Krankenhäuser in Ahaus, Stadtlohn und Vreden erlauben wieder Krankenbesuche

Besuchsverbot aufgehoben

Die Krankenhäuser in Ahaus, Stadtlohn und Vreden sind ab Mittwoch wieder für Besucher geöffnet, allerdings mit Einschränkungen. Das generelle Besuchsverbot wird aufgehoben.

Ahaus, Stadtlohn, Vreden

30.11.2020, 15:50 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Krankenhäuser in Ahaus (Foto), Stadtlohn und Vreden erlauben wieder Krankenbesuche.

Die Krankenhäuser in Ahaus (Foto), Stadtlohn und Vreden erlauben wieder Krankenbesuche. © Stephan Teine

Aufgrund der langsam sinkenden Anzahl an Neuinfektionen im Kreis Borken hat sich das Klinikum Westmünsterland dazu entschlossen, wieder eingeschränkte Besuche in den Krankenhäusern zu ermöglichen und das generelle Besuchsverbot aufzuheben. Dies gilt für die Krankenhausstandorte Ahaus, Stadtlohn und Vreden ab Mittwoch, 2. Dezember.

„Kontakte wichtig für die Genesung“

„Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für unsere Patienten enorm wichtig. Für viele der Patientinnen und Patienten ist insbesondere der persönliche Kontakt zu Bezugspersonen ein wichtiger Faktor für ihre Genesung. Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Wir müssen daher je nach aktueller Infektionslage sehr genau abwägen, was jeweils möglich ist, damit unsere Patientinnen und Patienten optimal versorgt und betreut sind.“

Klinikum empfiehlt, auch Telefonkontakte zu nutzen

Wenn der stationäre Aufenthalt nur wenige Tage beträgt, empfiehlt das Klinikum Westmünsterland Angehörige sehr genau zu überlegen, ob ein täglicher Besuch in diesem Zeitraum wirklich notwendig ist und im Sinne des Schutzes der Patienten und Mitarbeiter möglichst auf die Kontaktpflege über digitale Möglichkeiten oder das Telefon zurückzugreifen. Für die eingeschränkte Öffnung gelten ab Mittwoch im Klinikum Westmünsterland unter anderem folgende Besuchsregeln:

  • Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.
  • Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.
  • Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.
  • Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
  • Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen.
  • Im Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern ist durchgängig der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.
  • Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen einhalten. In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden.