Wer auf ein Grundstück im Südlohner Baugebiet hoffen darf

Feste Kriterien für die Grundstücksvergabe

Die Grundstücke im Baugebiet Scharperloh II sind begehrt. Der Rat entscheidet, wer eines bekommt. Doch dafür gibt es Bedingungen.

Südlohn

, 08.03.2018, 17:43 Uhr / Lesedauer: 2 min
Platz für neue Häuser: Jetzt ging es um die Vergabekriterien für das Baugebiet Scharperloh II in Südlohn. Rund um die bestehenden Häuser sollen in Zukunft die neuen Baugrundstücke erschlossen werden

Platz für neue Häuser: Jetzt ging es um die Vergabekriterien für das Baugebiet Scharperloh II in Südlohn. Rund um die bestehenden Häuser sollen in Zukunft die neuen Baugrundstücke erschlossen werden © Bernd Schlusemann

Wer bekommt ein Grundstück? Und welches? Der Rat muss sich jetzt mit dieser Frage beschäftigen: Die Vergabe steht an für die Grundstücke, die die Gemeinde Südlohn im Baugebiet Scharperloh II anbietet. Die Kriterien dafür kamen jetzt auf den Prüfstand. Das Ergebnis: Der Rat hat in seiner vergangenen Sitzung neu festgelegt, wann ein Bewerber zum Zuge kommt.

Weiter drei Jahre Zeit vom Kauf bis zum Bau

Die Verwaltung hatte umfangreich vorgearbeitet. Die Sitzungsvorlage zeigte auf, wo sich bei den Kriterien etwas verändern sollte. Das Ergebnis kam im Grunde bei allen Ratsmitgliedern gut an. Alois Kahmen (CDU) sah jedoch einen Punkt, den die Gemeinde besser nicht neu regeln sollte. Sie hatte die Zeit für den Neubau verlängert: Fünf Jahre sollten einem Erwerber bleiben, um ein Grundstück zu bebauen. Alois Kahmen sah das als zu lang an – gerade mit Blick auf den Endausbau eines Wohngebietes. Das CDU-Ratsmitglied führte aber auch noch einen anderen Punkt ins Feld: Wenn ein Erwerber schneller bauen muss, schrecke das reine Investoren ohne Bauabsicht eher ab. Drei Jahre Zeit seien genug. Das entspreche auch der Regelung, die bislang gegolten haben.

Eine kurze Diskussion entzündete sich noch an einem anderen Punkt. Siegfried Reckers (SPD) hatte vorgeschlagen, die Prioritätenliste der Interessenten zu ändern. Singles sollten vor verheirateten Senioren stehen. „Der SPD-Vorschlag ist nicht sachgerecht“, entgegnete Alois Kahmen – es blieb bei der ursprünglichen Rangfolge.

17 oder 31 weitere Grundstücke werden erschlossen

Welche Aussichten haben Bauwillige in ein paar Jahren, im Ortsteil Südlohn ein Grundstück zu bekommen? Kämmerer Martin Wilmers hatte auf diese Frage von Siegfried Reckers eine Antwort: „Eine Perspektive könnte sich im sechsten Bauabschnitt ergeben, entweder mit 17 oder 37 Grundstücken.“ Eine Erschließung wäre in den Jahren 2020/21 anzunehmen.

Der Rat beschloss am Ende einstimmig die neu gefassten Vergabekriterien. Die Kommunalpolitiker hatten im nichtöffentlichen Teil Gelegenheit, sie anzuwenden: Sie beschlossen eine Rangliste für die Bewerber. 76 Interessenten haben die Möglichkeit, jeweils sechs Grundstücke als Wunsch anzugeben. Der Rat wird auf dieser Grundlage in einer Folgesitzung die Grundstücke einzeln vergeben.

Grundsätzlich erhält jeder Bewerber nur ein Grundstück und auch nur zur Eigennutzung für mindestens zehn Jahre. Wer eher wieder wegzieht, zahlt nach. Bewerber müssen länger als drei Jahre in der Gemeinde leben, dort geboren sein oder dort arbeiten. Der Familienstand findet ebenfalls Berücksichtigung: Kinderreiche Familien erhalten eher ein Grundstück als Ledige. Und bei mehreren ledigen Bewerbern, rangieren im Ort wohnende vor dort nur arbeitenden. Vorfahrt haben auch erstmalige Häuslebauer. Sonderregelungen greifen, wenn Bewerber aus Südlohn schon Wohneigentum im Ort haben, aber auch bei auswärtigen Bewerbern und beim Mietwohnungsbau.