Ob der Tacho des verkauften Audi A6 ausgetauscht oder manipuliert wurde (Symbolbild), konnte im Prozess gegen den früheren Oedinger nicht geklärt werden. Fest steht, es fehlen über 100.000 Kilometer auf dem Tacho.

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Tacho eines Audi A6 zeigte bei Verkauf 100.000 Kilometer zu wenig an

rnAutoverkauf unter Nachbarn

Über 100.000 Kilometer mehr auf dem Buckel als auf dem Tacho stand, hatte ein Audi, den ein 31-Jähriger an einen Nachbarn verkaufte. Die „guten Kollegen“ trafen sich jetzt vor dem Amtsgericht.

Südlohn

, 09.06.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Angeklagte lebte im November 2019 mit seiner Lebensgefährtin und den drei gemeinsamen Kindern in Oeding. Seine Lebensgefährtin passte damals auf die Kinder einer Familie aus der Nachbarschaft auf.

So entstand der Kontakt des 31-Jährigen zu dem Vater der anderen Familie. Man half sich gegenseitig, der 39-Jährige pflasterte zum Beispiel für den nun wegen Betruges Angeklagten den Bereich um seinen Pool im Garten. „Gute Kollegen“ sei man geworden, so der Angeklagte vor dem Richter des Borkener Amtsgerichts.

Audi A6 ohne viele Fragen vom Nachbarn gekauft

Es war Ende 2019, als der 39-Jährige wegen eines Defektes an seinem Wagen schnell ein neues Fahrzeug benötigte. Der angeklagte 31-Jährige hatte mit Bekannten eine Halle in der Fresenhorst angemietet und schraubte dort an Autos. Spontan bot der Angeklagte, so seine Aussage, dem als Zeugen erschienenen 39-Jährigen einen Audi A6 aus dem Baujahr 2000 an, den er eigentlich selber fahren wollte.

Für 470 Euro hatte der heute in Bocholt lebende Mann das Auto gekauft, er tauschte die Lichtmaschine aus, machte einen Ölwechsel und verkaufte das Auto für 1500 Euro an den befreundeten Oedinger. Dieser habe sich für nichts interessiert, er habe nur schnell einen anderen Wagen gebraucht, so der Angeklagte.

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Als der 39-Jährige schon eine Zeitlang mit dem Auto fuhr, entdeckte er beim Wechseln einer Sicherung eine TÜV-Bescheinigung. Darauf war ein Kilometerstand von 312.000 für den Wagen eingetragen. Der Tacho des Audi wies aber bei Übergabe nur rund 196.000 Kilometer auf. Dann sei ihm klar geworden: „Der hat mir Schrott verkauft“, so der Zeuge vor Gericht.

Klärungsversuch endete mit Drohungen

Klärungsversuche zwischen den beiden endeten mit Drohungen. Der Zeuge hegte bei der Verhandlung sogar den Verdacht, der Angeklagte habe ihm die Reifen am Auto zerstochen, als er drohte, den Verkäufer anzuzeigen.

Weil der Tacho einen „Pixelfehler“ hatte, habe er diesen ausgetauscht, war der Erklärungsversuch des Angeklagten für den großen Unterschied bei der Fahrleistung. Der Richter brachte bei dieser Aussage ein, der ursprüngliche Vorbesitzer des Wagens habe erklärt, dass der Tacho bis zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei funktionierte.

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Der Richter kündigte im Verlauf der Verhandlung an, zur Klärung des Sachverhalts einen Gutachter beauftragen zu wollen. „Wenn sich eine Tachomanipulation bestätigt, wird das Urteil höher“, erklärte der Richter. Außerdem würden die Kosten für den Arbeitslosen durch das Gutachten weiter steigen. Dadurch allein um rund 2.000 Euro, schätzte der Richter.

Dem war der Angeklagte übrigens nicht unbekannt: 2013 hatte er den heute 31-Jährigen bereits wegen Beihilfe zum Betrug zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Damals ging es um fingierte Verkehrsunfälle.

Das wollte der Angeklagte am Ende vermeiden: 90 Tagessätze mal 10 Euro Strafe für den Betrug und die Einziehung von 1000 Euro Wertersatz als Schadenersatz für den betrogenen Autokäufer lautete dann das Urteil des Gerichts.

Damit lag die Strafe so hoch, wie zuvor schon von der Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl von dem Angeklagten gefordert. Dagegen hatte der 31-Jährige aber Einspruch eingelegt, sodass es zu dem Verhandlungstermin vor dem Borkener Amtsgericht kam.

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