Die geplante Bergung des abgestürzten Weltkriegsfliegers Albrecht Risop hatte hohe Wellen geschlagen. Passiert ist seitdem eine ganze Menge. Nur mit der Bergung wird es wohl nichts.

Südlohn

, 06.06.2019, 17:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Um den im Zweiten Weltkrieg abgestürzten Flieger Albrecht Risop ist es ruhig geworden. Vor etwa einem Jahr hatten sich Uwe Benkel von der Arbeitsgruppe Vermisstenforschung und ein Heeker Unternehmer vehement dafür eingesetzt, die Überreste des Toten aus dem Acker am Ottenstapler Weg zu bergen. Ihren Gegenspieler fanden sie in Dr. Christoph Grünewald, Leiter der Außenstelle Münster der LWL-Archäologie für Westfalen. Er wollte die Absturzstelle oder besser gesagt das Flugzeugwrack samt der sterblichen Überreste des Fliegers in die Denkmalliste eintragen lassen, um so eine Bergung zu verhindern.

Bodenradaraufnahmen des Ackers zeigen ungefähr, wo das Flugzeugwrack und die sterblichen Überreste des Fliegers liegen.

Bodenradaraufnahmen des Ackers zeigen ungefähr, wo das Flugzeugwrack und die sterblichen Überreste des Fliegers liegen. © Winfried Leusbrock

Die Fronten verhärteten sich schnell. Auch eine Klage gegen den Kreis Borken als untere Denkmalbehörde strengte Benkel am Verwaltungsgericht Münster an. Ab da versandete der Fall zusehends.

Heeker Unternehmer zieht sich zurück

Zunächst zog sich der Heeker Unternehmer zurück. Im Zusammenhang mit der Bergung wollte er nicht mehr genannt werden. Auch mit der Klage gegen den Kreis Borken wolle er nichts zu tun haben, sagte er unserer Redaktion damals. Auch jetzt auf erneute Nachfrage erklärte er, dass er in der Sache nicht mehr tun wolle. Die ganze Geschichte sei in eine Sackgasse gelaufen.

Anfragen bleiben unbeantwortet

Uwe Benkel, bis zuletzt immer sehr auskunftsfreudig, reagiert inzwischen auf telefonische wie auch schriftliche Anfragen nicht mehr. Sein Anwalt Markus Menzendorff aus Frankfurt am Main, der ihn in der Klage am Verwaltungsgericht vertritt, antwortet offener auf Anfragen. Tatsächlich schieße sich sein Mandant aber gerade selbst ins Aus. Unabhängig von der Genehmigung des Eigentümers der Fläche geht es in der Klage weiter darum, ob der Kreis Borken die Bergung verweigern darf und ob die Absturzstelle samt des Fliegers zum Denkmal erklärt werden kann. Für ihn steht eine Frage im Zentrum: „Kann ein Leichnam ein Denkmal sein?“ Diese Frage soll das Verwaltungsgericht klären. Als Fürsprecher für eine Bergung wollte Markus Menzendorff einen Verwandten des Toten aus Berlin gewinnen. Wirklich erfolgversprechend seien Gespräche bisher aber nicht verlaufen. Auf mehrere Anfragen unserer Redaktion reagierte der Mann nicht.

Verfahren am Verwaltungsgericht hat noch keinen Termin

Michael Labrenz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster und dort zuständige für Presseanfragen, bestätigt lediglich, dass das Verfahren am Gericht weiter anhängig ist. Einen Termin für die Verhandlung kann er noch nicht nennen. Auch Bürgermeister Christian Vedder weiß wenig Neues. Am Rand eines anderen Pressegesprächs berichtet er lediglich davon, dass der Anwalt aus Frankfurt eine erneute Fristverlängerung beantragt habe. Ähnlich geht es dem Kreis Borken, gegen den die Klage läuft. Pressesprecher Karlheinz Gördes kann auch nur auf die verlängerten Fristen hinweisen.

Bordfunker Albrecht Risop starb 1942 bei einem Flugzeugabsturz in Oeding.

Bordfunker Albrecht Risop starb 1942 bei einem Flugzeugabsturz in Oeding. © Gemeindearchiv Südlohn

Auch Dr. Christoph Grünewald kann keinen neuen Stand nennen. „Die ganze Geschichte hängt seit Ende 2018 in der Luft“, erklärt er gegenüber unserer Redaktion. Damals habe der Eigentümer der Fläche sein Einverständnis für eine Bergung versagt. „Danach brechen alle Kanäle ab“, erklärt er.

Fläche soll nicht in Denkmalliste eingetragen werden

Mit der Absage der Bergung sei aber auch die Eintragung der Fläche in die Denkmalliste vorläufig vom Tisch. „Wir verzichten nicht auf das Verfahren, lassen es aber erst einmal ruhen“, erklärt der Archäologe. Die Eintragung sei nicht zwingend erforderlich, um die Absturzstelle geschützt zu halten. „Sie ist uns ja bekannt“, so Dr. Grünewald. Da brenne nun nichts mehr an. Vor allem mit Blick auf die Ablehnung durch den Grundstückseigentümer.

Jetzt lesen

Die Bergung hatte der Eigentümer der Fläche verweigert, nachdem Uwe Benkel nicht bereit war, für mögliche Schäden bei der Bergung eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Über die Rechtsabteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband hatte der Eigentümer eine sechsstellige Summe als Sicherheitsleistung gefordert. Der entsprechende Brief aus dem November 2018 liegt unserer Redaktion vor. Darin sollte sich Uwe Benkel außerdem zu einer bodenschonenden Bergung verpflichten und den Eigentümer von sämtlichen behördlichen Auflagen und Bußgeldern freistellen. Eine Antwort darauf gab es von Uwe Benkel bisher nicht.

Eigentümer will seine Ruhe haben

Der will von der ganzen Sache nichts mehr wissen. „Ich will meine Ruhe haben. Der Flieger bleibt, wo er ist“, sagt er gegenüber unserer Redaktion. Dabei betont er, dass er auf keinen Fall von den getroffenen Absprachen mit der Südlohner Verwaltung abweichen wolle. Um die Gedenkstelle am Ottenstapler Weg werde er sich natürlich auch in Zukunft kümmern – so wie es seine Familie auch in den vergangenen Jahrzehnten seit Kriegsende schon tut.