Auf der Kirchstraße fuhr ein Stadtlohner eine Mauer mit seinem SUV an und entfernte sich vom Unfallort.

© Bernd Schlusemann

Mauer beschädigt und weggefahren - Rentner aus Stadtlohn verurteilt

rnUnfall auf der Kirchstraße

Fahrerflucht lautete der Vorwurf gegen einen 69-Jährigen aus Stadtlohn vor dem Borkener Amtsgericht. Der Senior hatte am Ende Glück: Ein bereits ausgesprochenes Fahrverbot wurde zurückgenommen.

Südlohn/Stadtlohn

, 03.12.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Beim Ausparken auf der Kirchstraße in Südlohn hat ein 69-jähriger Rentner aus Stadtlohn im April eine Mauer beschädigt. 3000 Euro Sachschaden seien entstanden, so steht es in einem Kostenvoranschlag für die Reparatur der Mauer.

Der Rentner hatte auch bemerkt, dass er mit seinem Wagen gegen die Mauer gefahren war. Er stieg aus, schaute nach, ob etwas passiert war und fuhr dann davon. Sein Pech: Ein Polizist beobachtete die Fahrerflucht und brachte diese zur Anzeige.

Widerspruch gegen Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl von 40 mal 20 Euro sowie den befristeten Entzug der Fahrerlaubnis legte der Rentner Widerspruch ein. So kam es am Montag (30.11.2020) zu einem Termin vor dem Borkener Amtsgericht.

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Sein Wagen sei etwas nach hinten gerollt, schilderte der Stadtlohner den Rempler beim Ausparken. Er sei ausgestiegen und habe keine Schäden festgestellt, weder an seinem eigenen Wagen, noch an der Mauer.

Dass die Schäden da waren und auch durchaus sichtbar, verdeutlichte der Richter den Beteiligten anhand von Fotos, die von der Polizei gemacht wurden. Von fehlenden Stücken in der Mauer, die verschoben sei, sprach der Richter.

Polizei dokumentierte Schäden am Auto

Der Rentner jedenfalls konnte es nicht glauben, als am Tag nach dem Parkrempler die Polizei bei ihm auftauchte, Fotos machte und ihn mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontierte. In einer Werkstatt ließ er sogar die Stoßstange seines SUV abbauen, um zu prüfen, ob Schäden an den Aufpralldämpfern sichtbar waren. Diese Fotos legte der Stadtlohner dem Gericht auch vor. Es seien keine Schäden erkennbar, erklärte der Angeklagte.

Der Anwalt des 69-Jährigen zweifelte vor Gericht die Höhe des Sachschadens an. 3000 Euro sollte die Reparatur der Mauer kosten. 27 Stunden wurden dafür angesetzt. „Da bekomme ich eine ganze Hauswand fertig“, so der Rechtsanwalt, darauf hinweisend, dass außerdem noch weitere 300 Euro für neue Fugen angesetzt waren. „Das fand ich auch etwas viel“, meinte auch der Richter zu den aufgeführten Kosten.

Anwalt bat darum, das Fahrverbot aufzuheben

„Weh“ tue seinem Mandanten aber besonders das auferlegte Fahrverbot, erklärte der Anwalt und schlug eine höhere Geldstrafe vor, unter Verzicht auf das Fahrverbot. „Ich will jetzt hier nicht ramschen“, meinte der Anwalt zum Richter. „Nichts anderes machen wir hier“, entgegnete dieser.

In seinem Urteil nahm der Richter schließlich einen geringeren als den in der Anklage angesetzten Sachschaden an. Der Schaden sei gering, daher könne er auf ein Fahrverbot verzichten, meinte der Richter, als er mit 30 mal 25 Euro seinen Schuldspruch gegenüber dem Stadtlohner begründete. Der trägt übrigens auch die Kosten des Verfahrens.

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