Uwe Benkel (60) am Vorabend der Gerichtsverhandlung. Er wollte den toten Bordfunker Albrecht Risop aus dem Acker in Oeding bergen. Vor dem Verwaltungsgericht beließ er es dann aber bei einem Kompromiss: Der Tote bleibt, wo er ist. Dafür soll eine Gedenktafel an dessen Schicksal erinnern.

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Bordfunker Albrecht Risop wird nicht geborgen – Gedenktafel geplant

rnKompromiss vor Gericht

Nach langem Hin und Her ist klar: Das in Oeding abgestürzte Flugzeug aus dem Zweiten Weltkrieg und der tote Bordfunker werden nicht geborgen. Vor Gericht blieb es bei einem Kompromiss.

Südlohn

, 18.03.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Albrecht Risops letzte Ruhestätte bleibt ein Acker am Ottenstapler Weg in Oeding: Der Bordfunker eines Nachtjägers wurde 1942 über Südlohn abgeschossen und war in den Acker bei Oeding gestürzt. Vor dem Verwaltungsgericht in Münster wurde am Donnerstagmorgen ein Kompromiss geschlossen: Flugzeugwrack und die sterblichen Überreste des Soldaten werden nicht geborgen. Allerdings soll eine Gedenktafel aufgestellt werden, die auf das Schicksal von Albrecht Risop deutlicher hinweist als der bisherige Grabstein.

Der Bordfunker Albrecht Risop wurde am 26. März 1942 über Oeding abgeschossen. Seine sterblichen Überreste werden nicht geborgen.

Der Bordfunker Albrecht Risop wurde am 26. März 1942 über Oeding abgeschossen. Seine sterblichen Überreste werden nicht geborgen. © Stephan Rape

Uwe Benkel, Gründer der Arbeitsgruppe Vermisstenforschung, sieht darin am Donnerstag den besten Kompromiss, den er erzielen konnte, ist aber dennoch deutlich geknickt: „Man hat die Menschlichkeit völlig außer acht gelassen. Paragraphen sind wichtiger als die Würde eines Menschen.“ Er habe sein Möglichstes getan und gekämpft.

Verhandlung nach langem Vorlauf am Verwaltungsgericht

Uwe Benkel wollte das Wrack und die sterblichen Überreste des Soldaten eigentlich bergen. Anträge auf eine Bergung waren bisher vom Kreis und der Archäologie vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgelehnt worden: Bei der Absturzstelle handele es sich um ein Bodendenkmal. Das müsse geschützt werden.

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Uwe Benkel legte dagegen Klage ein. Auch das liegt schon wieder mehrere Jahre zurück. Am Donnerstagmorgen kam der Fall schließlich vor das Verwaltungsgericht in Münster.

Uwe Benkel und sein Anwalt Markus Menzendorff nach der Gerichtsverhandlung. Weil eine Entscheidung bundesweite Auswirkungen gehabt hätte, sorgte der Fall für großes Medieninteresse.

Uwe Benkel und sein Anwalt Markus Menzendorff nach der Gerichtsverhandlung. Weil eine Entscheidung bundesweite Auswirkungen gehabt hätte, sorgte der Fall für großes Medieninteresse. © Stephan Rape

Die eigentliche Frage war auch dort, ob es sich bei den Überresten im Boden um ein Bodendenkmal handele oder nicht. Das sah die Kammer so. Die Absturzstelle samt Wrackteilen und den Überresten des Bordfunkers sei bedeutend für die Geschichte der Menschen im Westmünsterland. „Sowohl volkstümlich als auch wissenschaftlich“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Middeke.

Leichnam und Wrackteile sind nicht voneinander zu trennen

Uwe Benkel hatte noch in der mündlichen Verhandlung versucht, seine Bemühungen stärker einzugrenzen: Er wolle lediglich die Leiche des Bordfunkers bergen und bestatten lassen. Ihm gehe es um die Erinnerung an das Schicksal des Toten. Die sei durch den Grabstein am Rand des Ottenstapler Wegs kaum gewährleistet. An den Wrackteilen habe er kein Interesse.

Sie könnten im Boden verbleiben. Das hatte in seinen Anträgen an den Kreis noch anders geklungen: Wie Markus Prangenberg vom Kreis Borken vor Gericht betonte, sei es immer ausdrücklich um die Bergung des gesamten Wracks gegangen.

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Für die Richter spielte das aber auch nur eine untergeordnete Rolle. Für sie schien es unstrittig, dass die sterblichen Überreste im Boden nicht von den Wrackteilen zu trennen seien. Auch würde das Wrack – und damit das Bodendenkmal – durch jede Art von Bergung beschädigt. Außerdem sei schon die reine Umbettung des Leichnams nicht so einfach, wie es sich Uwe Benkel vorstelle.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts hätte Strahlwirkung gehabt

Und schließlich hätte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster in dieser Sache auch noch große Strahlwirkung gehabt: Zum ersten Mal wäre eine gerichtliche Entscheidung über eine Ausgrabungserlaubnis an einem Bodendenkmal gefallen. Darauf hätten sich bundesweit andere Behörden stützen können. Damit müsse sich dann auch das Oberverwaltungsgericht befassen, stellte Michael Middeke in Aussicht. Und das wiederum sei mit enormen Kosten und Aufwand verbunden.

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Uwe Benkel und sein Rechtsanwalt Markus Menzendorff zogen sich zur Beratung zurück. „Es geht mir nicht darum, ein Exempel zu statuieren“, sagte Uwe Benkel nach der kurzen Pause. Er wolle nicht Vorkämpfer für die Bergung von Flugzeugwracks sein. „Ich möchte nur den Leichnam bergen.“

Richter schlägt Gedenktafel als Kompromiss vor

Der Richter schlug schließlich den Kompromiss vor: Mit einer Gedenktafel an der Absturzstelle würden die Geschehnisse aus der Nacht im März 1942 ja dokumentiert. Dann könne man die juristische Auseinandersetzung als erledigt betrachten – ohne ein Urteil und dessen Folgen.

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Nach einer erneuten Beratung stimmten alle Beteiligten diesem Kompromiss schließlich zu. „Wir wollen an diesem Einzelfall nicht eine bundesweite Entscheidung riskieren“, erklärte Rechtsanwalt Markus Menzendorff. Mehr gehe nicht, erklärte er seinem Mandanten.

Der Grabstein, der aktuell am Ottenstapler Weg an den Toten erinnert.

Der Grabstein, der aktuell am Ottenstapler Weg an den Toten erinnert. © Stephan Rape

Uwe Benkel hatte sich trotz des langen Vorlaufs erst am Tag vor der Verhandlung das erste Mal vor Ort ein Bild von der Lage gemacht. Da war er noch zuversichtlich: Der Tote müsse in jedem Fall geborgen werden. Er habe ein Anrecht auf eine ordentliche Beerdigung.

Eintragung in Denkmalliste verspricht neuen Ärger

Für Dr. Christoph Grünewald, Leiter der Außenstelle Münster der LWL-Archäologie für Westfalen, ist die Angelegenheit nun erst einmal erledigt. „Wir sind froh, dass nun Klarheit herrscht“, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion. Das Gericht habe gesagt, dass es sich bei der Absturzstelle um ein Bodendenkmal handele. Nun sei die Gemeinde Südlohn am Zug, um das entsprechend einzutragen.

Der Oedinger Landwirt Bernhard Busch (M.) will nicht einfach so hinnehmen, dass die Absturzstelle als Bodendenkmal eingetragen wird. Mittlerweile gehört sie seinem Sohn Andreas.

Der Oedinger Landwirt Bernhard Busch (M.) will nicht einfach so hinnehmen, dass die Absturzstelle als Bodendenkmal eingetragen wird. Mittlerweile gehört sie seinem Sohn Andreas. © Stephan Rape

Aktuell ist die Fläche durch die Gemeinde vorläufig unter Schutz gestellt. In eine Liste von Bodendenkmälern ist sie noch nicht eingetragen. Dagegen hat Bernhard Busch schon Protest angekündigt. Er ist der Vater des jetzigen Eigentümers Andreas Busch. Ein eingetragenes Bodendenkmal wolle er auf seiner Fläche nicht. Das sei immer sein Standpunkt gewesen. Gegen eine Bergung des Flugzeugs hätte er unter gewissen Voraussetzungen nichts gehabt.