Vier Zähne verlor ein Südlohner nach einem Schlag ins Gesicht (Symbolfoto).

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„Lauschepper“-Frotzelei kostet vier Zähne und 5000 Euro Schmerzensgeld

rnFaustschlag mit schlimmen Folgen

Im höheren fünfstelligen Eurobereich dürften sich die Schadenersatzforderungen bewegen, die nach einer Wirtshauskeilerei auf einen 45-jährigen Südlohner zukommen.

Südlohn

, 02.07.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Schlag ins Gesicht eines 32-jährigen Südlohners am 9. Februar kam für diesen unvermittelt und ohne Vorwarnung. Der Schlag blieb nicht ohne Folgen: drei Zähne verlor der Südlohner sofort, ein Zahn hing nur noch wackelnd am Kiefer. Noch in der Nacht fuhr der Wirt der Gaststätte, in der sich der Vorfall ereignete, im Krankenwagen mit seinem Gast in die Uni-Klinik nach Münster.

Die herbeigerufenen Sanitäter sahen das als erforderlich an, weil das Opfer eine Vorgeschichte mit vielen Operationen im Mund- und Kieferbereich als Kind hatte. Bevor sich der Krankenwagen in Bewegung setzte, vakuumierte der Wirt die ausgeschlagenen Zähne in seiner Küche ein und legte sie auf Eis.

Vier Zähne operativ entfernt

Viel Hoffnung, dass die Zähne erhalten bleiben können, machten die Ärzte in der Uni-Klinik dem Südlohner in der Nacht des Vorfalls nicht. Ein paar Wochen später mussten vier Zähne operativ entfernt werden, weil sie nicht wieder angewachsen waren.

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Vor dem Amtsgericht in Borken ging es am Montag um die strafrechtliche Würdigung des Vorfalls. Das 32-jährige Opfer war in der Verhandlung gegen den 45-Jährigen Nebenkläger. Warum, das wurde bei seiner Zeugenaussage deutlich.

Nach den schon durchgeführten Operationen warten noch mindestens drei Operationen an Zähnen und Gaumen auf den 31-Jährigen. „Erhebliche und schmerzhafte Operationen“, wie es sein Anwalt bezeichnete.

Knochenverpflanzung und wochenlang nur Brei

Nach einer Knochenverpflanzung werde er wochenlang nur Brei zu sich nehmen können, schilderte das Opfer. „Aufgrund meiner Vorgeschichte gibt es keine Garantie, dass es wieder so wird, wie es war. Ich fange bei null wieder an“, schilderte der Südlohner.

Allein als Eigenanteil kommen auf ihn Kosten von rund 11.000 Euro für die jetzt schon feststehenden Operationen zu. Diese Kosten und auch die Gesamtkosten der erforderlichen Operationen werden Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung sein. Das machten die Anwälte auf beiden Seiten deutlich und das wurde auch vom Gericht im Urteil berücksichtigt.

Beim Opfer war es der Abschluss eines Besuchs der Bundesliga-Begegnung Schalke 04 - SC Paderborn 07, der in die Gaststätte führte. Beim Angeklagten war es der Abschluss eines Stammtisches. Während das Opfer sich als „gut angeheitert“ bezeichnete, war der Angeklagte erheblich alkoholisiert. Rund 1,6 Promille wurden bei ihm festgestellt.

Der Grund für den Schlag mit den schlimmen Folgen könnte banaler nicht sein: Das Opfer hatte den Angeklagten mehrfach dazu aufgefordert, doch auch mal eine Runde Bier auszugeben. Auch sei der Begriff „Lauschepper“ mehrmals vom Opfer gefallen, schilderte ein Zeuge.

Zehn Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 5000 Euro Schmerzensgeld

In seiner Urteilsbegründung sah der Richter durchaus, dass das Opfer den Angeklagten „auf eine Runde gedrängt“ hatte. Auch wenn der Angeklagte das und die „Lauschepper“-Frotzeleien als Provokation empfunden habe, sei das „kein Grund zuzuschlagen“. Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, lautete sein Urteil. Außerdem muss der Angeklagte 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dieser Betrag sei später mit der zivilrechtlich erstrittenen Summe zu verrechnen.

Erhebliche zivilrechtliche Forderungen

Damit sei er „gut weggekommen“, sagte der Richter zu dem bis dato unbescholtenen Angeklagten. Die Beeinträchtigungen des Opfers seien „extrem und auch zu berücksichtigen“. Im Urteil habe er auch bewertet, dass noch erhebliche zivilrechtliche Forderungen für diesen „Aussetzer“ auf den Angeklagten zukommen werden.

Der hatte sich bereits am Morgen nach der Tat bei seinem Opfer entschuldigt und das erneut vor dem Prozess in einem Brief formuliert. Er habe „keine Erinnerung“ an den Schlag und könne sich diesen auch nicht erklären, schilderte der 45-Jährige. „Es tut mir total leid“, betonte der Angeklagte.

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