Die Bewital-Unternehmensgruppe erweitert ihr Betriebsgelände an der Industriestraße um ein Logistikzentrum mit 37 Meter hohem Regallager. Ein benachbartes Unternehmen setzt sich dagegen juristisch zur Wehr, es laufen Verfahren am Oberverwaltungs- und auch am Verwaltungsgericht.

© Bernd Schlusemann

Nachbarunternehmen geht juristisch gegen Bewital-Logistikzentrum vor

rnHochregallager Bewital

Gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Südlohn zur Bewital-Erweiterung und gegen eine Genehmigung nach Immissionsschutzgesetz durch den Kreis Borken hat ein Nachbarunternehmen geklagt.

Südlohn

, 12.11.2020, 17:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein benachbartes Unternehmen von Bewital hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster juristische Schritte gegen die Gemeinde Südlohn in die Wege geleitet. Das teilte Bürgermeister Werner Stödtke am Mittwoch unter dem Punkt „Mitteilungen“ in der Gemeinderatssitzung mit. Es geht um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hochregallager und Kommissionierungshalle an der Industriestraße“.

Antrag auf Normenkontrolle schon im Juli gestellt

Bereits im Juli sei ein Antrag auf Normenkontrolle gestellt worden, so Stödtke in der Sitzung weiter. „Dieser Antrag wurde von der Gegenseite bisher nicht näher begründet“, erläuterte der Bürgermeister am Donnerstag im Gespräch mit der Redaktion, seit Ende Juli sei dies nicht geschehen. Die Gemeinde Südlohn habe gleich im Sommer einen Fachanwalt beauftragt, sie in dem Verfahren zu vertreten. So könne er zu dem Verfahren auch nicht mehr sagen, sagte Werner Stödtke.

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Dr. Gudrun Dahme, Pressesprecherin am Oberverwaltungsgericht Münster, bestätigte auf Anfrage der Redaktion, dass es ein Verfahren gegen die Gemeinde Südlohn gebe. Das Normenkontrolleilverfahren sei darauf gerichtet, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt wird.

Kläger will Bebauungsplan für ungültig erklären lassen

Ziel des Klägers sei, den vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan als nicht gültig feststellen zu lassen. Eine Begründung für den Antrag liege dem Oberverwaltungsgericht vor. Das Verfahren am OVG habe allerdings keine aufschiebende Wirkung, deswegen würden die laufenden Bauarbeiten davon nicht beeinträchtigt.

Zu diesem Verfahren werde es keine Verhandlung geben, „das wird der Senat entscheiden und schriftlich mitteilen“, blickte die Pressesprecherin des OVG voraus. Vor einer Entscheidung müsse der Senat sich aber mit den Stellungnahmen der Beteiligten beschäftigen, „die stehen aber noch aus“.

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Das Unternehmen Bewital, das in dem OVG-Verfahren als sogenannte Beigeladene beteiligt ist, wollte sich gegenüber der Redaktion auf Anfrage mit Blick auf das schwebende Verfahren aktuell nicht äußern.

Nachbarunternehmen geht juristisch gegen Bewital-Logistikzentrum vor

Ein weiteres Gerichtsverfahren in Bezug auf die Erweiterung des Unternehmensstandorts um das Logistikzentrum mit Hochregallager ist am Verwaltungsgericht in Münster anhängig, wie Richter Ulrich Bröker von der Pressestelle bestätigte. Es gehe in dem Verfahren um eine Genehmigung nach Immissionsschutzgesetz, die der Kreis Borken erteilt habe. Die Klage sei im August in Münster eingegangen.

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Der Kreis Borken als beklagte Behörde konnte am Donnerstag noch nicht Stellung zu dem Verfahren nehmen, die Verantwortlichen des zuständigen Fachbereichs waren nicht im Haus.