
© Michael Schley
247 Meter, 5600 kW: Kreis macht Weg frei für Windenergieanlagen
Windenergie
Der Kreis Borken hat den Genehmigungsbescheid für zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 166 Metern in Südlohn ausgestellt. Die Gesellschaften haben den Baustart bereits angepeilt.
Der Kreis Borken hat den Weg frei gemacht für zwei weitere moderne Windenergieanlagen in Südlohn: Ende Oktober 2020 hatten die Windenergie Lohner Brook GmbH & Co. KG und die Windenergie Wellschlatt GmbH & Co. KG je einen Genehmigungsantrag für die Errichtung einer Windenergieanlage im Eschlohn gestellt, Anfang August wurde nun der Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid ausgestellt.
Das bestätigt Marie Wortmann von der Münsterschen BBWind Projektberatungsgesellschaft in Rücksprache mit den Gesellschaften. Die BBWind ist von den beiden Südlohner Gesellschaften mit der Projektleitung für dieses Windprojekt beauftragt worden. Damit könnten an zwei Stellen in Eschlohn Windräder mit einer maximalen Höhe von 247 Metern entstehen.
Eine bestehende Anlage wird ersetzt
Der künftige Standort der Anlage wird in der Nähe des Wirtschaftswegs Gescher Dyk sein, gut zwei Kilometer östlich der Südlohner Ortslage. Für eine der beiden Anlagen nach modernsten Standards wird eine bestehende Anlage weichen, ein sogenanntes Repowering.
Für die bestehende Anlage mit einer Nabenhöhe von 100 Metern, einem Rotordurchmesser von 11 Metern, einer Gesamthöhe von 139 Metern und eine Nennleistung von 1.500 kW, deren EEG-Förderung ausläuft, kommt nun eine deutlich größere Anlage. Das ersetzende Windrad wird nicht den derzeitigen Standort einnehmen. Das hat mit einzuhaltenden Abständen zu einer dort verlaufenden Gasleitung zu tun.

Die Standorte der beiden neuen Anlagen in Eschlohn © Screenshot
Die beiden Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 haben eine Nabenhöhe von 166 Metern und einen Rotordurchmesser von 162 Metern. Die Nennleistung liegt bei 5.600 kW. Sie reihen sich in eine sogenannte „Windfarm“ ein, dazu zählen neben den zwei geplanten Anlagen eine weitere auf dem Gebiet der Gemeinde Südlohn und acht weitere Anlagen in der „Windkonzentrationszone Stadtlohn 3 Hundewick“.
Die beiden neuen Anlagen werden künftig die beiden größten dort sein. Sie werden in landwirtschaftlich genutzte Flächen eingebunden, ein Waldgebiet liegt angrenzend. Die Standorte beider Anlagen liegen in der rechtskräftigen Vorrangzone für Windenergienutzung.
Genehmigungsbescheid liegt bis zum 31. August aus
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung liegt nach der Bekanntmachung noch bis zum 31. August unter anderem zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Südlohn im Rathaus (Bauamt, Zimmer 1.10) aus. Die Öffentlichkeit war bereits im Antragsprozess beteiligt worden. Die Antragsunterlagen hatten vom 17. Februar bis zum 16. März ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung Südlohn und bei der Kreisverwaltung Borken ausgelegen.
Die Genehmigung erlischt übrigens, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft dieses Projekt realisiert wird. Diesen Rahmen haben die beiden Gesellschaften im Blick: „Der Baubeginn der beiden Anlagen wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen“, blickt stellvertretend Marie Wortmann von BBWind voraus. In diesem Zuge werde auch die bestehende Anlage zurückgebaut.