Ein 30-jähriger Vredener hat sich bei einem Dealer am Stadtlohner Busbahnhof mit einer "nicht geringen Menge" Marihuana und Haschisch eingedeckt. Den Joint brauchte der Angeklagte nach eigenen Angaben als Mittel gegen seine Schlaflosigkeit.

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Schlafloser Familienvater riskiert mit Drogenkauf eine Gefängnisstrafe

rnSchöffengericht

Nach einem Großeinkauf von Haschisch und Marihuana am Stadtlohner Bahnhof ist ein 30-jähriger Vredener von der Polizei ertappt worden. Jetzt bekommt er Cannabis gegen Schlaflosigkeit auf Rezept.

Stadtlohn

, 27.08.2021, 17:39 Uhr / Lesedauer: 2 min

Verheiratet, Kinder, sicherer Beruf, gutes Einkommen, Eigenheim. Und ein Drogenproblem. Regelmäßig hat sich ein 30-jähriger Familienvater aus Vreden bei einem Dealer am Busbahnhof in Stadtlohn mit Marihuana und Haschisch versorgt. Und regelmäßig hat er dabei auch für einen Freund Drogen eingekauft.

Großeinkauf wegen Coronapandemie

Bis zum 13. November 2020. Da kontrollierte ihn die Polizei nach dem Drogenkauf und fand rund 50 Gramm Marihuana und 10 Gramm Haschisch. Dafür hatte der Vredener insgesamt 425 Euro bezahlt.

Diese Menge wird juristisch als „nicht gering“ eingestuft. Darum musste sich der Vredener am Freitag vor dem Schöffengericht in Ahaus verantworten. Beim Besitz einer „nicht geringen Menge“ von Drogen sieht der Gesetzgeber eine Strafdrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

Der 30-Jährige erklärte vor Gericht den Großeinkauf unter anderem mit der Corona-Pandemie. Er und sein Freund – Der Vorsitzende Richter bezeichnete die beiden als „Einkaufsgemeinschaft“ – hätten Lieferengpässe und steigende Preise befürchtet. Auch sein Freund und der Dealer müssen sich in eigenständigen Verfahren vor Gericht verantworten.

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Seinen regelmäßigen Drogenkonsum begründete der Angeklagte mit einem medizinischen Problem: Schon als Kind habe er unter Schlafstörungen gelitten. Sein ständig wechselnder Schichtdienst habe seine Schlaflosigkeit noch weiter verstärkt. „Ich wurde nachts um 1 Uhr wach und konnte nicht wieder einschlafen. Cannabis hat mir da sehr effektiv geholfen“, erklärte er vor Gericht.

Cannabis auf Rezept

Sein Verteidiger ergänzte: „Mein Mandant hat jetzt einen Arzt gefunden, der ihm medizinisches Cannabis verschrieben hat. Jetzt kann er sich das in der Apotheke besorgen und muss nicht mehr zum Bahnhof.“ Seit Februar nimmt der 30-Jährige die Droge völlig legal zu sich und sagt: „Das funktioniert super.“

Der Vorsitzende Richter wunderte sich. „Nach meiner Erfahrung aus anderen Verfahren weiß ich, dass es gar nicht so einfach ist, einen Arzt zu finden, der Cannabis verschreibt – selbst bei schlimmeren Leiden als Schlaflosigkeit.“

Der Angeklagte nickte. „Mein Hausarzt wollte auch nichts damit zu tun haben.“ Das Rezept bekommt er nun aus einer Praxis in Köln.

Gericht sieht minderschweren Fall

Nach dem Verlauf des Verfahrens waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter einig: In diesem Verfahren müsse von einem minderschweren Fall ausgegangen werden.

Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft käme auf keinen Fall in Frage. Das Gericht wertete das Geständnis und die medizinische Begründung als strafmildernd.

Darüber hinaus habe es sich um eine „weiche Droge“ gehandelt. Der Richter betonte aber: „Auch weiche Drogen sind nicht ungefährlich. Ich habe hier schon Angeklagte erlebt, die sich damit – auf gut deutsch gesagt – ,das Gehirn weggepustet‘ haben.“

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warnte den Angeklagten eindringlich vor rechtlichen Folgen eines illegalen Konsums. „Denken Sie an Ihre Frau, Ihre Kinder und an Ihr Haus! Wenn Sie in Haft müssen und die Raten für das Haus nicht mehr bezahlt werden können, dann hat Ihre Familie ein Riesenproblem.“

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Nach einer Beratung des Vorsitzenden Richters mit seinen beiden Schöffen, verkündete der das Urteil: Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 6.000 Euro (150 Tagessätze à 40 Euro) zahlen.