Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Südlohn steht in der Diskussion. Die Verwaltung soll nun einmal erfassen, wie viele öffentliche Parkplätze in Südlohn und Oeding zur Verfügung stehen und wie viele abgelöst sind oder von Bauwilligen noch abgelöst werden können.

© Markus Gehring

Problem Parkplätze: Dorfkerne sollen für Gewerbetreibende attraktiver werden

rnStellplatzsatzung

Wer in den Dorfkernen bauen oder erweitern will, der muss beim Thema Parkplätze hohe Anforderungen erfüllen. Nun wird überlegt, ob es Ausnahmen geben soll. Zunächst wird erst einmal gezählt.

Südlohn

, 01.12.2021, 14:43 Uhr / Lesedauer: 2 min

Belebte Dorfkerne sind heute gewünschter denn je, aber lange nicht mehr Usus. Dass diese in Südlohn wie in Oeding nicht veröden und die Wohnraumversorgung im Kern möglich bleibt, das ist der WSO-Fraktion ein Anliegen. Hemmnisse für Investoren von Wohnbauprojekten sieht sie in der aktuellen Stellplatzsatzung. Betroffen sind von dieser letztlich auch Ansiedlungen und der Ausbau von Geschäfts- und Praxisräumen.

Ein Projekt könne unter den gegebenen Regelungen der Stellplatzsatzung finanziell nicht tragbar sein, so die WSO. Manchmal sei es auch schlichtweg unmöglich, den Forderungen nachzukommen. Entsprechende Ausnahmen und Anpassungen sollten dazu anregen, Investitionen vorzunehmen. Dies stellte die Fraktion im Bauausschuss zur Diskussion.

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Zum Hintergrund: Der Rat der Gemeinde Südlohn hatte am 11. März 2020 eine Stellplatzsatzung beschlossen. Der Radius von 75 Metern, ausgehend von der Grundstücksgrenze, sei für die Interessenten oftmals nicht umsetzbar, da gerade im verdichteten Innenbereich hierfür keine Flächen zu finden sind, so steht es in der Beschlussvorlage zur Sitzung.

Mustersatzung wurde inzwischen überarbeitet

Mittlerweile ist auch das Handbuch mit Mustersatzung zur Erstellung einer Stellplatzsatzung überarbeitet worden. In der Mustersatzung steht hier eine fußläufige zumutbare Entfernung von 500 Metern sowie bei Wohnungsbauvorhaben von maximal 300 Metern.

Wegen der aktuell restriktiven Vorgaben würden einige Interessenten ihre Planungen zurückstellen. Dadurch, dass gerade die Dorfkerne eine dichte Bebauung aufwiesen, entstehe ein „gewisses Spannungsverhältnis“, meint die WSO. „Grundsätzlich geht es uns erst einmal darum, wie viele öffentliche Parkflächen überhaupt zur Verfügung stehen und wie viele hiervon aufgrund von Stellplatzablösungen ‚vergeben‘ werden können, ohne dass die allgemeine Versorgung mit Parkraum gefährdet wird“, erklärte Bernd Schüring. Ganz wichtig sei es, dass bauwillige Investoren aufgrund des Stellplatznachweises nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.

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Bürgermeister Werner Stödtke betonte, dass nach Stellplatzsatzung jeder gleich behandelt werde. Bauamtsleiter Dirk Vahlmann ergänzte, dass bei der Stellplatzablösung den Bauvorhaben keine speziellen Parkplätze zugeordnet würden. Sie sei nicht wie ein „Kauf von Parkplätzen im öffentlichen Raum“ zu sehen. Diese stehen der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung.

Zur Erklärung: Wenn Bauherren ihre Bauvorhaben verwirklichen wollen, müssen sie entsprechend der Stellplatzsatzung auf dem jeweiligen Baugrundstück die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze nachweisen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Stellt sich heraus, dass ein oder mehrere Stellplätze nicht auf eigenem Grundstück geschaffen werden können, besteht innerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung die Möglichkeit, die notwendigen Stellplätze „abzulösen“. Die Ablösebeträge werden nicht nur zum Neubau, sondern auch zur Unterhaltung bestehender Parkplätze verwendet.

Verwaltung soll öffentliche Stellplätze erfassen

Für die UWG-Fraktion sei beim Stellplatznachweis vor allem zwischen Sanierung und Umbau sowie Neubauvorhaben zu unterscheiden. Grundsätzlich halte sie die Ablöse von Stellplätzen für gewerbliche Nutzungen einfacher als für Wohnungsbau, so Ludger Rotz. Sabrina Späker (SPD) warf ein, ob man gewisse Bereiche definieren könnte, in denen andere Schlüssel möglich seien. Kunden sollten auch bei den Gewerbetreibenden parken können, erklärte Steffen Schültingkemper für die CDU. Es müsse geschaut werden, an welchen Stellschrauben man drehen könne.

Grundsätzlich waren sich die Fraktionen einig: Die Verwaltung erhielt den Auftrag, innerhalb eines Jahres ein Kataster von öffentlichen Parkflächen, die im Gemeindeeigentum stehen, zu erstellen und die Stellplatzablösungen zu ermitteln.

Auf dieser Datenbasis könne dann überlegt werden, welche Anpassungen zur Stellplatzsatzung (Öffnungsklauseln) gegebenenfalls vorgenommen werden sollen. Natürlich seien hier auch der knappe Parkraum und dessen Bewirtschaftung in den Ortskernen in den Blick zu nehmen. Insgesamt könne so viel Unmut vermieden werden, so die WSO in ihrem Antrag.

Bürgermeister Stödtke sieht eine Idee der Satzung zudem darin, Mobilität auch auf dem Land neu zu denken: „Wir müssen auch verstärkt an Stellflächen für E-Autos und Fahrräder denken.“