Energiekrise, Lieferschwierigkeiten, immense Kostensteigerungen – wer aktuell baut oder bauen will, der muss sich neuen Rahmenbedingungen und Herausforderungen stellen. Viele überlegen, müssen womöglich neu kalkulieren. Bei den Interessenten in den aktuellen Baugebieten in der Gemeinde Südlohn wurden nun Wünsche geäußert, ob die Dreijahresfrist bei der Bebauung nicht verlängert werden könne. Bis zu sieben Jahre standen im Raum.
Die Verwaltung hatte darauf dem Rat einen Kompromiss (vier Jahre) vorgeschlagen (wir berichteten). Die Mitglieder zeigten sich grundsätzlich bereit, eine Brücke zu bauen. Es solle aber grundsätzlich am Bestreben festgehalten werden, die Lücken in den Baugebieten rasch zu schließen.
Viele Anfragen
Vermehrt habe es jüngst Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern mit Zuteilung für das Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt, gegeben, ob die bestehende Bebauungsfrist von drei Jahren ab Grundstückskauf auf zum Beispiel fünf oder sieben Jahre angehoben werden könne, berichtete Kämmerin Birgit Küpers. Von einer Änderung wären im Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt, 31 Baugrundstücke und im Baugebiet Burloer Straße West zwölf Baugrundstücke betroffen. Da die Bebauungsfrist in den Vergabekriterien durch den Rat beschlossen wurden, ist eine Änderung ebenfalls nur durch Ratsbeschluss möglich. Wichtig: Nur für diese beiden Baugebiete gelten die „Übergangsfristen“.
Die Verwaltung hatte einige Argumente angebracht, warum die Frist auf maximal vier Jahre erhöht werden sollte. Zum einen sollte sich der Straßenendausbau in beiden Baugebieten nicht allzu lange verschieben. Zum anderen sei die Verlängerung kein Garant für die finanzielle Tragbarkeit des Vorhabens in Zukunft bei Eigentümern, die aktuell Probleme hätten, dieses Projekt zu stemmen.
Steffen Schültingkemper (CDU) war es, der als erster grundsätzlich bei vier Jahren mitging, aber mit Blick auf den Kandidatenkreis eine Befristung bis zum 31. Dezember 2023 in den Raum stellte: „Dann sollte es automatisch auf drei Jahre zurückgehen.“ Bernd Schüring (WSO) bezog sich auf die Beschlussempfehlung und merkte zur Option der Befristung an: „Wenn ich jetzt ein Grundstück kaufe, weiß ich, was auf mich zukommt.“ Auch Sabrina Späker (SPD) sah vier Jahre als akzeptabel an. Josef Eiting (FDP) und Dieter Valtwies (UWG) schlossen sich den Vorrednern grundsätzlich an. Valtwies meinte: „Die Gemeinde Südlohn ist mit drei Jahren schon human.“
Sabrina Späker machte den Vorschlag, alle Kaufabschlüsse bis zum 30. Juni 2023 noch zu berücksichtigen: „Diese Kandidaten sollen noch in den Genuss der vier Jahre kommen.“ Auch Steffen Schültingkemper lenkte den Blick eher auf das Datum des Kaufabschlusses, das dem der Zuteilung vorzuziehen sei: „Das ist final.“ Karin Schmittmann (UWG) hatte noch die Option des Grundbucheintrags ins Spiel gebracht.
„Ein guter Kompromiss“
Die WSO regte an, die Frist gar noch kürzer zu setzen, zum Beispiel auf den 31. Dezember 2022. Darauf merkte Birgit Küpers an, dass es aktuell Anfragen eben von Interessenten gebe, die definitiv nicht mehr bis zum 31. Dezember 2022 unterschreiben würden. Davon abgesehen sei die Nachfrage derzeit nicht hoch. Das bestätigte Dirk Vahlmann: „Viele warten die Baupreisentwicklung noch ab, der 31.12.2022 wäre mir persönlich zu eng. Juni wäre ‚ein guter Kompromiss‘“. Er begrüße eine „einheitliche Linie“, so der Bauamtsleiter. Der Abschluss des Kaufvertrags sei eine „sinnvolle Basis“.
Einstimmig folgten die Ratsmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung, die Bebauungsfrist im Rahmen eines Ergänzungsbeschlusses um ein Jahr zu verlängern – ausgehend vom ursprünglichen Fristende. Der Ergänzungsbeschluss betrifft also zum einen die Grundstücke, deren Bebauungsfrist zum 14. Dezember 2022, dem Datum der Ratssitzung, nicht abgelaufen war. Ebenso gilt die Ausnahmeregelung für alle noch bis zum 30. Juni 2023 geschlossenen Kaufverträge in beiden Baugebieten. Die grundsätzlichen Vergabekriterien, die im Rat für die Baugebiete beschlossen wurden, bleiben bestehen.
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