
© Nils Dietrich
Die Wüllener Straße bleibt weiterhin gesperrt – das ist der Grund
Innenstadt
Schon seit Mitte Januar heißt es für Autofahrer am Anfang der Wüllener Straße in Vreden: Keine Durchfahrt! Daran wird sich kurzfristig nichts ändern – aus einem guten Grund.
Die Situation auf der Wüllener Straße sorgt weiterhin für Unmut bei vielen Vredenern. Zwischen Lappenbrink und Mauerstraße ist für den motorisierten Verkehr seit Mitte Januar kein Durchkommen. Lediglich Fußgänger und Radfahrer können hier entlang.
Die beiden Häuser mit den Nummern 19 und 21 sollten eigentlich längst abgerissen sein. Doch mehr als Entkernungsarbeiten haben bislang augenscheinlich nicht stattgefunden. Zuletzt ruhte der Betrieb auf der Baustelle.
Autofahrer müssen Geduld haben
Bedeutet für die Vredener: Weiterhin Geduld haben. Ursprünglich hatte es geheißen, dass die Sperrung nur bis Anfang Februar andauern sollte. Zwischenzeitlich teilte die Stadt Vreden mit, dass die Sperrung bis Ende Februar verlängert wurde. Auf Anfrage der Redaktion hieß es nun, dass die Sperrung bis zum 23. April verlängert worden ist.
Und wie kommt es zu der Verlängerung und der Verlängerung der Verlängerung? „Aufgrund verschiedener unvorhersehbarer Gegebenheiten“, teilte die Stadt weiter mit. „Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei den Eigentümern.“
Die Investoren schweigen
Florian Roth, einer der beiden Investoren, teilte am Donnerstag mit, dass Abstützungsarbeiten für eines der beiden Gebäude erforderlich gewesen seien. Aus diesem Grund sei es zu Verzögerungen im Ablauf gekommen. DIe Arbeiten sollen nun wieder aufgenommen werden. Zuvor ließ er zwei Anfragen der Redaktion unbeantwortet. Sein Kompagnon wollte sich nicht äußern.
Künftig soll an der Wüllener Straße ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Für die Bauarbeiten dürfte dann nochmals eine Sperrung erforderlich werden. In der Sitzung des Fachausschusses im März vergangenen Jahres wurde der Vorentwurf des Vorhabens bereits vorgestellt.
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Seinerzeit waren noch neun Wohneinheiten in dem Gebäude geplant. Diese wurden jetzt auf sieben reduziert, nachdem der Kreis Borken entsprechende Vorgaben gemacht hat.
Ladenlokal im Erdgeschoss
Der Hintergrund: Für den betreffenden Bereich existiert kein Bebauungsplan. Es kann grundsätzlich aber gebaut werden, wobei sich ein Neubau in die umliegende Bebauung einfügen muss. Dies gilt etwa in Bezug auf die Gebäudehöhe und die Bauweise.
Im Erdgeschoss des Gebäudes ist zudem ein Ladenlokal geplant. Einen Mieter hierfür haben die Investoren allerdings noch nicht. Zuvor befanden sich in den beiden Gebäuden ein Friseursalon und der Wollladen. Letzterer ist bereits im vergangenen Jahr in die Wassermühlenstraße umgezogen.