„Kaiser von Hundewick“: Jetzt macht sich die Betreuungsstelle des Kreises Borken ein Bild

© Alex Piccin

„Kaiser von Hundewick“: Jetzt macht sich die Betreuungsstelle des Kreises Borken ein Bild

rnObdachloser Brookhütte

Kommt jetzt echte Bewegung in den „Fall“ des Obdachlosen, den die Gemeinde von der Radschutzhütte im Brook umsiedeln möchte? Die Betreuungsstelle des Kreises Borken ist eingeschaltet.

Südlohn

, 05.08.2019, 17:50 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Betreuungsstelle des Kreises Borken ist eingeschaltet im „Fall“ des Obdachlosen, den die Gemeinde Südlohn von seinem selbst erwählten Wohnort, der Radschutzhütte im Brook, in ein anderes, für ihn passendes Gebäude im Außenbereich umsiedeln möchte. Und der Kreis hat von Helmut Seifer, dem ehrenamtlichen Begleiter des selbst ernannten „Kaisers von Hundewick“, eine völlig andere Schilderung über die Vorgänge der vergangenen Monate erhalten als vom Südlohner Bürgermeister.

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Wie berichtet, hatte Christian Vedder dem rechtlichen Betreuer des Obdachlosen Jürgen Rensinghoff Untätigkeit vorgeworfen und schriftlich beim zuständigen Amtsgericht beantragt, die Betreuungsperson möge wechseln. Deswegen ist die Betreuungsstelle des Kreises aktuell dabei, „den Sachverhalt zu ermitteln“, wie es Julia Lahann von der Pressestelle des Kreises auf Anfrage der Redaktion sagte.

Wie Bürgermeister Christian Vedder nun gegenüber der Redaktion mitteilte, ist der bisherige rechtliche Betreuer noch im Amt und vertritt Jürgen Rensinghoffs Rechte nach wie vor. Das, obwohl der rechtliche Betreuer Mitte Juli in einem kurzen Telefonat gegenüber der Redaktion erklärt hatte: „Der Bürgermeister hat erreicht, dass ich nicht mehr Betreuer bin. Ich bin sowas von bedient!“ Dann hatte er kommentarlos den Hörer auf die Gabel geknallt. Geht es nach Helmut Seifer, den ehrenamtlichen Begleiter des Obdachlosen, sollte auch alles beim Alten bleiben. Er verstehe die Beschwerden des Bürgermeisters überhaupt nicht, sagt Helmut Seifer sehr deutlich.

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Der rechtliche Betreuer werde zu Unrecht angegangen. „Er hat sich um alles gekümmert, es hat alles hervorragend geklappt.“ Dass der rechtliche Betreuer wochenlang nicht reagiert habe, weise er zurück, so Seifer: Vielmehr habe er selbst acht Wochen auf einen Anruf der Gemeinde gewartet, weil er den Schlüssel für das geplante neue Domizil haben wollte, um Jürgen Rensinghoff es schon einmal zu zeigen. „Da hat keiner weder bei mir noch beim rechtlichen Betreuer angerufen.“ Dass der Betreuer nun als untätig dargestellt werden, „das tut mir in der Seele weh. Denn das stimmt nicht!“

Bürgermeister Christian Vedder bleibt, mit diesen Vorwürfen konfrontiert, bei seiner Darstellung. Nachdem er das erste Mal beim Amtsgericht „auf den Tisch gehauen“ habe wegen des rechtlichen Betreuers, „ging es“. Aber dann habe sich der rechtliche Betreuer nicht zurückgemeldet, „da war keine Struktur drin“. Dann habe er den Brief ans Amtsgericht geschrieben und beantragt, dass der rechtliche Betreuer wechseln möge.Dass Helmut Seifer acht Wochen auf einen Anruf aus dem Südlohner Ordnungsamt gewartet habe, könne er nicht bestätigen. „Wir sind ja für jede Hilfe dankbar.“ Aber: Der verbindliche Ansprechpartner der Gemeinde sei nun einmal der rechtliche Betreuer.

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„Die Verträge sind lange unterschriftsreif vorbereitet. Die Gemeinde hat getan, was sie kann“, sagte Vedder mit Blick auf das einfache Gebäude im Außenbereich, das dem Obdachlosen zur Verfügung gestellt werden soll. Mit dem Eigentümer sei man soweit klar seit langem. Und dass es dann daran scheitere, dass der rechtliche Betreuer nicht erreichbar sei und nicht reagiert habe, bringt ihn noch immer hörbar auf die Palme. Dennoch. „Ich habe ja nichts gegen den rechtlichen Betreuer. Ich will nur, dass das Projekt jetzt in die Spur kommt“, betont der Bürgermeister mit Blick auf die Bemühungen der Betreuungsstelle des Kreises, nun in verschiedenen Gesprächen mit allen Beteiligten voranzukommen.

„Eine Lösung steht bevor“, sagt Julia Lahann vom Kreis Borken dazu. Nur: Über die Frage der Betreuung von Jürgen Rensinghoff nach der Beschwerde aus Südlohn entscheidet das Amtsgericht, nachdem die Kreis-Betreuungsstelle ihre Einschätzung mitgeteilt hat.

Lieber einvernehmliche Lösung als eine konfrontative

Zum Hintergrund: Der selbst ernannte „Kaiser von Hundewick“ lebt seit einigen Jahren in einer Radschutzhütte in Eschlohn, die eigentlich der Öffentlichkeit zugänglich sein sollte. Auch in diesem Jahr hatte das beliebte Radelevent „Hüttentour“ durch Südlohn einen erneut einen Schlenker um die Hütte gemacht. Vor einem Jahr hatte die Gemeinde die Hütte abgesperrt, der Obdachlose, der in seiner eigenen Welt lebt, hatte die Sperre aber aufgebrochen und lebt weiterhin dort.

Anlieger und Passanten hatten sich mehrfach bei der Gemeinde über die Situation und den Obdachlosen beschwert. Die Gemeinde hat im Außenbereich ein geeignetes, einfaches Gebäude gefunden, in das sie Jürgen Rensinghoff umsiedeln möchte. Bürgermeister Christian Vedder hält auch jetzt an einer einvernehmlichen Lösung statt konfrontativen per Ordnungsverfügung gegen den „Kaiser“ fest.

Rechtliche Betreuung

  • Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer geführt werden.
  • Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken bietet Information, Beratung und Unterstützung in allen Fragen zu den Themen: „Rechtliche Betreuung“ ehrenamtliche Betreuung, Berufsbetreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
  • Die Betreuungsstelle des Kreises Borken bildet zusammen mit der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt sowie den fünf Betreuungsvereinen im Kreis Borken die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken
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