Einen hochwertigen Fernseher haben der Angeklagte und seine Ex-Freundin verkauft und für den Erlös eine Rasse-Katze gekauft. Die Ratenzahlung für den dann bestellten neuen Großbildschirm blieb dann irgendwann aus.

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Ratenkauf wird für junges Paar zum finanziellen Fiasko - Anklage wegen Betrugs

rnWohnung teuer eingerichtet

Als die Beziehung eines jungen Paares in die Brüche ging, folgte die Strafanzeige gegen einen 26-Jährigen. Gewerbsmäßiger Betrug lautet der Vorwurf, es geht um über 18.000 Euro und 20 Anklagepunkte.

Südlohn

, 08.06.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die erste gemeinsame Wohnung eines jungen Paares in Südlohn wurde aufwändig ausgestattet: Zwei riesige Flachbildschirme an den Wänden, Kaffeeautomat, diverse Spielekonsolen, dazu Laptop, Gaming-PC mit passendem Monitor und weiterem Zubehör verschiedene Smartphones und vieles mehr – meist nicht bezahlt, sondern über Ratenzahlungsverträge bei verschiedenen Online-Versendern angeschafft.

Die Beziehung ging in die Brüche, was geblieben ist, sind rund 18.300 Euro Forderungen, für die ein 26-Jähriger sich jetzt wegen Betruges vor dem Borkener Amtsgericht verantworten muss. Vor Gericht gebracht hat die Angelegenheit seine Ex-Freundin. Gewerbsmäßiger Betrug lautet die Anklage gegen den jetzt bei seiner Mutter in Gescher lebenden Angeklagten, der heute bei einem Online-Versandhandel beschäftigt ist.

20 Anklagepunkte

Was ist passiert? Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte das Vertrauen seiner Freundin missbraucht und auf deren Namen für sich oder seine Freundin in 17 Fällen hochwertige Elektronikgeräte bestellt hat. Die Anklage wirft dem jungen Mann gewerbsmäßigen Betrug vor, weil er einige der Dinge ein paar Tage nach Erhalt wieder verkauft hat.

Mit deutlichem Verlust, wohl, um für weitere Raten-Bestellungen flüssig zu sein, das jedenfalls mutmaßte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht. Außerdem soll sich der 26-Jährige in drei Fällen insgesamt rund 4400 Euro von der Mutter seiner Freundin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen haben.

Widerlegen konnte der Angeklagte dem Gericht die zeitlichen Zusammenhänge zwischen Kauf und dem verlustreichen Verkauf, beispielsweise einer Apple-Watch und Kopfhörern des gleichen Anbieters ein paar Tage später, nicht. Auffällig: Der Angeklagte gab an, er würde kein Apple-Handy benutzen, was aber für den Betrieb der beiden Geräte eigentlich Voraussetzung ist.

Fernseher verkauft und von dem Geld Katze gekauft

Wie sehr die Möglichkeit der Ratenzahlung den jungen Mann und möglicherweise auch seine Freundin ins finanzielle Verhängnis getrieben haben, zeigt ein anderes Beispiel: Ein hochwertiges Smart-TV wurde für 700 Euro verkauft. Von dem dafür erhaltenen Bargeld kaufte das Paar eine Rasse-Katze. Ein neuer Fernseher kam dann über einen Ratenkauf wieder in die Wohnung.

Auch als der Angeklagte schon rund ein Jahr arbeitslos war, bestellte er noch munter weiter. „Sie wussten doch, dass Sie nicht zurückzahlen können“, zielte die Frage des Richters mehrfach darauf ab, zu klären, ob es das Ziel des Angeklagten war, sich über die Bestellungen und den Weiterverkauf der bezogenen Waren Bargeld zu verschaffen. Der Angeklagte blieb diese Antworten schuldig, räumte aber ein: „Es war dumm von mir“.

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Viele Dinge bestellte er für sich, aber auf den Namen seiner Ex-Freundin, von deren Konto auch die Rechnungssumme oder die Raten eingezogen wurden. Die Freundin war laut dem Angeklagten damit einverstanden, dass er das so machte. „Wir haben nicht viel über die Bezahlung gesprochen“, entgegnete der Angeklagte auf die Frage des Richters, wie denn die Rückzahlung der ausgelegen Beträge an die Freundin besprochen war.

Weit auseinander gingen die Aussagen darüber, wofür die von der Mutter der Ex-Freundin des Angeklagten bereitgestellten über 4000 Euro waren. Der Angeklagte erklärte dem Gericht, das Geld habe er nie erhalten.

Aussagen von Angeklagtem und Mutter der Ex-Freundin weit auseinander

Das Geld sei direkt an ein Inkassounternehmen beziehungsweise an die Vermieterin der Wohnung des Paares für Mietrückstände gegangen. Die Mutter der Ex-Freundin dagegen hatte bei der Polizei ausgesagt, sie habe das Geld an den Angeklagten übergeben und später festgestellt, dass er davon erneut Sachen bestellt und wieder verkauft hatte.

Sollte die Aussage der Mutter zutreffen, „wäre das klassischer Betrug“, meinte der Richter. Denn: Der Angeklagte hatte der Mutter erklärt, sein Arbeitgeber habe noch kein Geld überwiesen und er brauche die in drei Beträgen an ihn gezahlte Summe, um Schulden zu bezahlen. Zu dem Zeitpunkt war der Angeklagte aber arbeitslos, d.h. es gab keinen Arbeitgeber, der das Gehalt nicht gezahlt hatte.

Richter: „Ich glaube, dass das eine stark geschönte Version ist“

Die Frage des Verteidigers des 26-Jährigen, ob sich das Gericht nicht „etwas Verfahrensverkürzendes“ überlegen könne, verneinte der Richter. Dafür würden die Aussagen zu weit auseinander liegen. „Ich glaube, dass das eine stark geschönte Version ist“, meinte der Richter zu den Aussagen des Angeklagten. Und: „Eine der Aussagen muss falsch sein.“

Bei einem weiteren Prozesstag will das Gericht jetzt die Mutter und auch die Ex-Freundin als Zeuginnen hören. Außerdem will der Richter sich Einsicht in Kontobewegungen verschaffen. Hier besteht die Hoffnung, dass sich dadurch mehr Aufklärung über verschiedene Käufe, Verkäufe und Zahlungen ergeben.

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