
Die neue Testverordnung sorgt weiter für Gesprächsstoff. Aktuell rechnen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Teststellenbetreibern nicht ab. Diese müssen also in Vorleistung gehen. Das bestätigt Dandy Tschentscher. © picture alliance/dpa
Hängepartie dauert an: Teststellenbetreiber erhalten weiter kein Geld
Corona-Testverordnung
Aktuell rechnen die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mit Teststellen und Apotheken ab. Als Grund wird die neue Testverordnung genannt. Die Betreiber gehen entsprechend in Vorleistung.
Die neue Corona-Testverordnung sorgt für ordentlich Zündstoff – auch über einen Monat nach Inkrafttreten noch. Der Streit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesgesundheitsminister, der mit einem Brandbrief begann, hat nun einen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben vorerst die Auszahlungen an die Teststellenbetreiber und auch Apotheken eingestellt. Der Grund: fehlende Rechtssicherheit.
Das bestätigt auf Anfrage Stefan Kuster, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Auf mögliche Konsequenzen weist Dandy Tschentscher, der mit Michael Robers unter anderem eine Teststelle in Oeding betreibt, hin.
Nach Änderung der Testverordnung zum 1. Juli hat sich in Oeding das Niveau „auf einem relativ niedrigen Niveau eingependelt“, berichtet Dandy Tschentscher. Bürgertests wurden kostenpflichtig, dazu gibt es eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, nach denen Testpersonen den Test zum Beispiel kostenlos oder mit drei Euro Zuzahlung bekommen können. Eine komplexe Materie, viele Bürokratie und Aufwand. Verbunden mit der Frage nach der Kontrolle.
Nachfrage nach Bürgertests könnte wieder steigen
Die Resonanz könnte mit Blick auf eine mögliche neue Welle im Herbst und Winter wieder deutlich anziehen. Das vermutet auch Dandy Tschentscher. Aber: „Aufgrund der aktuellen Hängepartie könnte es dem einen oder anderen Betreiber bis dahin aber schon das Genick brechen.“ Sprich: Der eine oder andere könnte sich bewogen fühlen, den Betrieb nun einzustellen. Andere müssen diesen vielleicht aufgeben. Die Zahl in NRW hat sich bereits halbiert.
Aktuell gingen alle erst einmal in Vorleistung, erklärt Dandy Tschentscher. Die Testzentren bleiben somit auf den Kosten für Material, Personal und Räume vorerst sitzen. Bei vielen seien die monatlichen Fixkosten „nicht unerheblich“. Gerade bei größeren Zentren. Schon vorab waren die Honorare pro Test durch den Bund gesenkt worden.
Warum wird aktuell nicht abgerechnet? Es gibt zwar eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesgesundheitsministerium, wonach erstere für Betrugsfälle nicht haftbar gemacht wird. Die Testverordnung wurde aber noch nicht entsprechend angepasst. „Es gibt also keine gültigen Vorgaben zum Abrechnungsverfahren ab dem 1. Juli“, erklärt Stefan Kuster. Konkret geht es darum, ob die KV dafür haftbar gemacht werden kann, ob die Teststelle zum Beispiel tatsächlich kontrolliert hat, ob ein Kunde seine Großmutter besucht hat und deshalb nur drei Euro Eigenanteil tragen musste.
„Die KVWL hat die Teststellen hierüber mehrfach über den gewohnten Weg per E-Mail informiert. Die Praxen erhielten zusätzlich Informationen per Newsletter“, betont Stefan Kuster. Die KVWL nehme ihren Auftrag zur Überprüfung der Abrechnungen von Leistungen gemäß der Coronavirus-Testverordnung sehr ernst. Und: „Es wird keine Vergütung verloren gehen.“ Wann die Annahme und Vergütung der Abrechnung wieder erfolgen kann, hänge von der Anpassung der Testverordnung und den Vorgaben zur Abrechnung ab.
„Es wird keine Vergütung verloren gehen“
„Vielleicht im September, aber die Info ist noch sehr vage“, meint Dandy Tschentscher. Hieße: Die Teststellenbetreiber müssten dann schon mindestens zwei Monate in Vorleistung gehen. „Dazu müssen auch die technischen Vorgänge sichergestellt werden“, so Dandy Tschentscher.
Stefan Kuster betont, dass es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen demnach allein sein wird, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Die Plausibilität prüfe der Bund und melde bei Verdacht Unregelmäßigkeiten an die Ordnungsbehörden.
Selbst könne man überbrücken, meint Dandy Tschentscher. Für viele sei dieses Thema „sehr weit weg“: „Das kann uns aber dann vor die Füße fallen, wenn die Welle tatsächlich kommt und viele sich ärgern, wenn sie in der Schlange warten müssen.“ Dann nämlich, wenn nicht mehr ausreichend Testzentren in der Fläche vorhanden sind.