Grünes Licht für Winterdorf in Stadtlohn – sofern es Corona zulässt
Ratssitzung
Ein Gastronomiebetreiber plant an der Berkelmühle ein Winterdorf. Entgegen der Bedenken der SPD stimmte der Rat dem Antrag zu – sollte die Coronaschutzverordnung die Durchführung zulassen.

Sollte es die Coronaschutzverordnung zulassen, dann kann es in der Vorweihnachtszeit ein Winterdorf an der Berkelmühle geben. Die Zulassung erteilte nun der Stadtlohner Rat in seiner konstituierenden Sitzung. Die Baumaßnahme werde dadurch nicht beeinträchtigt. © Anne Winter-Weckenbrock
Durchaus emotional geführt wurde die konstituierende Ratssitzung bei einem Tagesordnungspunkt gegen Ende. Zu beschließen war ein Antrag eines Betreibers von Gastronomieangeboten an die Stadt Stadtlohn, diesem das Gelände der Berkelmühle in der Vorweihnachtszeit zu überlassen, um dort ein Winterdorf durchzuführen.
Beabsichtigt ist eine gastronomische Nutzung eines Geländes von rund 2000 Quadratmetern Größe mit dem Aufbau eines Zeltes und eines Außenbereichs. Es bestehen auch Überlegungen, eine Eisstockbahn und eine Kunststoff-Eisbahn aufzubauen.
SPD will kein „falsches Signal" setzen
Die SPD wandte ein, dass ein solches Projekt unter den aktuellen Umständen nicht durchführbar sei. Sollte eine mögliche Lockerung dieses zulassen, dann sollte keine zusätzliche Konkurrenz zur bestehenden Gastronomie in einer sehr schwierigen Zeit geschaffen werden. „Wir sollten nicht das falsche Signal setzen in einer Zeit, wo die Kontaktminimierung das Gebot der Stunde ist“, erklärte Reinhold Dapper.
Das sahen die anderen Fraktionen überwiegend nicht so. Die Gastronomie liege am Boden und wenn ein gastronomisches Angebot in dieser Form nach Corona-Regeln möglich sei, dann wolle man dem nicht entgegenstehen. Ob und wie eine gastronomische Nutzung zulässig sei, diese Frage sei anhand der dann geltenden Coronaschutzverordnung und Inzidenzwerte zu beurteilen.
Projekt beeinträchtigt Baumaßnahmen nicht
Wie der Fachbereich 6 der Stadt Stadtlohn mitteilt, würde eine Überlassung die anstehenden Arbeiten am Gelände nicht beeinträchtigen. Der Haupt- und Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hatte zuvor bereits beschlossen, dass Sondernutzungen bis Ende 2021 gebührenfrei sein sollen. Mit 30 Ja- und vier Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung stimmte der Rat letztlich dem Antrag zu. Heißt: Sofern es die Bestimmungen zu lassen, wird die Fläche zur Verfügung gestellt, eine Miete wird nicht erhoben.