Tagebuch führen, Kontrollanrufe, kein Besuch: Strenge Vorschriften in der Corona-Quarantäne
Coronavirus
Die Stadt Vreden teilt Betroffenen auf vier Seiten mit, welche Regeln sie in einer Quarantäne zu befolgen haben. Wer sich nicht daran hält, muss mit harten Strafen rechnen.

Die Stadt Vreden verschickt Ordnungsverfügungen an die Kontaktpersonen von Infizierten. © Privat
Quarantäneverfügung“ steht groß und fett auf der ersten Seite. Vier Seiten lang ist der Brief, den die Stadt Vreden an Kontaktpersonen von Infizierten schickt. In dem Schreiben werden detaillierte Regeln für die Corona-Quarantäne aufgestellt.
- Die Wohnung darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Gesundheitsamtes verlassen werden.
- Kein Besuch von Personen, die nicht dem Haushalt angehören.
- Dem Gesundheitsamt muss Zugang zur Wohnung gewährt werden, um alle notwendigen Untersuchungen vornehmen zu können.
- Der Betroffene muss zweimal täglich die Körpertemperatur messen.
- Er muss ein Tagebuch führen zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu anderen Personen.
- Räumliche und zeitliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern: Keine gemeinsamen Mahlzeiten, nicht gleichzeitig in einem Raum aufhalten
- Regelmäßig die Hände waschen, in die Armbeuge niesen und husten
- Das Gesundheitsamt meldet sich regelmäßig und fragt nach Symptomen und der Einhaltung der Quarantäne.
- Für den Verdienstausfall erhalten Personen, denen eine Quarantäne angeordnet wird, eine Entschädigung.
Übrigens: Wenn den Anweisungen nicht Folge geleistet wird, kann die „Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung erfolgen“. Außerdem kann eine Zuwiderhandlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft werden.