
© Nils Dietrich
Anwohner bekämpft Nachverdichtung vor der Haustür – am Ende ohne Chance
Wohnraum
Vreden braucht neuen Wohnraum. Der soll auch durch Nachverdichtung geschaffen werden. Doch ein betroffener Anwohner zog alle Register, um Neubauten in seiner Nachbarschaft zu verhindern.
In der Stadt Vreden herrscht, das ist hinreichend bekannt, ein Mangel an Wohnungen und Baugrundstücken. Die Nachfrage ist so groß, dass die Kommune mit der Ausweisung von Neubaugebieten nicht Schritt halten kann. Das ist schließlich ein komplexer und dementsprechend langwieriger Prozess.
Die Schaffung von neuem Wohnraum funktioniert aber nicht nur über die Erschließung neuer Flächen. Auch der Bestand kann mit einbezogen werden, dann ist von Nachverdichtung die Rede. Häuser können beispielsweise aufgestockt oder große Grundstücke dichter bebaut werden.
Stadt Vreden sah Handlungsbedarf
Genau das hatte der Stadtrat im Sinn, als er 2018 beschloss, einen neuen Bebauungsplan für das Areal zwischen Ölbachstraße und An´t Lindeken aufzustellen. Hier hatte es Anfragen gegeben, auf den großzügig geschnittenen Grundstücken in dem Quartier zu bauen.
Und dabei war aufgefallen: Der alte Plan von 1983 ließ eine größer dimensionierte Bebauung zu als das, was dort letztlich entstanden ist. „Dies kann insgesamt zu einer baulichen Dichte führen, die im Hinblick auf die vorhandene Bebauung im Siedlungszusammenhang städtebaulich unverträglich wirkt“, heißt es in der Begründung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2019.
Neuer Bebauungsplan strenger als der alte
Der Rat stellte also einen neuen Bebauungsplan auf, der im Vergleich zu der Vorgängerversion von Anfang der 80er-Jahre strenger gefasst war. Trotzdem gab es Widerstand seitens eines Anwohners, der vor dem Verwaltungsgericht gegen die vom Kreis Borken erteilten Genehmigungen für die Neubauten vorging – stets ohne Erfolg.
Besagter Anwohner aber zog nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster und strengte hier ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan an sich an. Nachdem die Richter in Münster das Ansinnen, also die Erklärung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans, im Eilverfahren zurückgewiesen hatten, kam es am Freitag in der Sache zur Hauptverhandlung.
Bebauungsplan teilweise unwirksam
Ergebnis: Teile des Bebauungsplans sind in der Tat unwirksam. Dies bezieht sich allerdings auf einige in dem Werk formulierten Ausnahmen bei Gebäudehöhen. Die Autoren hatten es versäumt, korrekte Bezugsgröße für zulässige Gebäudehöhen anzugeben, beispielsweise die Höhe über dem Meeresspiegel.
Das aber, so der Richter, beeinflusse nicht die Wirksamkeit des Bebauungsplans insgesamt. „Der Rat hat der Nachverdichtung den Vorzug vor dem Status Quo eingeräumt und deutlich gemacht, dass Grundstücksinhaber kein Anrecht auf Beibehaltung der Planung haben“, so der Vorsitzende.
Nachverdichtung wird gesteuert
Um die Interessen der Eigentümer zu berücksichtigen, habe der Rat Vorgaben gemacht etwa zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten und Grundstücksgrößen: „Das alles soll die Nachverdichtung steuern.“ Und: „In der Tat hat der Rat die Möglichkeiten, die der ursprüngliche Bebauungsplan bot, zurückgefahren.“
Joachim Hartmann war als Vertreter der Stadt bei dem Termin in Münster anwesend und zeigte sich im Anschluss erleichtert: „Das Gericht hat erklärt, dass man es so machen kann und dass wir es grundsätzlich richtig gemacht haben“, erklärte der Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung. Der Rat könnte jetzt noch den monierten Fehler im Bebauungsplan heilen, insofern der Wunsch dazu besteht.
Der Kläger, der bei der Hauptverhandlung nicht persönlich anwesend war sondern sich durch seinen Anwalt vertreten ließ, war am Freitag für eine telefonische Stellungnahme nicht zu erreichen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.