Wahrheit konnte vor Gericht nicht festgestellt werden
Mit Stein ins Gesicht geschlagen
Hoch her ging es am Montagmorgen im Landgericht Münster: Dort war eine 31-jährige Frau aus Stadtlohn wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Angeklagte soll ihre Schwägerin mit Steinen und Pfefferspray angegriffen haben.
Hoch her ging es am Montagmorgen im Landgericht Münster: Dort war eine 31-jährige Frau aus Stadtlohn wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Angeklagte soll ihre Schwägerin mit Steinen und Pfefferspray angegriffen haben.
Vorausgegangen war der Tat offenbar ein Familienstreit. Das Opfer, eine 36-jährige Mutter von sieben Kindern, erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch. Die Täterin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen von je zehn Euro verurteilt. Bis zuletzt aber war unklar, welche der beiden Frauen die Wahrheit erzählte.
Situation eskalierte
"Ich habe keinen Bock mehr auf sie", machte die geschädigte Hausfrau ihrem Ärger im Gericht Luft. Bereits seit acht Jahren ist die Frau mit ihrer Schwägerin bekannt. Die 31-jährige Angeklagte sei schon immer aggressiv gewesen. Warum die Situation auf einmal eskalierte, sei dem Opfer unbegreiflich. Angeblich soll die angeklagte 31-jährige Mutter von zwei Kinder der 36-Jährigen eine SMS geschrieben haben, in der gestanden haben soll: "Ich schwöre, ich bringe dich um". Beweise lagen dafür jedoch nicht vor.
Stimmung kippte
Am Tatmorgen kippte offenbar die Stimmung: Die Täterin suchte ihr Opfer in einem Ahauser Wohngebiet auf, als deren Ehemann nicht zu Hause war. Die Schwägerin soll an die Tür der Doppelhaushälfte ihres Opfers mit Fäusten geschlagen haben, bis diese die Haustür öffnete. Dann soll die Angeklagte ihr mit Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht haben. Eine Rangelei entstand daraufhin, sodass beide Frauen in den Vorgarten stürzten.
Mit Stein ins Gesicht
Die Angeklagte soll einen Stein ergriffen und ihrem unter sich liegenden Opfer mehrmals damit ins Gesicht geschlagen haben. Beide Frauen hatten sich, da sie zum Tatzeitpunkt beide ohne Kopftuch waren, gegenseitig an den Haaren gerissen. Erst nach dem Herbeirufen der Polizei durch Nachbarn habe die Angeklagte von ihrem Opfer abgelassen, sei ins Auto gestiegen und schnell davongefahren. Das alles wollen Zeugen gesehen haben. Erst später wurde die Täterin zu Hause angetroffen und vernommen.
Pfefferspray in Notwehr?
Die Verteidigung war der Ansicht, dass die Angeklagte das Pfefferspray nur zum Schutz mit sich geführt habe und nicht geklärt werden könne, ob es geplant zum Einsatz kommen sollte. Auch sah die Verteidigung durch das lautstarke Hämmern an die Haustür den Tatbestand der Arglosigkeit nicht erfüllt - das Opfer sei alarmiert gewesen. "Es kann auch nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob die Angeklagte den Stein wirklich benutzt hat", so der Verteidiger.
Entsprechend milde fiel das Urteil nach mehreren Stunden Verhandlung aus. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert.
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