Die Erweiterung des Gewerbegebiet in Oeding ist in Richtung Vreden geplant – auf der rechten Seite neben der Baumwollstraße. Ein Anlieger aus dem dortigen Hessinghook will den entsprechenden Bebauungsplan juristisch kippen.

© Markus Gehring

Anlieger klagt gegen Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Oeding

rnNormenkontrollverfahren

Wieder ein Verfahren gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Südlohn: Ein Bewohner des Hessinghooks hat Antrag auf Normenkontrollverfahren gestellt. Es geht um das Industrie- und Gewerbegebiet.

Südlohn

, 17.12.2020, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bürgermeister Werner Stödtke war am Mittwochabend in der Ratssitzung der Überbringer der schlechten Nachrichten: Beim Oberverwaltungsgericht ist ein Antrag auf Normenkontrollverfahren eingegangen. Ein Anlieger geht juristisch gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Oeding vor.

Antragsteller ist Bewohner des Hessinghooks

„Bebauungsplan Nr. 15 a, 4. Änderung und Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet westlich der Vredener Straße“ heißt der Bebauungsplan, den ein Bewohner des angrenzenden Hessinghooks durch das Normenkontrollverfahren prüfen und außer Kraft setzen lassen möchte. Der Antragsteller sei kein Unternehmer, sondern Privatmann, so Bürgermeister Werner Stödtke auf Anfrage der Redaktion.

Die Bauarbeiten an der Baumwollstraße haben mit der Erweiterung des Gewerbegebiets zu tun: Dort entstehen neue Abbiegespuren, die verkehrssicherer zu den später dort angesiedelten Betrieben führen sollen.

Die Bauarbeiten an der Baumwollstraße haben mit der Erweiterung des Gewerbegebiets zu tun: Dort entstehen neue Abbiegespuren, die verkehrssicherer zu den später dort angesiedelten Betrieben führen sollen. © Anne Winter-Weckenbrock

Es geht um das Gebiet, für dessen Erschließung gerade die Bauarbeiten für die Abbiegespur laufen – in Richtung Vreden gesehen praktisch rechts von der Baumwollstraße ist das geplante Erweiterungsgebiet. „Der Normenkontrollantrag ist am 3. Dezember 2020 hier eingegangen“, bestätigt Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht (OVG).

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„Wann darüber entschieden wird, kann man jetzt noch nicht sagen“, äußert sie sich zurückhaltend zu einer Zeitschiene. Aber es gehe um ein gerichtliches Verfahren. Grundsätzlich gebe es in Normenkontrollverfahren eine mündliche Verhandlung, an der – nach neuerem Recht – drei Berufsrichter und zwei Schöffen mitwirken, erläutert die Pressesprecherin des OVG. Ob in dem Oedinger Verfahren ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden werde – in derselben Besetzung der Richterbank – sei jetzt noch nicht absehbar.

Fachanwalt bereitet Stellungnahme der Gemeinde vor

Bürgermeister Werner Stödtke teilte dem Rat mit, dass die Gemeinde einen Fachanwalt eingeschaltet habe. Die Gemeinde sei vom OVG um eine Stellungnahme gebeten worden, diese werde nun vorbereitet. Zuletzt hatte ein benachbarter Unternehmer per Eilantrag versucht, den Bebauungsplan zur Errichtung des Logistikzentrums bei Bewital außer Kraft zu setzen. In dem Fall entschied das Gericht gegen den Antrag und für die Gemeinde.

Alles andere als erfreut war der Bürgermeister über ein neuerliches Gerichtsverfahren. „Bürger dürfen ihre Rechte wahrnehmen“, stellte er im Gespräch mit der Redaktion voran. „Aber aus Sicht der Gemeinde wäre es wünschenswert, wenn solche Verfahren beschleunigt würden“. Damit meinte Werner Stödtke nicht allein die unbeantwortete Fragen, wie lange es wohl bis zu einer Verhandlung oder einer Entscheidung bei Gericht dauert.

Kurz vor Ende der Frist beim OVG Antrag gestellt

Der Bürgermeister zielte auch auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab: Der Anlieger entschloss sich elf Monate nach Veröffentlichung des vom Gemeinderat beschossenen Bebauungsplans, den Antrag auf Normenkontrolle zu stellen. Zwölf Monate lang ist die gesetzliche Frist für einen juristischen Einspruch gegen Bebauungspläne. Auch wenn sich in der Zeit am Plan nichts ändert.

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Wäre der Antrag früher gestellt worden, hätte es früher eine Entscheidung gegeben. Nun sind Monate vergangen – Zeit, die die Gemeinde eigentlich nicht hat. „Die Gewerbebetriebe warten darauf, erweitern zu können“, sagt Werner Stödtke. Die Flächen im Erweiterungsgebiet sind lange verkauft.

Der Bürgermeister sieht die Gemeindeverwaltung in einer unbequemen Situation: „Es wird immer gefordert, dass die Verwaltung sich um Gewerbegebiete kümmert“, betont er. Und dann kämen solche Anträge. „Rechte wahrnehmen ist das eine – aber die Entwicklung der Gemeinde wird verzögert oder blockiert“, fasst er die Sicht aus der Perspektive der Gemeinde zusammen.