blieb der 19-Jährige dabei: Er sagte nichts.
Dass auch die Aufsitzmäher wieder auftauchten, war dem fünften Zeugen zu verdanken, einem 56-jährigen Landwirt aus Lünten. Ihm war der Mäher im November 2018 aus seiner Scheune gestohlen worden.
Transport von Aufsitzmähern quer durchs Dorf
„Zwei Tage später, an einem Sonntag, habe ich gesehen, dass ein Bulli mit Anhänger durch Lünten fuhr. Auf dem Hänger standen zwei gebrauchte Aufsitzmäher. Ich dachte, das kann doch wohl kein Zufall sein.“
Der 56-Jährige setzte sich ins Auto, fuhr dem Bulli hinterher, notierte sich das Kennzeichen und schilderte der Polizei das Gesehene. Die Beamten fanden den Aufsitzmäher bei dem 25-Jährigen in Bawinkel, ebenso den Aufsitzmäher des sechsten Zeugen, eines 61-jährigen Lünteners. Ihm war das Gerät ebenfalls im November 2018 gestohlen worden.
Deutlich weniger erhellend waren die Zeugenaussagen der Stammtischkumpel des Angeklagten. Der Richter zitierte Chat-Verläufe zwischen dem Angeklagten und seinen Freunden aus WhatsApp.
WhatsApp-Chat mit eindeutigen Aussagen
Hier ein Auszug: „Wir gehen SEÜ machen“ - „Wo“ - „Köckelwick“ / „Die haben den Trecker wiedergefunden“ - „Alles kommt zurück, das geht in die Hose“ - „Rasenmäher ist aufgeflogen“ - „Sollen wir wieder losgehen?“
Mitteilungen, an die sich die Freunde des Angeklagten nicht erinnern konnten oder wollten. „Ich weiß nur, was in der Zeitung stand“, sagte ein 18-jähriger Lüntener zu den Diebstählen.
An von ihm verfasste Kommentare könne er sich nicht mehr erinnern, auch nicht an die Bedeutung der Worte „SEÜ“ und „Rasenmäher“. Bei so viel Unwissenheit des Zeugen mahnte ihn der Richter: „Sie holen sich wegen Falschaussage das nächste Verfahren.“ Die Staatsanwältin sagte dem 18-Jährigen auf den Kopf zu: „Was Sie sagen, ist Quatsch.“
Freunde halten dicht
Drei weitere Freunde (ein 17-Jähriger, zwei 18-Jährige) des Angeklagten hielten ihre Zeugenaussagen ebenfalls deutlich kurz. „Ich kann mich nicht erinnern“, sagte der erste. „Ich weiß nichts“, sagt der zweite. „Keine Ahnung“, sagte der dritte.
„Natürlich haben Sie Ahnung, was passiert ist“, erwiderte die Staatsanwältin. Der lapidare Kommentar des Richters an den Angeklagten und seine Freunde: „Ich gehe davon aus, dass Sie sich abgesprochen haben, die Schnauze zu halten.“
Die Bewährungshelferin des Angeklagten, der schon mehrere Vorstrafen im Register hat, stellte keine positive Sozialprognose. „Wie es mit ihm weitergeht, ist fraglich. Sein Vater rettet ihn mit Geld.“
Drei Wochen Dauerarrest
Die Staatsanwältin forderte für den 19-Jährigen in ihrem Plädoyer eine Strafe von drei Wochen Dauerarrest. Der Verteidiger bat für seinen Mandanten bei einer Verurteilung um eine milde Strafe. „Es gibt nur Indizien, dass er die Taten begangen haben soll. Ich bin nicht ganz so überzeugt davon.“
Nach Beratung des Richters mit den beiden Schöffen folgte das Urteil: Wegen Diebstahls in drei Fällen und Hehlerei muss der 19-Jährige für drei Wochen in den Dauerarrest. Zusätzlich muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Die Indizienkette sei dicht, erklärte der Richter. „Wir haben keine Zweifel, dass Sie am Diebstahl beteiligt waren.“ Auf die Freunde des 19-Jährigen kommen Verfahren wegen Falschaussagen zu.
Christian Bödding, Jahrgang 1966, ist bekennender Westfale, aber kein Sturkopf. Er schreibt gerne tiefgründig und am liebsten über lokale Themen, über die sich andere nach der Lektüre seiner Texte aufregen.
