Straßenbaubeiträge: Grundstückseigentümer müssen weiter Tausende Euro zahlen

© Markus Gehring

Straßenbaubeiträge: Grundstückseigentümer müssen weiter Tausende Euro zahlen

rnKAG-Beiträge

Viele Stadtlohner Haushalte werden in den nächsten Jahren zur Kasse gebeten, wenn Kanäle und Straßen vor ihren Haustüren erneuert werden. Es geht um vier- oder gar fünfstellige Summen.

Stadtlohn

, 28.01.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 4 min

Die Kanal- und Straßenerneuerung wird in den nächsten Jahren eine Daueraufgabe für die Stadt Stadtlohn sein. Das sagte Mathias Pennekamp, Leiter des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt, als er im Planungs- und Bauausschuss den Sanierungsplan für Kanäle und Straßen vorstellte.

In dem Plan (siehe unten) sind konkret die Stadtlohner Straßen aufgeführt, die in den nächsten drei Jahren mit Kanal- und Straßensanierungen und anschließend mit der Zahlung von KAG-Beiträgen rechnen müssen. Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) sieht vor, dass die Kommunen für Ausbau oder Wiederherstellung von Straßen die Anlieger je nach Status der Straße an den Kosten beteiligen sollen und Straßenbaubeiträge erheben.

Viele Stadtlohner Haushalte von den KAG-Gebühren betroffen

Einige hundert Haushalte werden in den nächsten Jahren in Stadtlohn betroffen sein. Für die Anwohner bedeuten die Sanierungsarbeiten nicht nur vorübergehend Baulärm und Schmutz. Für die Grundstückseigentümer kann es auch richtig teuer werden. Die Berechnung der KAG-Beiträge ist abhängig von der Art der Straße. Grundstückseigentümer an einer Haupterschließungsstraße müssen einen geringeren Anteil zahlen, Anliegerstraßen einen höheren Anteil.

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„Die genaue Zahl kann aber auch deswegen noch nicht beziffert werden, weil die Baukostenentwicklung zu berücksichtigen ist und weil es zu dem entlastenden Zuschuss des Landes noch keine Aussagen gibt“, sagt Günter Wewers als Pressesprecher der Stadt Stadtlohn.

Zuletzt wurden Anwohner der Lessingstraße (Haupterschließungsstraße) im Jahr 2014 mit 6,80 Euro je Quadratmeter Grundstück veranschlagt.

Die Lessingstraße im Jahr 2012 nach ihrer Sanierung

Die Lessingstraße im Jahr 2012 nach ihrer Sanierung © Heming

Die jüngste Kalkulation setzte für den Beethovenring (Haupterschließungsstraße) rund 13 Euro je Quadratmeter an „Aber wie gesagt, diese Zahl ist eigentlich nicht mehr tatsächlich belastbar“, betont Günter Wewers.

Der Beethovenring wird in mehreren Bauabschnitten saniert.

Der Beethovenring wird in mehreren Bauabschnitten saniert. © Stefan Grothues

Die NRW-Regierungskoalition aus CDU und FDP hat zum Jahresbeginn ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet und hält damit weiterhin am Straßenbaubeitrag fest, allerdings auf niedrigerem Niveau. „Die Halbierung der Beiträge ist für die Bürger ein riesiger Erfolg und einzig und allein dem Druck der Volksinitiative ,Straßenbaubeitrag abschaffen‘ zu verdanken“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW.

Der Verband hatte die Volksinitiative 2018 gestartet und mehr als 470.000 Unterschriften gesammelt. Die Fraktionen von CDU und FDP mussten den Bürgern nach Angaben des Steuerzahlerbundes „erhebliche Zugeständnisse“ machen. Sie rückten jedoch nicht davon ab, den Straßenbaubeitrag beizubehalten.

Möglichkeiten und Spielräume prüfen

Helmut Stowermann, der CDU-Fraktionsvorsitzende im Stadtlohner Rat, bedauert die Entscheidung seiner Parteifreunde in Düsseldorf. „Aus unserer Stadtlohner Sicht sollten die KAG-Beiträge abgeschafft werden. Dieses Anliegen haben wir auch bei unseren Abgeordneten vorgebracht – leider ohne Erfolg“, sagt Stowermann im Gespräch mit unserer Redaktion.

Er sagt aber auch: „Die Geschichte ist aber für uns noch nicht zu Ende.“ Die Stadtlohner CDU wolle jetzt Möglichkeiten und Spielräume prüfen, um die die KAG-Beiträge in Stadtlohn „möglichst gering zu halten oder ganz darauf zu verzichten. Ich bin eigentlich ganz positiv gestimmt.“ Stowermann betont: „Klar ist aber auch, dass wir nicht gegen bestehendes Recht verstoßen können. Das Land setzt den rechtlichen Rahmen.“

Entlastungen kommen kaum in Stadtlohn an

Den rechtlichen Rahmen hält der SPD-Fraktionsvorsitzende Otger Harks für sehr dehnbar. „Ich bin für die Abschaffung der KAG-Beiträge. Wir sollten unsere Satzung einfach gar nicht anwenden. Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Harks betont, dass die vom Landtag beschlossene Entlastung in Stadtlohn kaum ankomme. Stadtlohn habe immer schon vergleichsweise niedrige Gebührensätze gehabt, die aber dennoch den einzelnen Grundstückseigentümer stark belasteten.

Für die städtischen Haushalt, so Harks weiter, seien die KAG-Beiträge nicht von essenzieller Bedeutung. „Rund 80.000 Euro im Jahr spielen bei einem 50-Millionen-Euro-Haushalt nicht die kriegsentscheidende Rolle“, sagt Otger Harks. Er kündigte an, das Thema KAG-Beiträge notfalls auch in diesem Jahr zu einem Thema im Kommunalwahlkampf zu machen.

Landesmittel für die Straßensanierung gefordert

„Es muss eine Lösung für eine gerechtere und gleichmäßigere Verteilung der Lasten gefunden werden“, sagt auch der UWG-Fraktionsvorsitzende Erwin Plate. Eigentlich müsse das Land Wege finden, die Kommunen beim Straßenbau besser finanziell auszustatten.

An der Gesetzgebung sei jetzt wohl nichts mehr zu ändern, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Bernd Schöning. So oder so müssten die Bürger für die Straßenerneuerung aufkommen. Wenn die Anlieger nicht zur Kasse gebeten würden, müsse die Allgemeinheit die Zeche zahlen.

Ratenzahlungen mildern die Belastung

„Ich glaube, es wäre unseriös, wenn ich aus der Hüfte geschossen eine Lösung anbieten sollte, wie die Kosten verteilt werden sollten“, so Schöning auf Anfrage unserer Redaktion. Er weist darauf hin, dass Ratenzahlungen und gedeckelte Zinsen den Bürgern die Zahlung der KAG-Beiträge erleichterten.

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Richard Henrichs, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, hielte es für sinnvoll, die Lasten auf viele Schultern umzulegen. „Eine komplette Abschaffung sieht das Landesgesetz ja nicht vor. Ich hoffe auf eine einvernehmliche Regelung im Rat, damit wir eine Lösung finden, die Bestand haben wird. Dann wären wir definitiv dabei.“

Sanierungsplan bis zum Jahr 2023

So oder so, Kanäle und Straßen müssen unabhängig von der Frage der Kostenübernahme saniert werden. Mit ihrem, von einer breiten politischen Mehrheit beschlossenen Sanierungsplan will die Stadt den betroffenen Grundstückseigentümern eine Orientierung bieten:

  • Beethovenring (2. und 3. Baubabschnitt (Umsetzung 2020/ Letzte KAG-Abrechnung 1982)
  • Görkeskamp (2020/1969)
  • Liegnitzer-, Marienburger- und Feldstraße (2020/ 1969)
  • Nienkamp vom Immingfeldweg bis Krögers Kamp (2020/1983)
  • Uhland, Kant- und Gelsingstraße (2021/1966)
  • Neustraße (2021)
  • Krögers Kamp Nord vom Immingfeldweg bis zum Nienkamp (2021/1972)
  • Hegebrockstraße vom Westfalenring bis zur Ottostraße, 1. Bauabschnitt (2021/1974)
  • Lerchen-, Amselweg, Drossel-, Finken, Elsternstiege, 1. Bauabschnitt (ab 2022/1968)
  • Krögers Kamp Mitte vom Nienkamp bis zum Richters Kamp (2022/1972)
  • Hegebrockstraße von Ottostraße bis Kolpingstraße (2022/1974)
  • Lerchen-, Amselweg, Drossel-, Finken, Elsternstiege, 2. Bauabschnitt (ab 2023/1968)
  • Ulmenstraße (ab 2023/1966)
  • Lohnerstraße (ab 2023/1972)
  • Hegebrockstraße (ab 2023/1974)
  • Krögers Kamp Süd, Richters Kamp bis Nr. 44-46 (ab 2023/1972)
  • Berliner Straße von Hedwigstraße bis Leipziger Straße (ab 2023/1980)
  • Berliner Straße vom Wasserlauf bis Leipziger Straße einschließlich Stichweg (ab 2023/1978

Tiefbauarbeiten ab 2024

Ab 2024 und für die nachfolgenden Jahre sind Tiefbauarbeiten für weitere Straßenzüge oder Abschnitte eingeplant. Hier bestehe aber noch Prüfungsbedarf, so Fachbereichsleiter Mathias Pennekamp: Richters Kamp West, Hegebrockstraße, Breslauer Straße, Ostlandring, Fockengraben, Immingfeldweg, Wiesenweg, Holtmate, Am Busch, Gescher Dyk, Bakenstraße, Gustav-Adolf-Straße, Eschlohner Weg, Hessenweg, Brookstraße und Richters Kamp.