
© Markus Gehring
Straßenausbau wird zurückgestellt, bis das Land eine eindeutige Regelung gefunden hat
Kommunales Abgabegesetz
Anwohner der Garten- und Blumenstraße verfolgten gespannt die Ratssitzung. Sie durften aufatmen. Ihre Straßen werden nicht saniert. Damit müssen sie keine Gebühren fürchten. Erst einmal.
Erst wenn feststeht, wie es mit den Straßenausbaubeiträgen weitergeht, wird sich Südlohn wieder mit dem Ausbau und der Sanierung der Garten- und der Blumenstraße befassen. 2019 wird erst einmal nichts geschehen. Der entsprechende finanzielle Ansatz wird aus dem Haushaltsentwurf für 2019 gestrichen.
Das ist das Ergebnis der Diskussion um den Antrag einiger Bewohner, mit dem sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend im Rathaus befasste. Unterstützt von 117 Unterschriften hatten die Anwohner eine Verschiebung beantragt, bis eine verbindliche Entscheidung der Landesregierung vorliegt. Die Zustimmung dafür kam aus allen Fraktionen.
Ina Scharrenbach schreibt einen Brief
Bürgermeister Christian Vedder hatte Ende November deswegen an Bau- und Heimatministerin Ina Scharrenbach geschrieben. Und manchmal kommen Antworten aus Düsseldorf sehr schnell. Ein Brief von Ina Scharrenbach vom 6. Dezember brachte Entscheidungshilfe. Sie bestätigt, dass das Land eine Modernisierung des Kommunalen Abgabegesetzes anstrebt.
Ina Scharrenbach verweist auf den Beschluss des Landtags von 29. November zu dem Antrag „Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten“. Darin heißt es, dass Grundstückseigentümer durch teilweise hohe Einmalbeträge nicht überfordert werden dürfen. Dabei wird explizit auf ländliche Gebiete verwiesen, wo teils sehr lange Straßenabschnitte auf wenige Anlieger umgelegt werden.
Bei der Modernisierung, so Ina Scharrenbach, sollen vier Punkte beachtet werden.
- Eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenbauvorhaben ist verpflichtend.
- Es soll entschieden werden, ob die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden.
- Es soll ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung sowie eine dynamische Orientierung des Zinssatzes am Basiszinssatz und eine Regelung für Härtefälle eingeführt werden.
- Die Förderung des Landes für den kommunalen Straßenausbau soll sich nicht ausschließlich auf den kommunalen Anteil der Maßnahme beziehen, sondern Förderbeträge an der Gesamtsumme der Maßnahme ausgerichtet werden.
Erleichterungen für Bürger sind zu erwarten
Klar ist damit, so Christian Vedder, dass der Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes nicht abgeschafft wird, dass aber Erleichterungen für die Bürger zu erwarten sind. Wann das soweit ist, steht noch nicht fest. Vedder rechnet damit, dass nach der Sommerpause 2019 das Thema wieder den Rat in Südlohn beschäftigen könnte.
Bis dahin will Josef Schleif (Grüne) nicht untätig bleiben. Er regte an, eine Resolution an das Land zu richten, mit dem Ziel, dass die Beiträge abgeschafft werden. Unterstützung dafür kam auch von Rita Penno (SPD). Christian Vedder sagte zu, dass eine Resolution vorbereitet und dem Rat vorgestellt wird.
Hermann-Josef Frieling (CDU) forderte, dass im Sommer als erstes wieder eine Bürgerversammlung einberufen werden müsste, um den Bürgern alle Möglichkeiten aufzuzeigen, die es gibt. Eine Forderung, die durch die Fraktionen hinweg Unterstützung fand.
Umlage über Steuer wird diskutiert
Klar wurde bei der Diskussion aber auch, dass eine Finanzierung des Straßenausbaus über einen Anteil in der Grundsteuer, die als Alternative im Raum steht, nicht durchweg positiv aufgenommen wird. Ob das jetzt eine größere Gerechtigkeit für alle bedeutet oder eben einzelne Bürger doppelt zur Kasse gebeten werden, darüber wurde im Rat diskutiert.
In vielen anderen Bundesländern wurde eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge bereits beschlossen. In NRW sieht es erst einmal nicht so aus. Allerdings spielt hier die Volksinitiative eine Rolle. Bislang hat der Bund der Steuerzahler für seine „Volksinitiative Straßenbaubeitrag abschaffen“ bereits mehr als 110.000 Stimmen gesammelt. Und er wird weiter sammeln. Die Beschlüsse der Landesregierung reichen der Initiative nicht. Stundung und Ratenzahlungen gegen Zinsen würden den zu zahlenden Beitrag nicht geringer machen. Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, sagt auch: „Wenn die Kommunen selbst entscheiden sollen, ob sie den Straßenbaubeitrag erheben oder nicht, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.“