Drei Windkraftanlagen sind im Grenzgebiet zwischen Oeding und Weseke geplant. Eines davon soll in einem Oedinger Landschaftsschutzgebiet stehen.

© Markus Gehring

Pläne für Windrad im Schutzgebiet in Südlohn

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Im Oedinger Feld sollen Wasser- und Wat-Vögel geschützt werden. Genau dort planen Investoren ein Windrad. Der Kreis hatte eine ähnliche Anfrage 2019 noch abgelehnt, will jetzt aber prüfen.

Oeding/Weseke

, 26.07.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Grenzgebiet Oeding/Weseke planen Investoren den Bau von drei Windkraftanlagen. Auch wenn die Pläne noch nicht offiziell bei den Behörden eingereicht wurden, gibt es bereits Gegenwehr. Ein Oedinger hat sich an die Redaktion gewandt mit der Frage: „Wie kann es sein, dass hier Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet geplant werden?“

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Informationen der Redaktion zufolge sprechen die Investoren zurzeit mit den Oedingern und Wesekern, die in direkter Nähe der geplanten Windräder wohnen. Ihnen zeigen sie auch Pläne mit den drei Standorten, um die es geht. Demnach soll eine Anlage in Oeding westlich der Küppers Stegge stehen, eine in Oeding zwischen dem Borkener Dyk und der Leitings Stegge und eine in Weseke nördlich der Leitungsstiege.

Die erste befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Oedings Feld/Sternbusch. In diesem Gebiet gibt es sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch einen größeren Wald. Der Schutzzweck ist im Landschaftsplan festgelegt. Darin heißt es, dass es sich bei dem Gebiet um einen wichtigen Lebensraum für Wiesen-, Wat- und Wasservögel handele. Außerdem hat das Gebiet eine Pufferfunktion für das angrenzende Naturschutzgebiet Bietenschlatt. Wie passt dazu die Planung für eine Windkraftanlage mit Schattenwurf und Lärmemissionen?

Gemeinde und Kreis hatten schon Kontakt zu Investoren

Die Gemeinde Südlohn bestätigt auf Nachfrage, dass die Investoren sich auch an die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus gewandt haben. Es habe bereits einen Informationsaustausch gegeben. Allerdings lägen noch keine offiziellen Pläne vor. „Daher kann ich auch die Fragen nach konkreten Standorten der geplanten Anlagen noch nicht beantworten“, heißt es in einer schriftlichen Antwort auf die Presseanfrage.

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Für das Genehmigungsverfahren sei in erste Linie der Kreis Borken zuständig. Auch dort sind die Planungen zwar grundsätzlich bekannt, allerdings hätten die Investoren noch keinen Bauantrag eingereicht, heißt es von der Pressestelle. Deswegen könne der Kreis zu den genauen Standorten nichts sagen. Auf die Frage, ob denn grundsätzlich in dem betroffenen Landschaftsschutzgebiet Windkraftanlagen zulässig wären, schreibt der Kreis jedoch: „Das ist Gegenstand der Prüfung im Genehmigungsverfahren.“

Kreis hatte 2019 noch negativ geurteilt

Und das, obwohl der Kreis selbst erst vor zwei Jahren genau diese Frage mit einem klaren Nein beantwortet hat. Damals hatte die Gemeinde verschiedene Gebiete überprüfen lassen mit der Fragestellung, ob dort Konzentrationszonen für Windenergie eingerichtet werden können. In der Stellungnahme des Kreises heißt es bezogen auf das Landschaftsschutzgebiet Oedings Feld/Sternbusch: „Der Ausweisung von Windkonzentrationszonen würde von Seiten der unteren Naturschutzbehörde widersprochen.“

Was also ist nun anders? Warum wird das Projekt von Seiten des Kreises nicht direkt abgelehnt, sodass die Investoren nicht weiter planen zu brauchen? Die Pressestelle des Kreises Borken begründet das mit den unterschiedlichen Situationen. Damals sei es um die Ausweisung von Konzentrationszonen gegangen, heute um ein konkretes Vorhaben.

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Und weiter: „Eine Übertragung des Ergebnisses auf eine andere Vorhabensituation in dem hier betroffenen räumlichen Bereich ist nicht möglich. Das heißt, eine positive Bewertung eines anderen Vorhabens ist durch diese Stellungnahme von 2019 nicht ausgeschlossen.“

Öffentlichkeit wird im offiziellen Verfahren beteiligt

Die Gemeinde Südlohn hat 2020 die Konzentrationszonen aufgehoben. Seitdem werden Anträge in Form einer Einzelfallentscheidung beurteilt. Das offizielle Verfahren beginnt allerdings erst, wenn der Bauantrag beim Kreis gestellt wurde. Dann wird es auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Der Vorhabenträger hat eine Presseanfrage auch nach zweieinhalb Wochen noch nicht beantwortet und begründet dies mit der urlaubsbedingten Personalsituation. Nach erneuter Nachfrage möchte er nun zeitnah Antworten liefern.

Unterschied Landschafts- und Naturschutzgebiete

  • In einem Landschaftsschutzgebiet soll vor allem das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft geschützt werden. Hier in der Region ist damit meist die Münsterländer Parklandschaft gemeint.
  • Bei einem Naturschutzgebiet liegt der Fokus auf der Erhaltung von Lebensstätten und Biotopen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
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